"Der Schaden an sich lässt aber mit Sicherheit keine 500 EUR Wertminderung zu... "
Ich denke schon, dass hier eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist. Es gibt natürlich Urteile, die das bei eher kleinen Schäden (die eventuell gar kein Blech betreffen) anders sehen, aber es gibt genauso Urteile, die selbst bei solchen Schäden wie hier gezeigt klarstellen, dass solch ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei verkauft werden darf, sprich der Unfallschaden im Falle des Verkaufs offenbarungspflichtig ist. Das ist hier in meinen Augen der Fall und ein gewisser Teil der Käufer würde das Fahrzeug schon genau deshalb nicht kaufen (und der andere Teil der bereit ist eine Minderung im Preis erwarten). Schon aus diesem Grund heraus ergibt sich ein Minderwert - wäre jedenfalls meine Ansicht - ob der Gutachter das genauso sieht und entsprechend im Gutachten ausweist, müßte man sehen, ob die Versicherung es dann bezahlt auch.
Wir reden bei 2000 km ja faktisch noch von einem Neuwagen. im Falle eines Totalschadens (der hier nicht vorliegt) gäb es vermutlich Neuwert ersetzt.
Es gibt verschiedene Berechnungsmodelle. nach Sahm/Rohkopf ergäbe sich zB: 22000€ Wiederbeschaffungs-/Zeitwert des Fahrzeugs, 3000€ Reparaturkosten. Im ersten ja daher 5% aus Summe (Wiederbeschaffungswert 22000+ netto Reparaturkosten 2521€) = 1226€ merkantiler Minderwert
-> das klingt nun erstmal ziemlich hoch, tritt aber sicherlich ein, wenn man die Karre als Jahres- oder Halbjahreswagen verkaufen möchte. Tritt auch ein, wenn das Auto beispielsweise geleast ist und man es nach 24 Monaten zurückgeben muss... Nach 36 Monaten ist es vielleicht weniger... ABER: der Minderwert wird für den Zeitpunkt des Unfalls berechnet (und nicht daraufhin ob du das Fahrzeug vorhattest 2, 4, 6 oder 8 Jahre zu fahren). Da wir hier faktisch von einem Neuwagen oder fast Neuwagen reden, ist er also zum jetzigen Zeitpunkt entsprechend hoch.
Natürlich kann es sein, dass das Verhältnis von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten unter 10% liegt, das gibt dann die Tabelle nicht her, aber dass ein gewisser Minderwert existiert, sollte nach obiger Begründung einleuchten (und die Tabellen sind ja keine Gesetze sondern nur Hilfen), selbst wenn er 'nur' mit 500€ beziffert oder von einer höheren Summe auf diesen Betrag gekürzt wird (seitens der Versicherung), ist das ja Geld.
Incorekz
Berichte mal bitte, wenn das Thema erledigt ist.