ZitatOriginal von Toxic89
bzw. was meine Rechte sind diese Wertminderung anzusetzen?
Achtung, Jurastunde aus dem BGB
Zitat§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) [...] Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- [...] mängeln zu verschaffen.
Zitat§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, [...]
2. [...] nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. [...] .
ZitatAlles anzeigen§ 441 Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis [...] mindern. [...]
[...]
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
Bedeutet:
Was würde eine Tageszulassung ohne Kratzer kosten -> der Preis den du gezahlt hast.
Was würde eine Tageszulassung mit Kratzer kosten -> schätzen, notfalls mit einem (Kurz-)Gutachten feststellen lassen
Differenz kriegst du erstattet.
Wenn dich die Kratzer stören würde ich aber eher die anderen dir zustehenden Rechte nutzen, sprich Nacherfüllung (evtl. neu lackieren) und wenn alles nichts hilft Rücktritt vom Vertrag: Auto zurück, Kohle zurück (abzgl. bisheriger Nutzung)