Beiträge von chg1988

    Hallo zusammen,
    ich habe seit einiger Zeit ein klappern auf der rechten vorderen Seite festgestellt. Nun habe ich den Wagen mal aufgebockt und festgestellt, dass ein Plastikteil(siehe Anhang) der Verkleidung gerissen ist und evtl dieses Geräusch verursacht.
    Kann mir jemand sagen, ob das Auswechseln dieses Teiles Bestandteil,der Garantie ist??
    Kann man dieses Teil irgendwo kaufen und selber wechseln?
    Wie heisst das Teil???


    Wäre cool wenn mir jemand die ein oder andere Antwort auf meine Fragen geben kann:-)


    Gruß


    p.s. das ist ein Bild aus dem Inet, nicht mein Unterboden ;-)

    also ich habe jetzt wie gesagt mehrere Angebote eingeholt... da wollte ich einfach nochmal vergleichen, was ihr alle so bezahlt habt...


    Ich habe jetzt 2 interessante Angebote...


    Angebot 1:
    Ich zahle bei dem Händler jetzt die Lohnkosten für die nächsten 3 Inspektionen, Wert 229€ + Teile -5% (bei der 40.000er wären es 170€ also insgesamt 399€ für die 40.000er) für die nächsten beiden Inspektionen dann nur die zu verbauenden Teile -5%


    Angebot 2:
    Normale 40.000er Inspektion nach Scheckheft für 280-300€


    werde glaube ich nochmal bei dem 2. Angebot anrufen und nachfragen, was die 3. und 4. Inspektionen kosten...


    was haltet ihr von den Angeboten?


    Grüße

    Also ich bin ehrlich gesagt ein bisschen entsetzt...


    Ich muss zur 2. Jahresinspektion...


    Habe bei meinem Händler einen Termin gemacht, bei der Nachfrage wie teuer es würde hat er mit 450€ gesagt..... Ich war da schon ein bisschen stutzig...
    Jetzt rufe ich 6 andere Händler an und frage nach wie teuer es würde....


    Sie werden kontinuierlich günstiger.... o.O


    Ich habe das Gefühl wenn ich noch 10 Anrufe tätige kriege ich noch Geld raus o.O


    Ehrlich gesagt fühle ich mich schon ein wenig verarscht... die Preisspanne liegt zwischen 280€ - 450€ .... wobei die 450 bei meinem bisherigem(!!) Vertragspartner aufkamen...


    Da werd ich erstmal nachfragen ob da preislich noch was geht, wenn das nicht der Fall ist war ich wohl das letzte Mal da.

    Hallo zusammen!!


    Ich muss mit meinem i30 (Benziner 1,4l) mit 36.000 zur 2 Jahres Inspektion...
    Mich würde interessieren wieviel € ihr dafür in die Hand nehmen musstet...?!?

    Hab mal ne kleine Frage...


    Wenn es morgens getaut hat und ich meine Fenster runter mache, kommen sie genauso aus der Tür wie sie reingefahren sind. Also liegen meine Dichtungen nicht so an den Fenstern an, dass der Tau abgetragen wird. Ist das bei euch auch so? muss das so?


    Grüße

    wenn man das iphone nur über aux anschließen würde, würden die navi-ansagen auch wärend der musik "eingeblendet" werden. das hängt mit der multitask-funktion vom iphone zusammen. wenn du ein android handy besitzt bei dem es auch eine multitask-funktion gibt könnte es auch klappen, habe aber von android soweit keine ahnung.


    das iphone ist sowohl über aux alsauch über USB verbunden, im radiodisplay steht immer "Ipod detected" oder sowas...

    Oha, eine Bewertung zu dem Navi:


    Zitat

    Produkt ist gut, TMC und TMCpro funktionieren, Update ist auch gut, ABER: Bei Temperaturen über 40 Grad löscht sich das Kartenmaterial. Da es wohl alte Flashspeichermodule sind, das Navi nicht im Handschuhfach liegen lassen, wenn die Sonne scheint. Sehr ärgerlich, weil ich musste mein Navi deswegen einschicken.


    klingt blöd ;D

    Also hier mal die Auszüge aus dem Guchtachten / der ABE...


    im Gutachten:


    Zitat

    A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



    in der ABE:


    Zitat

    Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.



    Die restlichen Auflagen die im Gutachten aufgeführt sind, sind diese Standartsachen.... (Geschwindigkeitsbereiche, Ersatzrad, ... etc)
    ;)