Das hat mit subjektiv mal gar nichts zu tun. Lese mal den 2 Absatz von §164 StGB.
Klar wird der Nachweis schwierig, trifft aber zunächst mal zu.
Das hat mit subjektiv mal gar nichts zu tun. Lese mal den 2 Absatz von §164 StGB.
Klar wird der Nachweis schwierig, trifft aber zunächst mal zu.
ZitatOriginal von ckm
...Ich würde zB bei Unfällen bei Dunkelheit mit anderen Autos erstmal immer sagen ich fühlte mich geblendet.
Und Polizei würde ich bei einem Unfall fast immer holen, habe schon schlechte ohne gemacht.
Und dann hast du u.U. eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung am Hals.
Das die Versicherungen versuchen sich aus der Verantwortung zu stehlen ist kein Geheimnis
Dein Beispiel allerdings wohl eher ungeeignet. Die zulässige Blendwirkung von Nebellampen ist in
§52 StVZO geregelt und hat direkt nichts mit der Wattzahl, sondern mit Lumen zu tun. Diese darf in 25 Metern Entfernung und 1 Meter Höhe nicht größer als 1 sein.
Wer einen LKW mit seinen Nebellampen, egal welcher Stärke, blendet hat sie zunächst einmal komplett falsch eingestellt.
Mal im Ernst, ob jetzt 28, 36 oder 50 Watt hat bei NL in dieser Entfernung so gut wie gar keine Auswirkung, geschweige denn erzeugt eine Gefahrerhöhung.
Anders könnte es aussehen, wenn ins Abblendlicht 100 Watt Lampen eingebaut werden - ist zwar dämlich, aber solche Leute soll es ja auch geben, - zerstört aber auf Dauer den Scheinwerfer und könnte für die Versicherung relevant sein, wenn es zu einem Unfall zur Nachtzeit kommt und der Unfallgegner entsprechendes aussagt.
Nice to know:
Da unsere StVZO zurzeit aufgrund eines Formfehlers sowieso ungültig ist, liegt dem Bundesrat ganz aktuell eine Neue vor. Hier die vorgelegte Fassung als PDF:
[URL=http://www.bundesrat.de/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/861-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/861-11.pdf]klick[/URL]
Da hier im Forum immer wieder die Rede von dem Verlust des Versicherungsschutzes durch das Erlöschen der Be ist, hier mal eine kleine Erörterung:
Die Betriebserlaubnis erlischt nur:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert (Bsp.:aus einem Pkw wird ein Lkw gemacht)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten (Bsp.:Scharfkantige Sachen werden an der Karosserie befestigt)
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich (Bsp.:Änderungen an der Abgasanlage ohne ABE etc, Änderungen am Ansaugtrakt)
Näheres dazu kann hier nachgelesen werden. Im Link eine pdf mit dem Beispielkatalog aus dem Bundesverkehrsblatt aus dem Jahr 1999.
Der Versicherungsschutz erlischt nur wenn die Gefahrerhöhung (in unserm Fall die Änderung am Fahrzeug) ursächlich für den Schadenseintritt war.
Nachzulesen in § 57 VVG klick
Dies nur weil ich eben wieder gelesen habe, dass durch den Einbau einer stärkeren Nebellampe die BE und dadurch auch der Versicherungsschutz erlischt - was ein Quark.
Danke
Bestellung via ebay ist soeben raus
Hi,
regelt der auch die Radiobeleuchtung runter?
Ich habe zwar keine Alarmanlage, aber wenn man das Auto mit der FFb verriegelt und es wird dann mechanisch geöffnet, egal ob legal von innen oder illegal von außen, muss diese Ansprechen, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Alarmanlage unterscheiden kann, ob das Auto von innen oder außen geöffnet wird.
Aber wer schließt ein Kleinkind im Auto ein?
ZitatOriginal von realmaster
Obwohl ogg sooo verbreitet ist - ein Skandal!
Nun ja, so ganz Unrecht hast du nicht
Hier ein Auszug aus Wikipedia:
Ogg hat sich in der IT-Branche mittlerweile als Standard etabliert. Vor allem im Audio-Bereich wird Ogg Vorbis von vielen Soft- und Hardwareprodukten unterstützt. Der große Durchbruch unter Privatpersonen blieb aber bisher aus.
Ende
Ich habe die CK 3100 mit Hyundai-Branding, also bei Hyundai gekauft, vor ca. 4 Wochen.
Sie ist laut Anleitung eingebaut und funktioniert, nur beim Telefonieren zeigt mir der Außentemperaturfühler mit länger werdendem Gespräch eine immer höhere Temperatur an.
Die von michelbirne habe ich auch, allerdings musste ich noch nicht mal Zoll bezahlen.
Gedauert hat es etwa 2 Wochen, weiß es nicht mehr so genau.
Zitatlassen sich die Leselampen rechts und links getrennt ein und ausschalten ??
Aber sicher
Ne, der hat noch nichts, das auf den Bildern ist zum Glück nur Dreck
Die deckt den gesamten vorderen Bereich ab, bis in die Motorhaube hinein.
Bei mir jetzt nicht, da ich dort ja die Carbonfolie haben wollte, aber die ist auch schon eine ganze Ecke dicker als die normalen Folien.
Nur der Steinschlagschutz hätte so um die 380 Euro gekostet.
Ein Schnäppchen war das nicht, aber ich will das Auto ja auch ein paar Jahre fahren, sumiert hat sich die ganze Sache auf über 600 Euro
Hi,
nachdem hier immer mehr weiße Hyunais herum fahren, habe ich an meinem eine durchsichtige Steinschlagschutzfolie, eine Carbonfolie auf den mittleren Bereich der Motorhaube und auf die Seiten 2 zierliche blaue Dekorstreifen anbringen lassen.
Das ging alles ruck zuck bei Nachtigall in Gießen (Mittelhessen)
In meiner Galerie sind noch mehr Bilder
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Würde mich auch freuen, wenn die Möglichkeit käme, das Forum mittels Tapatalk bedienen zu können.