Beiträge von GrafKokZ

    Welche Einpresstiefe brauche ich für einen i30 gd 1.4 CRDi?


    Wenn ich in einem Online Shop eine Felge mit Gutachten habe, wo das Modell drin steht kann ich es dann nutzen oder muss ich trotzdem noch die Einpresstiefe beachten.


    Ich sich jetzt schon ewig im Internet und nirgends findet man die Infos. Die Betriebsanleitumg hilft da auch nicht.

    Zitat

    Original von PhoenixX
    aber die musk wird bei dir trotzdem weiterhin über bluetooth übertragen richtig?


    Nein, wenn es via USB verbunden ist, höre ich darüber.

    Ich habe:
    Einen i30 GD und ein iphone 5.


    Bei Kurzstrecken spiele ich Musik entweder via IPod ab oder per Bluetooth.
    Bei längeren Strecke wo das Handy auch mal Strom braucht, schließe ich das Handy mit dem USB Kabel aus dem Iphone Lieferumfang an die USB Buchse unter dem Radio/Navi und höre dann so meine Musik.

    Es hängt vermutlich, wie schon öfters erwähnt, am Kabel bzw. am neuen Lightning-Stecker. Da hilft ein ganz normales ORIGINALES Kabel für das iphone.


    Festpreis überall 19€

    Das ist (für mich) selbstverständlich, aber um mit dem Verkehr zu schwimmen reicht auch ein 90ps Auto locker aus. Hier im Ruhrgebiet ist doch z.b. fast überall max. 120 km/h. Was bringen mir da 130ps oder mehr?
    Für die zwei Sekunden, die man damit schneller beschleunigt, ist der Mehrpreis zu hoch.


    Solche Aussagen wie die von realmaster sind aber einfach totaler quatsch.

    Morgen bzw. heute Nachmittag werde ich meinen neuen i30 mit 90ps abholen. Bei der Probefahrt kam der mir auf der Autobahn nicht zu schwach vor. Ich werde damit täglich etwa 80km pendeln, wovon 90% Autobahn ist.


    Rennen kann man damit keine fahren, aber Preis/Leistungs/Verbrauchsverhalten passt hier einfach.

    Ich wollte eher auf das Verhältnis zwischen Dauerlicht und Automatik hinaus.


    Jedes einschalten der Birne ist ja eine höhere Belastung als das reine leuchten. Bei meinem jetzigen Auto halten die Birnen mindestens ein Jahr bei Dauerlicht.


    Ich guck da heute Nachmittag nochmal nach, denn irgendwo hatte ich da mal einen Bericht zu gelesen. :wech:

    Zitat

    Original von J-2 Coupe
    Von den Neuwagenkäufern haben sich sicherlich viele hier informiert und sind zu einem ganz anderen Entschluß gekommen als unser Beobachter........


    Definitiv.
    Vor dem Kauf habe ich mich durch dutzende Tests, Foren etc. gelesen und bei diesem Forum sind nur zwei negative Dinge hängen geblieben. Und die hatten noch nicht mal was mit dem Auto zu tun... :schläge:

    Zitat

    Original von polterkarre
    Des weiteren gab es ja ein Richtlinienurteil, dass das Fehlen von ESP ein Mangel darstellt, wenn es in der Kompaktklasse nicht als eindeutig fehlend im Kaufvertrag steht.


    Soll also im Kaufvertrag alles drin stehen, was NICHT dabei ist? Wenn kein ESP im Kaufvertrag bzw. in der Ausstattungsliste steht, hat das Auto kein ESP. Dafür zieht man vor Gericht?