Piept bei Tür Öffnung da Motor angeblich nicht aus ist (Smartkey)

  • Hallo Zusammen,


    Wenn die Fahrertür geöffnet wird, bevor der Motor ausgeschaltet ist (aber schon die Smartkey betätig habe), piept er bis die Tür geschlossen wird, egal ob der Motor/Zündung inzwischen ganz aus ist.


    Es ist so, dass ich den Knopf zum Ausschalten schon gedrückt habe und erst dann die Tür öffnen. Trotzdem piept dauerhaft weiter.


    Gibt es für das Problem eine Lösung ?


    Gruß

    Hyundai i30cw 1.6 CRDi Style Automatik +Premium-Paket +Licht-Paket +Navigationssystem

  • Denke ich habe das selbe Phänomen im I40.


    Stop Knopf gedrückt und Tür aufgemacht und der Wagen Piept...


    Frage mich schon die ganze Zeit warum das so ist.


    Mir ist aber aufgefallen das wenn man die Tür wieder schließt ein leises "zischen" ( Oder so ähnlich ) vom Lenkrad her kommt.


    Also gehe ich mal davon aus das er dass Lenkradschloss nach dem Motor Stoppen automatisch schließt und dies bei geöffneter Tür nicht geht.


    Weiß vielleicht jemand was genaueres?



    MFG

  • Hi,


    interessant dabei ist, dass es nur bei der Fahrertür passiert, der Beifahrer kann beim Fahren die Tür aufmachen und es passiert nichts. Zudem sobald die Beifahrertür geöffnet wird, geht das piepen aus.


    In der Werkstatt haben sie mir gesagt, sie können daran nichts ändern. Der Fehler sei bekannt… na TOLL !!


    Gruß

    Hyundai i30cw 1.6 CRDi Style Automatik +Premium-Paket +Licht-Paket +Navigationssystem

  • Hyundai halt :D Fehler bekannt aber man kann nix machen (Wie beim Turbolader) Sag die sollen den Fehler beheben , gib ihn 2 mal ab und wenn es nicht behoben ist verlang eine Minderung des Kaufpreises. Wenn du Rechtsschutz versichert bist hast du nichts zu verlieren.


    "Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst kostenlose Nacherfüllung verlangen. Wenn diese fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann verlangt werden, wenn den Verkäufer zudem ein Verschulden trifft. "


    Vielleicht kannst du hier noch was rausholen , weil deine Ohren weh tun davon :thumbup:


    "Liefert der Verkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, so kann der Käufer neben dem Rücktritt Schadenersatz verlangen. Für den Schadenersatz ist jedoch ein Verschulden des Verkäufers nötig. Der Käufer kann auch Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer nicht oder mangelhaft leistet und der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist (ca. 2 Wochen) zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat."

  • Es muss sich aber um einen "Erheblichen Mangel" handeln, um Umtausch/Schadensersatz/Minderung durchzusetzen! Ein piepen beim Türöffnen ist ganz sicher kein erheblicher Mangel :rolleyes:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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