Ich habe schon viel gestöbert, aber nichts eindeutiges gefunden.
Ein gewerblicher Verkäufer hat gegenüber einem privaten Käufer die Pflicht zur 2 jährigen Gewährleistung bei Neuwaren. Es gibt die Möglichkeit die Gewährleistung vertraglich auf 1 Jahr zu begrenzen, wenn es sich um Gebrauchtwaren handelt.
Wie sieht es aber aus, wenn ein gewerblicher Händler sagt, er importiert die Fahrzeuge aus Lagerbeständen im Ausland. Es würde sich um Fahrzeuge mit Null Kilometerleistung (vorbehaltlich Transport und Umlagerung) handeln, aber nicht um Neufahrzeuge nach deutschem Recht sondern nach deutschem Recht wären es Gebrauchtfahrzeuge, und somit die Gewährleistung auf 1 jahr beschränkt.
Ist dies rechtens oder sittenwidrig?
Ich persönlich würde grundsätzlich davon abraten bei einem Händler zu kaufen, der solche Klauseln in den AGB`s hat.
Es stellt sich aber trotzdem die Frage ob das überhaupt statthaft ist.