(...) Eine etwaige Höherstufung der Versicherung (auf sagen wir drei Jahre gerechnet) oder eine etwaige Nachzahlung beim Leasinggeber.
Ein Glasschaden ist i.d.R. ein Teilkasko-Schaden... in der TK gibt es evtl. eine Selbstbeteiligung, aber keine SF-Klassen; eine Hochstufung bei Schaden bzw. Herunterstufung bei Schadenfreiheit findet in der TK also nicht statt.