Beiträge von kahli
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Also falls du das Radio Navi hast und es ausschaltest und anschließend auf das Uhr Symbol drückst hast du eine Uhr mit Zeiger eingeblendet. Nachteil wäre dann aber kein Radio mehr zu hören
Ich glaube das ist tatsächlich der beste Trick
Ich denke, soviele "Tricks" wirst du auch hier nicht erfahren, außer dem was bereits an "Tricks" und wertvoller Information hier im Forum vorliegt. -
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senff_93
Sperrt nur für die hinteren Heber... -
6 Wochen zwischen Erstzulassung und Stilllegung -> keine 'echte' Tageszulassung (kleiner/gleich 3 Tage). Ob das ein Nachteil ist hängt von der individuellen Situation ab. Manche Versicherungen entschädigen bei diesen Wagen mit 1 Vorbesitzer im Schadensfall als 'Gebrauchtwagen' und nicht mit 'Neuwertentschädigung'.
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Selbst wenn die Garantie im Dezember 2014 angefangen hat macht das kein großen Unterschied als wenn es im Januar angefangen hat.Aber Ich schau nochmal in den Unterlagen nach.
Im KV wurde bezüglich Tüv nix weiter vereinbart
Ob da was zum TÜV vereinbart war ist egal. Die Garantie fängt mit der Erstzulassung an...auch klar und erstmal egal.
Viel wichtiger ist was als Zustand im KV vereinbart war: Neuwagen, Tageszulassung, Mietwagenzulassung.
Das entscheidet darüber was du erwarten konntest...und jetzt auch noch bemängeln könntest (z.B. Garantiedauer, TÜV, andere daraus resultierende Nachteile). -
Wenn ich es richtig verstanden habe ist im KV nichts vereinbart mit dem Tüv!
Die Frage wäre für mich eher: War eine Mietwagenzulassung vereinbart? Wenn nicht (bzw. Tageszulassung vereinbart) bestand kein Grund anzunehmen der Wagen hat nur 1 Jahr TÜV und 3 Jahre Garantie.
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Bei einem Nachlass von fast 6.500 Euro finde ich es kleinlich wegen 85 Euro beim Händler nachzufragen. Wichtig ist aber das du es wegen der Garantie klärst.
Im Prinzip stimme ich dir zu. Aber wenn im Kaufvertrag explizit etwas vereinbart wird, ist das bitteschön auch einzuhalten. Ich muß als Käufer ja auch den Kaufvertrag einhalten....wenn dann bitte beide Vertragspartner.
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Mit dem TÜV: Wenn was anderes im Kaufvertrag vereinbart war: Wenn ja (z.B. Tageszulassung), den Händler damit konfrontieren und auf Erstattung des Betrages bestehen. Einen Kaufvertrag nicht zu erfüllen ist eine ernste Angelegenheit. Da kommt er so einfach nicht raus (Möglichkeiten: Wandlung, Umtausch, Minderung oder Schadenersatz).
Evtl. auch dann sofort zum TÜV und sofort die 3 Jahre erhalten und Rechnung vom Händler erstatten lassen (soweit ich weiss geht das auch, wenn z.B. die Zulassungsstelle sich quergestellt hat und nicht gleich verlängert hat).Mit Garantie: Prüfen ob der Händler bei HMD die Garantie auf 5 Jahre hat umschreiben lassen!
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Bedienungsanleitung 4-8 und 4-9: Batterie ersetzen....
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Huhu,
meine natürlich von der Fernbedienung von der Zentralverriegelung
Seit wann lädt die sich wieder auf?...Eben....Einfach mal wechseln (lassen)
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Aber du mußt zugeben, daß du dir das Thema Autokauf sehr(!) kompliziert machst. Dadurch entsteht halt der zuvor genannte Eindruck....
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Zusatzfrage: Kann eigentlich die rote Leuchte (falls dies eine ist) in den Fond Türverkleidungen beleuchtet werden? (codiert? ohne Leuchtmittel?) überhaupt möglich?
Da ist keine Leuchte drin. Ist nur ein Reflektor....hat hier jemand mal nachgeschaut und gepostet, finde es nur nicht mehr. -
Es gibt bei dir keine Hyundai Werkstatt im Umkreis <200km ?
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Der Wagen hat ja wirklich volle Hütte. Die Inspektion kannst du garantiert noch raushandeln. Bei den Winterreifen wird der Händler dir bestimmt nicht entgegenkommen. Hat der Wagen eigentlich diese Luftdruck-Sensoren?
Nein, hat er nicht. Die 5 Star Gold hat (warum auch immer) kein TPMS....was ich gut finde .
Ansonsten 100% Zustimmung...rechne damit die Winterräder selbst zu bezahlen....und Achtung: der Gold kann nur 17 oder 18 Zoll Felgen haben (wg. Bremsanlage) -> gibt es nicht in Stahl daher Alus und min. 215/50 Reifen notwendig -> Preis ist höher.... -
Wenn im Fahrzeugschein steht "Tag d. ersten Zulassung 05.01.2015" kann es kein Dezember-TÜV sein
Wenn das so ist, dann ist was faul, wobei 1 Jahr TÜV ja dann komischerweise auf eine vorherige Mietwagenzulassung hindeutet....irgendwas passt nicht. -
Christian
Was steht denn in deinem Serviceheft als Garantiebeginn?
Was steht im "Fahrzeugbrief" als erster Zulassungstermin? -
die Art der Zulassung und die Kilometer/Aufbereitung haben nichts miteinander zu tun! (edit: realmaster war schneller )
Meiner war auch 'neu' mit '0 km' und trotzdem als Mietwagen zugelassen...mit den o.g. Konsequenzen, die es zu bereinigen galt. -
Christian, du solltest auch bei HMD eine Kundenanfrage mit diener FIN zur gewährten Garantiedauer starten. Wenn der als Mietwagen zugelassen war muss der Händler aktiv die reguläre 5 Jahre beantragen (ansonsten 3 Jahre)....das macht aber leider nicht jeder zuverlässig genug (aus eigener Erfahrung)...und dann wunderst du dich hinterher nach 3 Jahren und hast den Ärger ....
Bei mir wurde der TÜV ohne Vorführung von der Zulassungstelle auf 3 Jahre gesiegelt. Die haben eine Regelung, die ihnen das erlaubt, wenn der Wagen noch nicht älter als 6 Monate ist und auf Privatpersonen zugelassen wird.
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eviltrooper
meiner Meinung nach kalkulierst du dein Wunschfahrzeug zu knapp!
Weiter oben hat jemand geraten 10% vom Kaufpreis als Sicherheit für weitere Ausgaben (Versicherung, Steuern, Winterräder (Felge und Reifen), sonstiges bei einem Gebrauchten, etc.) zu haben. Sehr guter Rat!
Ich habe meinen letztes Jahr neu bei besagtem Händler mit den Rückläufern gekauft und 1500 Euro zusätzlich zum Kaufpreis waren schnell ausgegeben....für mich war das eingeplant...bei dir scheint das nicht so zu sein...