Beiträge von bg1

    "Der Schaden an sich lässt aber mit Sicherheit keine 500 EUR Wertminderung zu... "


    Ich denke schon, dass hier eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist. Es gibt natürlich Urteile, die das bei eher kleinen Schäden (die eventuell gar kein Blech betreffen) anders sehen, aber es gibt genauso Urteile, die selbst bei solchen Schäden wie hier gezeigt klarstellen, dass solch ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf, sprich der Unfallschaden im Falle des Verkaufs offenbarungspflichtig ist. Das ist hier in meinen Augen der Fall und ein gewisser Teil der Käufer würde das Fahrzeug schon genau deshalb nicht kaufen (und der andere Teil der bereit ist eine Minderung im Preis erwarten). Schon aus diesem Grund heraus ergibt sich ein Minderwert - wäre jedenfalls meine Ansicht - ob der Gutachter das genauso sieht und entsprechend im Gutachten ausweist, müßte man sehen, ob die Versicherung es dann bezahlt auch.


    Wir reden bei 2000 km ja faktisch noch von einem Neuwagen. im Falle eines Totalschadens (der hier nicht vorliegt) gäb es vermutlich Neuwert ersetzt.


    Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle. nach Sahm/Rohkopf ergäbe sich zB: 22000€ Wiederbeschaffungs-/Zeitwert des Fahrzeugs, 3000€ Reparaturkosten. Im ersten ja daher 5% aus Summe (Wiederbeschaffungswert 22000+ netto Reparaturkosten 2521€) = 1226€ merkantiler Minderwert
    -> das klingt nun erstmal ziemlich hoch, tritt aber sicherlich ein, wenn man die Karre als Jahres- oder Halbjahreswagen verkaufen möchte. Tritt auch ein, wenn das Auto beispielsweise geleast ist und man es nach 24 Monaten zurückgeben muss... Nach 36 Monaten ist es vielleicht weniger... ABER: der Minderwert wird für den Zeitpunkt des Unfalls berechnet (und nicht daraufhin ob du das Fahrzeug vorhattest 2, 4, 6 oder 8 Jahre zu fahren). Da wir hier faktisch von einem Neuwagen oder fast Neuwagen reden, ist er also zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend hoch.


    Natürlich kann es sein, dass das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten unter 10% liegt, das gibt dann die Tabelle nicht her, aber dass ein gewisser Minderwert existiert, sollte nach obiger Begründung einleuchten (und die Tabellen sind ja keine Gesetze sondern nur Hilfen), selbst wenn er 'nur' mit 500€ beziffert oder von einer höheren Summe auf diesen Betrag gekürzt wird (seitens der Versicherung), ist das ja Geld.


    Incorekz
    Berichte mal bitte, wenn das Thema erledigt ist.

    "Kann mir denn keiner mal eine ungefähre Zahl nennen? Was Stoßfänger vorne inkl. Lackierung und 1 Scheinwerfer kostet?"


    Du sagst doch, du bist KFZ Mechatroniker. Da sollte es dir doch möglich sein, auch Teileprogramme (die man teilweise ja auch online als Webseiten findet) zu bedienen und die mit Hilfe der Teilenummern die entsprechenden Preise bei Hyundai zu erfragen (sofern sie nicht direkt im Programm hinterlegt sind)


    Da ein merkantiler Minderwert im Raum steht, dürfte es sich kaum lohnen, nach Kostenvoranschlag abzurechnen, selbst wenn die Versicherung bereit wäre, bis summe xy ohne Gutachten auszukommen. Der Minderwert wird nämlich nur im Gutachten beziffert (da gibt es Berechnungsmethoden für, Link, Link), den wirst du kaum auf Basis eines KVA geltend machen können (ein Anwalt vielleicht schon, aber auch der wird dir zu einem Gutachter raten, der neben dem Schadengutachten auch die entsprechende Berechnung des Minderwerts mit durchführt).


    Nimm dir Anwalt und Gutachter völlig unabhängig davon, ob du später fiktiv abrechnen wirst oder nicht, ansonsten wirds zwar für die Wersicherung schön billig, aber dir fehlen ggf Beträge, die du hättest einfordern können (und sollen. denn dein Schaden ist eben in der Gesamtheit betrachtet unter Umständen größer als nur die eigentliche Reparatur).

    "Solltest du doch fiktiv abrechnen, musst du selbstverständlich keine Rechnungen der gegnerischen Versicherung vorlegen, aber nach Gutachten abrechnen bedeutet auch, dass die Wertminderung weg fällt."
    -> Rechnungen mußt du natürlich nicht vorweisen aber solltest du was dran reparieren oder Teile für das Fahrzeug kaufen, ist es hilfreich, diese Rechnungen einzureichen, eben um wenigstens für diese Beträge deine MwSt erstattet zu bekommen
    -> soweit ich weiß kannst du auch bei fiktiver Abrechnungen einen merkantilen Minderwert geltend machen, ist auch hier so erwähnt Link.


    Ich weiß das ist nur ein Link, aber nach meinem Verständnis auch richtig, denn dieser Minderwert entsteht ja nicht durch die Reparatur des Schadens sondern schon aus dem Umstand heraus, dass das Fahrzeug überhaupt einen Schaden erlitten hat. Wie gesagt, nimm dir einen Anwalt, ohne weißt du doch gar nicht was du in welcher Höhe tatsächlich geltend machen kannst.
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    Idealfall wäre bei 2000km meines Erachtens:
    - Schadensumme aus dem Gutachten
    - merkantiler Minderwert
    - Nutzungsentschädigung/Ersatzfahrzeug (ich vermute maximal 14 Tage)


    und je nach gusto
    a) Reparatur des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt
    b) Reparatur des Fahrzeugs in Eigenregie, sofern du dazu in der Lage bist
    c) Verkauf des unreparierten Fahrzeugs an einen Aufkäufer, Beschaffung eines neuen Fahrzeuges. Bei wirtschaftlichen Totalschäden wird das sehr häufig gemacht, aber auch bei Schäden an einem recht jungem Fahrzeug kann man sich das überlegen (auch wenn man in Summe ggf halt ein paar € drauf legt). Kaufst du das neue Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, kannst du meines Wissens dann trotz fiktiver Abrechnung nach Schadensgutachten die Mehrwertsteuer (in der Höhe wie sie das Gutachten ausweist) geltend machen.
    d) Kombination aus b und c, sprich selbst reparieren und anschließend dann verkaufen und eben eine neues kaufen. Auch da dürfte es sinnvoller sein, die MwSt für die Ersatzbeschaffung geltend zu machen (was dann eben heißt, dass du für die Reparaturteile keine MwSt siehst, denn doppelt geht es ja nun nicht).


    Vermutlich wird sich d nicht lohnen, da so ein junges Fahrzeug frisch repariert ohne Werkstattnachweise auch nicht besonders leicht verkäuflich sein wird. Mit b wirst ggf auch nur einen überschaubaren Betrag sparen. Gebrauchtteile gibt es für das Fahrzeug kaum und Stoßfänger in Wunschfarbe (was zB Lackierkosten spart) vermutlich auch utopisch sowas zeitnah zu beschaffen. von daher wirst bei fiktiver Abrechnung wohl auch teuer Neuteile kaufen müssen und Lackierkosten haben. Das bisschen was dann noch an Arbeitslohn übrig bleibt (vermutlich nur ein dreistelliger Betrag), da wird es sich kaum lohnen, dafür selbst zu reparieren (und die ganzen Rennereien zwecks Teilen usw selbst zu haben). C kann man probieren, aber derjenige, der das unreparierte Auto kauft, wird sich bei seiner Kalkulation ja auch irgendwo b im Blick haben (wobei das im Falle einer Werkstatt natürlich sein kann, dass sie Teile mit gewissen Rabatten beziehen kann).

    Das ist nun wirklich ein schlechter Tip. Sind erstmal Gutachterkosten angefallen (du hast den ja dann akzeptiert), dann wirst du, falls du mit dem Ergebnis unzufrieden bist, ein eventuelles Zweitgutachten selbst zahlen dürfen (wird sich kaum lohnen, weil die sich dann anschließend einigen).


    Lass einen selbstgewählten Gutacher kommen oder gib die Karre direkt in eine Werkstatt, die regeln das ggf alles (wobei du dann vermutlich eine Abtretung unterschreiben mußt und dann wirds nichts mit Eigenreparatur). Sollte die Versicherung mit dem Gutachten deines Gutachters nicht einverstanden sein, kann sie immer noch versuchen, einen 2. eigenen Gutachter an dein Auto zu lassen (sind dann abermals ihre Kosten und nicht deine). Wird aber kaum vorkommen, sofern dein Gutachter seinen Job anständig macht.


    Bzgl Eigenreparatur:
    Rechnest du fiktiv ab, gibt es keine Mehrwertsteuer. du siehst also ca 19% weniger Kohle. Kaufst du jedoch einzelne Teile (oder vergibst Dienstleistungen wie zB das Lackieren incl regulärer Rechnung), darfst du dafür natürlich die Mehrwertsteuer geltend machen (sofern sie anfällt... was bei Gebrauchtteilen je nach Quelle schwierig wird. Und wenn der Schwager ohne Rechnung lackiert, eben auch nicht). Wie lange du insgesamt Zeit hast, Rechnungen einzureichen, keine Ahnung (wenn das 3 Jahre sind, wäre das nett. Aber so lange wirst hoffentlich eh nicht brauchen. ist ja kein Oldi aus der Sammlung wo es nicht eilt). Dass du reparieren "mußt", glaube ich nicht. Das ist meines Wissens nur bei Schäden, die im Rahmen der 130% Regel beglichen werden der Fall (da gilt dann fachgerechte Reparatur, wird ggf auch überprüft und vermutlich auch 6 Monate Mindesthaltedauer danach).


    Was du halt bei Eigenreparatur sparst, dürfte eine Menge Stundenlohn sein. da muss man halt mal aufs Gutachten schauen, wieviel das so ist.


    Problem kann ggf schon die eigene Teilebeschaffung werden.
    -> gebraucht wird nicht viel am Markt sein von solch neuen Autos. Tut sich was auf, liegt es meist am anderem Ende der Republik und das kann je nach Größe des Teils dann schon mal schwierig werden.
    -> Neuteile bei Hyundai wird halt teuer (auch wenn es ja vom Gutachten gedeckt die Versicherung bezahlt). Hier aber ggf auch die Frage der Lieferzeiten (ist ja bei Koreanern leider durchaus ein Thema). Wenn es blöd läuft, wartest du als Privatmann ewig - eine Werkstatt hat da ggf andere Druckmittel bzw wird bevorzugt behandelt.


    Auch die Frage Mietwagen/Nutzungsausfall wird sich evtl stellen. Wie hoch und wie lange, das wird die der Anwalt schon passend helfen (und wenn das 14 Tage sind, weils eben dauert mit der Teilebeschaffung usw dann können das durchaus 500€ oder so sein). Vorteil für den, der sich dafür nichts mieten muss, sondern die Kohle einstreichen kann.
    -> Wie es bei fiktiver Abrechnung mit Nutzungsausfall aussieht, keine Ahnung. Wird dir auch der Anwalt erklären. vielleicht reicht der Nachweis von Lieferzeiten gewisser teile.


    Deinen Anwalt wirst ggf auch beim Thema merkantile Wertminderung (heißt das so?) brauchen. Wenn das Fahrzeug fast neu ist, ist das ja durchaus ein Thema. trotz Reparatur ist der ja durchaus im Wert gemindert (eben weil du beim späteren Verkauf Unfall ankreuzen mußt und wirst... Heb dir in jedem Fall sämtliche Schadensunterlagen und Bilder auf, damit sich später mal ein potentieller Käufer wenigstens ein Bild machen kann, was da mal war).


    Sollte die Karre geleast sein, dann sofort den Schaden melden; bei Finanzierung keine Ahnung (vermutlich auch da oder).

    Versuch mal rauszubekommen, ob der Motor einen Ölkühler (Öl/Wasser- Wärmetauscher) besitzt. Falls ja könnte das ein Kandidat sein oder vielleicht auch nur seine Sichtung zum Motorblock hin. Das würde ich erstmal prüfen, bevor man die Kopfdichtung im verdacht hat.


    Edit: mal schnell gegoogelt und es findet sich im Netz sogar ein passendes Thema, da kann es sogar sein, dass auch das Ölfiltergehäuse selbst Verbindung zum Wasserkreislauf hat. Filtergehäuse und Ölkühler dürften recht gut zugänglich sein da vorn denke ich.
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    Dass man den Kopf nicht planen darf, kann schon sein (keine Ahnung), aber ist noch nicht zwingend ein Argument dafür, dass Kopfdichtung tauschen nicht möglich ist. Selbst wenn der Kopf verzogen sein sollte, kann man sich ja überlegen, notfalls einen anderen Kopf draufzupacken (es schwirren genug 1.6CRDi Motoren im großem Auktionshaus rum und der eine oder andere lokale Schrottplatz hat mit Glück auch was).


    Ob man sich die Mühe macht, ist halt die Frage. Kompletten Motor tauschen wäre ja auch einen Gedanken wert, wenn man an einen kommt, der nachweislich läuft (ggf kompletten Unfaller kaufen wenn man nicht die Regalleiche vom Schrotti riskieren mag).
    -> sowas steht und fällt dann alles mit deinen Fähigkeiten oder denen der Werkstatt inkl deren Stundensatz) und natürlich sollte man sich auch die Frage stellen, ob man das Auto repariert dann noch eine weile fahren wird.


    Das Fahrzeug selbst zu schlachten dürfte sich kaum lohnen. An diesen Autos schraubt doch kaum jemand selbst (mal abgesehen von Verschleißteilen und Wartung). Was einen gewissen (aber auch nicht riesigen) Wert hat, sind Motor (bei dir halt nicht) und Karosserieteile (sofern sie jmd genau in deiner Farbe braucht). Meist sitzt der am anderen Ende der Republik, so dass er sich die Mühe halt nicht macht. Aber einem gewissem Beschädigungsgrad ist halt hier auch Totalschaden angesagt, sprich beim Schlachten wird kaum was rumkommen. Komplett am Stück weg an den Exporteur wäre da der weniger aufwändige Weg (für vermutlich das gleiche Geld).

    Wenn ich das NGK Bild so sehe, könnte ich mir vorstellen, dass du Iridium an den 3 Ringen da oben erkennst, wo der Kerzenstecker draufkommt. Bei Bosch und Hella scheinen es 2 Ringe zu sein. Ob das jetzt ein klares Merkmal für Iridiumkerzen ist, keine Ahnung? Vielleicht gibt es da ja irgendeine Normung bzgl der Erkennung, ohne sie ausbauen zu müssen.


    Insofern für den Threadersteller: vielleicht reicht ja Kerzenstecker ab und nachschauen, ohne die Kerze ausbauen zu müssen. Vielleicht kommt aber auch noch wer um die Ecke und weiß, was ab Werk verbaut ist und ob es immer gleich ist.


    Das Handbuch zeigt ja vermutlich nur alle Möglichkeiten auf, das muss noch lange nicht heißen, dass ab Werk beide Varianten verwendet wurden (ich kenne aber als Dieselfahrer die genaue Beschreibung im Handbuch nicht). Wäre dann quasi das gleiche wie beim Öl, da sind doch auch oft mehrere genannt, aber ab Werk vermutlich immer die gleiche Ausgangsspezifikation (zumindest für den gleichen Markt. Kann natürlich sein, dass das man in kalten oder warmen Ländern pauschal ein andere Spec nimmt).


    Von daher ist der Hinweis, in das Handbuch zu schauen, ggf gut gemeint, muss aber nicht gleich mit einem schlauem Spruch garniert werden.

    "Auch eine Bremsleuchte bekommt doch erst beim Bremsen Strom."
    Im Falle des Ford-Beispiels weiß ich gar nicht, ob's da ums Bestromen des Autos ging (wer weiß vielleicht war das Bremslicht da oben oder die gesammte Beleuchtung ja massegeschaltet?) oder ob er mit der Batterie direkt die ZV angesteuer hat, also entsprechender Kabelbaum dort irgendwo langging, evtl eine Steckverbindung hatte.


    Ich wollte nur grundsätzlich auf die Bestromungsmöglichkeit von aussen hinweisen. Dinge wie Rückfahrschalter am Getriebe (sofern er halt nicht im Getriebe sitzt) sind gern massegeschaltet, so dass Dauerplus anliegt. Ist die Batterie leer weil Standlicht zu lange angelassen wurde, so besteht ggf Bestromungsmöglichkeit über die entsprechende Leuchten (weil ja der Schalter aktiviert ist). Da Teile des Motorraums nach Entfernen von irgendwelchen Unterbodenabdeckungen zugänglich sind, wird man auch hier Möglichkeiten finden, Strom einzuspeisen.


    Meist kennen aber Werkstätten irgendeinen Trick für die Haubenverrieglung oder man findet ihn selbst, wenn man sich den Mechanismuss und die Zugverlegung bei offener Haube an einem anderem Fahzeug anschauen kann.

    Laut mobile geht es für die nackte Hütte los bei 13500€ NEU. Sind dann EU-Fahrzeuge (manchmal Lagerwagen, wo ein paar Monate Garantie fehlen).


    Deiner ist 2 Jahre alt mit 21tkm für 10900, sprich 2600€ gespart, quasi ca 1300 euro je Jahr und ca 10tkm - das ist ok (man könnte sich das auch mit xxx € bzw % unter Listenpreis schönrechnen, aber der zählt doch heute nichts mehr, wo jeder mit Rabatt kauft... Und nach Rabatt verläuft so ein Wertverlust bei mager ausgestatteten Autos dieser Fahrzeugklasse auch halbwegs linear).


    Pessimistisch betrachtet:
    -> solltest du ihn mal Wiederverkäufer, gibt es eben auch entsprechend weniger als du für ein 2 Jahre jüngeres Fahrzeug aus erster Hand verlangen könntest.
    -> verkaufst du nach Baujahr (also Karre zB 'Karre 8 Jahre alt dann muss ein neuer her') schaffst dir quasi 2 Jahre eher das nächste Auto an (als du es bei einem heutigen Neukauf getan hättest). Auf dein Autofaherleben gesehen macht so evtl 1 oder gar 2 Autos aus, wenn du immer so verfährst (gegen diese müßtest du das gesparte Geld also die 2600€ bzw eben auch das was du beim nächsten, übernächsten usw sparst zusammenrechen)
    -> nur noch ca 3 Jahre Werksgarantie und nicht ca 5.
    -> Abgasnorm "nur" Euro6 und keine aktuelle Euro6d-temp
    -> es sind schon 2 andere den Gaul geritten


    Kann man also so oder so sehen.


    Vorteile:
    - noch keine WLTP-Besteuerung, was ein paar € Kfz-Steuer im Jahr spart
    - der Restwert ist schnell so gering, dass man seine Vollkasko ggf wegspart (quasi 2 Jahre eher als man das bei einem jetzt neu gekaufen machen würde)
    - evtl hast du einen Satz Winterräder dazubekommen? (das sind falls Sensoren von Nöten sind auch schnell ca 500€...190 für 4 Reifen, 60 für 4 gebrauchte Felgen bzw 140 für 4 neue, 120 für nen Satz Sensoren, 70-80 für Montage und Wuchten... Klar gebrauchten Radsatz gibt es auch malö für die Hälfte, wenn man Zeit hat bei der Suche)
    - du bindest weniger Kapital
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    Grundsätzlich wichtig, dass er noch Werksgarantie hat und dass er unfallfrei ist. Letzteres hast du hoffentlich geprüft bzw prüfen lassen. Gerade Fahrzeuge von Werkstattmeitarbeitern usw sollte man skeptisch sein - manche fahren da konsequent Ex-Unfallautos ihrer Kunden (da sie günstige Reparaturmöglichkeiten haben und der Kunde die Karre in Zahlung gibt anstatt reparieren zu lassen).
    Will dir jetzt keine Angst machen, aber gesunde Skepsis ist (grundsätzlich) angesagt - mitunter hat es ja auch Gründe, warum der Erstbesitzer schon nach so kurzer zeit das Auto abgegeben hat (andere Lebensumstände, Unfall, nicht abreißende Kette von Mängeln usw).

    Ich habe das mal auf einem Campingplatz an einem Ford Focus 1. Generation gesehen. Da kam der ADAC angefahren, schraubte die 3. Bremsleuchte ab und klemmte dort eine Batterie an.


    Ggf ist ähnliches bei dir auch möglich, sprich irgendwo ein Verbraucher, an dem Dauerplus anliegt und der vor aussen zugänglich ist, evtl der Schalter für's Rückfahrlicht am Getriebe. Auch im Bereich Kennzeichenleuchte könnte man mal schauen, was da für Leitungen langgehen (sofern die Leuchte sich von aussen ausbauen läßt, ich weiß es nicht).


    Motorhaubenentrieglung bei einem anderem gleichen Fahrzeug genau anschauen dürfte auch helfen. Irgendwo über Riegel oder den Zug ist sicher eine Angriffsstelle, um die Haube entriegeln zu können. Wäre mir sogar lieber als mit der Elektrik rumzuspielen (was ggf ja Folgeschäden macht).


    Ansonsten frag beim Hyundai Vertragshändler, ob sie das können. Entweder sagen sie dir direkt wie oder du sprichst eben ab, dass jemand früher Feierabend macht und bei dir einen Aussentermin wahrnimmt. Dürfte preiswerter sein als die Karre vom jetzigen Standort in die Werkstatt zu verfrachten (ja nach Parkort ja schwierig, den per LKW aufzuladen und sicher auch teuer).

    Wir sind im Ceed (auch H7) jetzt zweimal GE-Megalight Ultra +120 gefahren (GE = General Electric). Haltbarkeit ungefähr 30tkm (was bei uns einem Jahr entspricht....akzeptabel aber eben nicht so langlebig wie Serie...da wird glaub Bosch Longlife eingesetzt und die sind wirklich Funzeln)
    -> Ergebnis der GE+120: deutlich besseres Licht als Serie sowohl bei Trockenheit als auch bei Nässe ohne unangenehm weiß zu sein (klar etwas weißer als eine Bosch longlife ist sie)
    -> Inzwischen gibt es die auch als +130 (kann aber sein, dass diese etwas weißer ist also in Richtung Nightbreaker und Co geht)


    Es gibt übrigens in H7 von Osram eine "Offroad" mit 65W (Serie sind ja 55W). Kannst du mal zu googeln sowohl Erfahrungsberichte als auch das Produkt und halbwegs preiswert sind sie auch. Bei denen ist die Lichtfarbe nicht so weißt sondern wie bei normalen Standardbirnen, was ich bei Nässe als klaren Vorteil sehe. Machen wirklich gutes Licht die Dinger - von der Helligkeit und Ausleuchtung ungefähr so wie gute 55W Birnen. Straßenzugelassen sind sie mit ihren 65W aber leider nicht! (aber bevor jetzt wer meckert so brutal wie 90/100W Rallye Birnen, die es ja auch noch gibt und teilweise Hitzeprobleme verursachen, sind die ein Glück nicht). Interessant wird die Frage, ob die dank ihrer Spezifikation von 65W eine längere Lebensdauer haben als eben "dicht am Limit gebaute" 55W Birnen (wie eben GE+120/+130, Nightbraker Laser, Extreme Vision, Racing Vision, wobei letztere glaub nochmal kürzer lebt als alles andere und wohl auch mit die hellste ist).
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    Beim Ceed (JD) lohnt es sich durchaus, die Nebelscheinwerfer anzuschalten. Nahausleuchtung wird dann besser, aber auch der Übergang in die Ferne ist dann wirklich gut (so dass sich das auch auf Autobahn und Landstraße lohnt). Keine Ahnung, wie gut die Nebler beim i30 sind und welcher Sockel dort ist, aber wenn man welche hat einfach mal ausprobieren wenn wieder einer dieser dunklen Tage ist.


    Die Nebler sind beim Ceed JD H8 (35W). Wem das nicht recht: Es soll wohl recht einfach gehen, den H8 Nebler Sockel für H11 (55W) passend zu machen. Das wäre dann nochmal eine deutliche Steigerung, was die Nebler angeht (allerdings nicht zulässig. auf der Landstraße dann vermutlich auch recht unangenehm für Gegenverkehr. Für die Autobahn wäre es ggf einen Versuch wert... Wobei ich dann mal mit einem 2. Fahrzeug testen würde, inwiefern das vor dir fahrende Fahrzeuge stört... Denn so Kandidaten mit zu hellem Licht können im Innenspiegel und sogar Aussenspiegel durchaus gewaltig nerven... So einer möchte man halt nicht sein).
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    Natürlich könnte man auch mal unter Last messen, welche Spannung denn an den Scheinwerfern ankommt. Bei Old und Youngtimern rüstet man gern Relaisschaltungen für die Scheinwerfer nach, damit möglichst die volle Spannung am Scheinwerfer ankommt (denn teilweise gibts dort herben Spannungsverlust, wenn der Strom über Lichtschalter und Lenkstockschalter sowie einige Steckkontakte muss).


    Ich gehe mal davon aus, ein modernes Auto wie ein Ceed oder i30 hat sowas wie eine Relaisschaltung, aber dennoch könnte man eben mal messen und ggf bedarfsweise externe Relais und dicke Pluskabel zu den Scheinwerfern verlegen. Eventuell ergibt sich dann zusätzlich zu guten Birnen nochmals eine Verbesserung (und wenn es nur 0,2 oder 0,3V mehr sind). Es reicht da für das Abblendlicht, denn Fernlicht ist ja in der Regel hell genug.