Hallo,
mich beschäftigt gerade die Frage was sich bei meinem Führerschein ändert wenn ich 50 werde. Im Jahr 2002 habe ich meinen grauen Lappen der Führerscheinklasse 3 in das Scheckkartenformat umschreiben lassen. In der CE-Zeile ist eine Beschränkung mit Beginn des 50. Lebensjahres eingetragen. Heißt das ich darf ab dann keine LKW über 7,5 to mit Einachser-Hänger mehr fahren wenn ich bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht rechtzeitig ein ärtzliches und ein augenärztliches Gutachten vorgelegt habe? In der Zeile C1 und C1E gibt es keine Beschränkung, bei C1 steht nur die Ziffer 171 (ich glaube Bus leer).
Im Internet gibt es zahlreiche Aussagen über die alte Führerscheinklasse 3 und die Änderungen ab dem 50. Lebensjahr. Das geht soweit, das sogar angeblich keine 7,5 to mehr gefahren werden können. Kennt sich jemand mit diesem Thema genauer aus?