Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.....
Also, so steht's in den AGBs des Händlers:
1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.
2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen ( eine Frist wurde hier nicht genannt! )schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.
3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Die AGBs habe ich nicht zusammen mit dem Angebot erhalten...die muß man ein wenig auf der Internetseite suchen
Klar, ich war euphorisch und hab halt nicht genau gelesen..so muß man es ehrlicherweise sagen. Bzw. fand ich nichts komisch an der Aussage, angesprochen auf eine Bestellbestätigung: "Nee, das machen wir nicht..geht einfach so weiter an unseren Händler...."
Also es scheint tatsächlich kein Vertrag zustande gekommen zu sein..auf der einen Seite natürlich gut, da ich ohne weiteres 'aussteigen' kann...aber Schadenersatz kann ich natürlich nicht einfordern, oder?
Fänd's schon gut, wenn ich die 1500EUR wiederbekäme, die ich jetzt ca. für ein sofort verfügbares Auto zahlen müßte.
Ich schaue auch immer wieder nach Angeboten..aber leider sind alle Automatik Wagen sofort vergriffen..ich bin einfach nicht schnell genug!