@ K1000
Unter gegebenen Umständen muss man keine Nachbesserung zulassen. Wenn die Rechtschutz den Fall als ungewinnbar ansehen würde, hätte sie den Fall kaum übernommen. Und zwischen Kulanz und Garantie/Gewährleistung liegt rechtlich ein himmelweiter Unterschied. Ich glaube kaum, dass das für einen Richter irrelevant ist. Klar schadet die doppelte Lackschicht nicht - sehr wohl tut es aber keinem Auto gut, wenn es komplett auseinander genommen und wieder zusammengesetzt wird. Das sind Infos von Lackierern und KFZ-Meistern. Und wie der Lack nachher aussieht, hängt dann auch noch maßgeblich vom Können des Lackierers ab.
Ganz ehrlich, ich weiß gar nicht, was die Schwierigkeit ist, hier beim Thema zu bleiben. Es geht Dich zwar nichts an, was ich gedenke zu studieren und bringt uns hier auch nicht weiter, aber ich habe mein Studium - nein, kein Jura - übrigens bereits vor 4,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen. Und eigentlich interessiert es mich auch nicht, was Du Deiner Tochter alles bezahlst. Trotzdem danke für die Wünsche.
Wie schon gesagt: ich möchte mich nicht mehr für den eingeschlagenen Weg rechtfertigen und diesen erklären. Ich habe Gründe, eine RSV und sehe nur Vorteile darin. Wer sich trotzdem austoben oder mich angreifen möchte, kann dies natürlich tun. Wer den Weg als aussichtslos ansieht, kann auch dies tun. Wir werden sehen, sprach der Blinde.