Also, so steht es ja in den AGBs:
I. Vertragsabschluss/Vorbehalt der Selbstbelieferung
1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.
2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.
3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
4. Die Übertragung des Kaufvertrages sowie die Abtretung einzelner Rechte daraus bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Da ich nie eine Bestätigung meines Auftrages erhalten habe und auch die 3 Wochen, die ICH als Käufer an den Vertrag gebunden bin überschritten sind müßte doch ein einfacher Brief ausreichen in dem ich mitteile, dass ich meinen Auftrag zurückziehe, bzw. kein Interesse mehr habe. Angemahnt hatte ich bereits vor 4W..leider war ich so dumm und habe es per email getan. Nun gut, das könnte ich ja noch per Einschreiben nachholen..aber ist das notwendig?