ZitatOriginal von hassi60
Nein
Wenn man nur TFL haben will ok.
Ansonsten gilt: Wenn die TFL gleichzeitig eine Zulassung als Standlicht haben ( und das haben diese ) mus das originale fahrzeugeigene lahm gelegt werden d.h. man nimmt einfach die Standlichtbirnen raus und dann ist gut.
Hallo hassi60,
du schreibst man muß nur die Standlichtbirnen rausnehmen, das ist aber laut §49a StVZO nicht zulässig, da alle an einem Fahrzeug angebrachten Lichttechnischen einrichtungen ständig betriebsfertig sein müssen, was bei herausgeschraubten Standlichtbirnen nicht der fall ist.
Auch wenn die Funktion des Standlichts durch die Tagfahrlichter übernommen wird, handelt es sich beim Standlicht immer noch um eine Lichttechnische einrichtung die funktionieren muß. Man müßte schon Birnen, Reflecktor, Sockel, und Verkabelung des Standlichts entfernen um Gesetzeskomform zu sein, allerdings verlieren dann die Scheinwefer ihre Zulassung.
Fazit: Es bleibt nur noch die möglichkeit der Einzelabnahme.