Betrifft Garantiebedingungen
hier : keine Garantie bei Lackschaeden durch Umwelteinwirkungen ( z.B. Vogelkot, chemische Substanzen usw.) ? Oder doch?
Ich beziehe mich auf die Garantiebedingungen von 5/ 2011, S.9
Hier steht :
" Garantieansprueche bestehen insbesondere nicht, wenn,
....
ein Schaden oder Material/Farbveraenderungen durch... Umwelteinwirkung ( z.B. durch UV- Strahlung, sauren Regen, chemische Substanzen, Vogelkot, Insektenexkremente...usw.) entstanden ist. "
Garantiebedingungen aus anderen Jahren koennen abweichen. Bitte selbst in den Unterlagen nachschauen. Ich diskutiere nur die Bedingungen von 5/2011.
Sind meine folgenden Ausfuehrungen richtig?
Garantiebedingungen sind in der Regel Allgemeine Geschaeftsbedingungen und unterliegen der Kontrolle der Gerichte.
Die §§ 305ff regeln die Verwendung der AGBs.
Vereinfacht gesagt, wird hier gefordert, dass AGBs
nicht ueberraschend sein duerfen und
eindeutig formuliert sein muessen.
Wenn eine der Anforderungen nicht eingehalten wird, koennen die Gerichte kontrollieren.
Die Hauptkontrolle besteht in folgendem Vorgehen der Gerichte:
Das Gericht nimmt eine kundenfeindliche Situation an, die aber noch vernuenftig sein muss.Wenn diese kundenfeindliche Auslegung zu einer unzumutbaren Benachteligung eines Verbrauchers fuehrt, wird dieser Passus " kassiert"= Er gilt als nicht geschrieben und wird gegebenfalls durch das BGB ersetzt.
Es gibt noch weitere Kontrollen der Gerichte, auf die ich hier aber nicht eingehe, weil es sonst zu kompliziert wird.
In unserem Fall geht es um die Worte " Umwelteinwirkung" und " usw."
Beide Begriffe sind nicht eindeutig :
Umwelteinwirkung kann alles sein, was aus der Umwelt auf den Wagen und seinen Lack einwirkt. Also z.B. Wind, Regen, Sauerstoff und CO2 der Luft.
Wenn also einfacher Wind oder einfacher Regen oder Sauerstoff in der Luft zu einem Lackschaden in den ersten 2 Jahren fuehrt und es fuer den Schaden keine Garantie geben soll, ist der Kunde wohl unangemessen benachteiligt
Das fuehrt dann dazu, dass das Wort Umwelteinwirkung ( zusammen mit den Beispielen in der Klammer zu streichen ist.
Gleiches gilt fuer das Wort " usw.. Dieses ist nicht eindeutig. Es fuehrt die angefuehrten Beispiele ins Unendliche fort. Man kann hier beliebig ergaenzen : Wind Regen, Staub, usw. usw.
Auch hier wuerde bei kundenfeindlicher Auslegung der Kunde unangemessen benachteiligt.