Beiträge von Martini22

    Hallo!


    Ich hab mich hier schon diesbezüglich durch's Forum gelesen, konnte aber dazu keine konkrete Antwort finden:


    und zwar fahre ich einen i30 EU Neuwagen und muß diesen natürlich bei Hyundai Deutschland registrieren lassen Zwecks Garantieansprüche.
    Kann ich dies selber tun, und wenn ja, wie? Oder muß das über einen Vertragshändler passieren?
    Vielen Dank für eure Hilfe

    Nun gut, bin heut gefahren..alle Gurte drin..und trotzdem 3 Mal das Signal...ohne Anzeige im Display!Sehr mysteriös... :denk:
    @billygehts:..das Signal ertönt auch bei 80kmh....dann müßte das Signal ja bei 120 ( was ich überwiegend fahre ) permanent angehen, oder?
    DANKE!!!

    Moonlight: Danke, dass du dem 'Klausie' nochmals erklärt hast worum es hier geht...er scheint es einfach nich kappiert zu haben! :super: ...aber stänkern kann er! Solche sind mir am liebsten!
    Wie dem auch sei, morgen auf dem Weg zur Arbeit werde ich ja sehen, ob das Signal wieder an geht ( obwohl nun ALLE Gurte 'drin' sind )
    billygehts: Kannst du mir das nochmal erklären mit dem Delimiter..bzw...was wäre z.B. die 'eingestellte Höchstgeschwindigkeit'?
    DANKE!!

    Also, Tür ist nicht auf!!! Ist doch klar! :watt:
    Hab jetzt auch mal alle Gurte reingesteckt..mal abwarten..hab jetzt noch keine längere Fahrt gemacht um das beurteilen zu können..ich werde berichten.
    Was mir allerdings erst heute aufgefallen ist, als ich mich mal zum einparken abgeschnallt hab, ist, dass ja das Signal permanent ertönt....In den Fällen, von denen ich berichtet habe kommt das Signal immer exakt 3 Mal.
    Gibt es denn noch für irgendetwas anderes ein Warnsignal?

    Also, es hört einfach nicht auf...alles probiert..keine Tasche auf'm Sitz. Kindersitz hinten angeschnallt...und trotzdem dieses blöde 'Pling,Pling,Pling'!!!
    Komisch auch, dass auf der Anzeige nichts erscheint.
    Kann das ein Fehler in der Elektronik sein?

    Hallo und Frohe Weihnachten an Alle!


    So, ich bin nun seit vorgestern glückliche udn auch erleichterte Besitzerin eines i30....hat ja auch lang genug gedauert.


    Wie dem auch sei..ich habe das Auto vorgestern abgeholt. Auf dem Weg nach Hause ( Entfernung ca. 150km, es war bereits dunkel, es hat geregnet, Temperatur ca 8-10 Grad plus ) ertönte 3-4 Mal ein Warnsignal. Leider konnte ich mir während der Fahrt auf der Autobahn nicht so richtig das Display anschauen ( klar! ;) ) um eine Anzeige zu erkennen...
    Es hat mich ziemlich verunsichert. Gestern nun habe ich das Auto nur kurz umgeparkt und habe mich dabei nicht angeschnallt. Da ertönte dasselbe Signal ( wahrscheinlich Zufall? )
    Welche Warnsignale gibt es denn bei dem i30? OK, dass Signal 'Anschnallen' ist mir geläufig, das kann es aber nicht gewesen sein...
    Gibt der Regensensor ( wenn ich diesen überhaupt habe ) auch einen akkustischen Warnton ab?


    Vielen Dank schon Mal für eure Hilfe.

    Ich werd verrückt! Der Händler hat sich bei mir gemeldet. Er hat einen Wagen für mich, der in ca. 2 Wochen kommen soll ( ist im Vorlauf )...na, ich bin gespannt. Er sagte, es gibt eine Fahrgestellnummer ( steht aber nicht im Angebot :denk: )d.h., dass Auto exsistiert....Ich bin skeptisch

    Ja, das stimmt. Allerdings ist meine Frage, ob das Anmahnen notwendig bzw unabdingbar ist (da ja eigentlich kein Vertrag besteht), da mich das wieder 10-14 Tage zurückwerfen würde. Denn diese Frist müßte ich dem Händler ja rein rechtlich nochmals zugestehen. D.h. wieder 2 Wochen, in denen ich eigentlich kein anderes Auto kaufen sollte...knapp knapp, brauche zum 1. Januar auf jeden Fall nen Wagen. Mir wäre lieber, ich könnte sofort aussteigen... laut AGBs bin ich doch auch nur 3Wochen an den 'Vertrag' gebunden.

    Also, so steht es ja in den AGBs:


    I. Vertragsabschluss/Vorbehalt der Selbstbelieferung


    1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.


    2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.


    3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


    4. Die Übertragung des Kaufvertrages sowie die Abtretung einzelner Rechte daraus bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


    Da ich nie eine Bestätigung meines Auftrages erhalten habe und auch die 3 Wochen, die ICH als Käufer an den Vertrag gebunden bin überschritten sind müßte doch ein einfacher Brief ausreichen in dem ich mitteile, dass ich meinen Auftrag zurückziehe, bzw. kein Interesse mehr habe. Angemahnt hatte ich bereits vor 4W..leider war ich so dumm und habe es per email getan. Nun gut, das könnte ich ja noch per Einschreiben nachholen..aber ist das notwendig?

    Ich habe noch eine ganz wichtige Frage:
    Eigentlich besteht ja kein Vertrag zwischen mir und dem Händler..oder besser gesagt, der Vertrag käme ja auch ohne Bestellbestätigung zustande, wenn er das Auto liefert. Bedeutet' liefern' in diesem Fall, daß das Auto für mich bereit steht und ich es dann nehmen muß?
    Worauf ich hinaus will: Bin ja auf der Suche bei anderen Händlern..sollte ich jetzt da was finden, muß ich denn dem Händler, bei dem ich bestellt habe, schriftlich mitteilen, dass ich raus bin? ( obwohl es keinen Vertrag gibt? ) Versteht ihr was ich meine? Ich will ja nicht, dass wenn ich mir einen anderen Wagen zulege ich plötzlich die Nachricht bekomme, das bestellte Auto sei da, und das muß ich dann auch nehmen.

    Das werde ich tun...nichtsdestotrotz ( welch ein Wort ) möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ja eigentlich kein Vertrag besteht auf Grund der fehlenden Auftragsbestätigung..daher denke ich, dass es kaum Sinn macht viel Geld für nen Anwalt auszugeben ( wird wohl langsam Zeit ne Rechtschutz an Land zu ziehen! )...oder meinst du es gibt da ein 'Schlupfloch', da die AGBs fehlten? Ganz schön ärgerlich..zumal ich nun schon 2 Monate ohne Auto bin. Schaue auf jeden Fall täglich nach neuen Angeboten...dann bin ich ganz schnell raus aus dieser Geschichte.

    Fred: Aber bin ich nicht selbst Schuld, wenn ich nicht die AGBs zusammen mit dem Angebot verlangt habe?..außerdem habe ich ja mit dem Angebot unterschrieben, dass ich den AGBs zustimme....tztz..selten blöd..bin sonst eigentlich nicht so dumm, naiv, verwirrt :mauer:
    Eine Anzahlung habe ich, wie Ceed richtig erkannt hat, nicht geleistet.
    Jedoch sind die günstigsten ( und meißt schon vergriffenen ),sofort verfügbaren Angebote mind. 1500EUR teurer. Wenn ich jetzt sofort einen kaufen würde, der noch zu haben ist zahle ich ca. 2500-3000 mehr!!!!

    PS: Mir fällt gerade ein, dass vor ein paar Wochen die AGBs etwas umfangreicher waren und auf die 6W-Frist hinwiesen, nach der der Verkäufer in Lieferverzug gerät und mit einer 10-tägigen Frist angemahnt werden kann. Komisch, dass das entfernt wurde..naja, ist ja rein rechtlich gesehen eh so..ob's nun in den AGBs drin steht oder nicht

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.....


    Also, so steht's in den AGBs des Händlers:
    1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.


    2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen ( eine Frist wurde hier nicht genannt! )schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.


    3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


    Die AGBs habe ich nicht zusammen mit dem Angebot erhalten...die muß man ein wenig auf der Internetseite suchen ;-)


    Klar, ich war euphorisch und hab halt nicht genau gelesen..so muß man es ehrlicherweise sagen. Bzw. fand ich nichts komisch an der Aussage, angesprochen auf eine Bestellbestätigung: "Nee, das machen wir nicht..geht einfach so weiter an unseren Händler...."


    Also es scheint tatsächlich kein Vertrag zustande gekommen zu sein..auf der einen Seite natürlich gut, da ich ohne weiteres 'aussteigen' kann...aber Schadenersatz kann ich natürlich nicht einfordern, oder?
    Fänd's schon gut, wenn ich die 1500EUR wiederbekäme, die ich jetzt ca. für ein sofort verfügbares Auto zahlen müßte.
    Ich schaue auch immer wieder nach Angeboten..aber leider sind alle Automatik Wagen sofort vergriffen..ich bin einfach nicht schnell genug!

    mysticc: zumindest das weiß ich: kein Händler wird dir einen verbindlichen Liefertermin für einen Neuwagen nennen. Die wären ja selten blöd. Du bekommst immer einen unverbindlichen Liefertermin. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Händler willkürlich damit umgehen kann. Sprich mit einem Liefertermin von ca. 2 W ködern und dann erst in 1 Jahr liefern. Daher gibt es ja die 6W-Regelung, die quasi einen Puffer darstellen soll. So weit sollte jeder Händler in der Lage sein zu kalkulieren ob eine Wagen eben 6W+6W oder 6Monate+6W zur Lieferung braucht....In meinem Fall auch interessant, dass der Wagen jetzt mit einer Lieferzeit von ca. 16W auf der Händlerseite steht....


    Mir ist jedoch noch was ganz blödes eingefallen zum Vertrag...da war ICH wohl selten blöd!!!!
    Einleitent im Vertrag steht: ' ( Freibleibendes Angebot ) Das Angebot ist freibleibend bis zur Auftragsbestätigung!'und weiter 'Bestellung: Hiermit bestelle ich verbindlich das angebotene Fahrzeug.-Diese verbindliche Bestellung wird nach Bestätigung durch unseren Lieferanten zur Festbestellung.....etc'
    Jetzt das fatale: Ich habe nie eine schriftliche Bestätigung erhalten und erinner mich gerade an das Telefonat mit dem Händler in dem ich nach einer Bestätigung fragte. Anwort war: 'Ja, das machen wir nicht! Die Bestellung geht einfach so weiter....blablabla'..das bedeutet doch eigentlich, dass kein richtiger Vertrag zustande kam, oder? Oh je, an wen in ich da geraten, und wie dumm war ich?

    Leihwagen hab ich schon angesprochen..da lachte der gute Mann nur am Telefon....ich hab ihn nach seinem großen Fuhrpark gefragt..er meinte, er hätte noch nicht mal einen angemeldeten Vorführwagen. Wie sehe es denn mit Schadenersatz aus? Hab ich da überhaupt eine Chance? Zu drohen, dass ich den Vertrag kündige wird auch nur belächelt. Nach Aussage des Händlers werden pro Jahr 3000 Autos umgesetzt..da ist mein Wagen Pillepalle. Außerdem werden die den eh los..sollte er denn mal kommen.
    Hab leider keine Rechtschutzversicherung...kann einem der Verbraucherschutz helfen?

    Hallo ihr Lieben,


    habe mir Ende Juli einen i30 als EU Import mit einer ca Lieferzeit von 6 W bestellt. Mir war damals natürlich schon klar, dass es wahrscheinlich nicht bei den 6 W bleiben würde, jedoch ist der Wagen nun seit 3 Monaten überfällig!
    Ich hatte bereits im ersten Gespräch mit dem Händler nachgehakt, was 'ca. 6W' bedeuten würde, ob es auch mal zu einer doppelten Lieferzeit käme..da lachte er nur und sagte, das käme sehr selten vor! So, nun sind wir bereits in der 18. W seit Bestellung und ich verzweifel langsam. Mein alter Lantra hat leider vor 2 Monaten schlapp gemacht..zum Jahreswechsel neuer Job und ich brauche dringend das Auto. Der Händler ist sehr wage in seiner Aussage und
    kann mir rein gar nichts sagen zum Verbleib des Fahrzeuges. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tips geben, wie ich die Sache etwas beschleunigen kann? Angemahnt hatte ich den Händler, als dieser 6W in Verzg war...aber aus dem Vertrag möchte ich ja eigentlich nicht raus, weil ich dieses Auto haben will. Ist im Übrigen ein Automatik und die sind auch bei anderen Händlern rar. Habe mir schon Andere im Internet angeschaut, die ab sofort verfügbar waren..sind aber immer schon verkauft wenn ich auf das Angebot stoße.
    Bitte um Hilfe!! Vielen Dank vorab!
    Grüßle
    Katharina