heute Post von HMD bekommen ! Dort wird die BDA berichtigt / verbessert :
Sehr geteerter Herr XXXXXXXX,
im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Gesamtverband Autoteile-Handele.V. Ratingen, möchten wir Sie namens des verkaufenden Hyundai Händlers bitten, zur Betriebsanleitung Ihres in den vergangenen 18 Monaten erworbenen HyundaiNeufahrzeuges folgende Hinweise zur Kenntnis zu nehemen :
1. Wenn und soweit Ihre BDA folgende Passagen enthält,
" Ber der Verwendung von Kopie, Fälschungen oder gebrauchten Teilen verfällt die Hyundai Neuwagengarantie oder eine Hyundai-Garantie "
und / oder
"Berstimmte Wartungsarbeiten können nur durch Hyundai-Vertragspartner erfolgen "
un / oder
Verwenden Sie beimn Ersetzen der Kraftstofffilterpatrone nur Org. Hyundai Ersatzteile"
und / oder
"Sämtliche Überprüfungen und Anpassungen müßen durch einen Hyundai-Vertragspartner vorgenommen werden "
sind diese nicht zu beachten
2.Sollte Ihr BDA die folgende oder eine ähnliche Passage enthalten,
" Wir empfrhlrn Ihnen, grundsätzlich alle erforderlichen Wartungsarbeitne bei ein autorisierten Hyundai-Vertargspartner durchführen zulassen.Ein Hyundai-Vertragspartner hat Fachleute und Org. Hyundai-Ersatteile zur Verfügung, um die Arbeiten an Ihren Fahrzeug fachmännisch durchzuführen, Fehlerhafte, unvolständige oder ungenügende Wartungen können Betriebsprobleme verursachen, welche zu Fahrzeugsschäden, einem Unfall oder Personschäden führen können. "
ist diese unzulässig.
Zulässig wärer, diese 3 Sätze innerhalb der BDA einzeln, ohne Verbindung mit einem der zwei Sätze zu verwenden, Satz 1 jedoch nurin folgendwer Fassung : " Wir empfehelen Ihen grundsätzlich, Wartungsarbeiten bei einen Hyundai-Vertragspartner durchführen zu lassen. "
Wir wünschen Ihnen weiterhin blablabla
Die haben wohl mächtig auf die Finger bekommen ......
der Jörch