Guten Morgen Gemeinde.
Na hier ist ja schon was los am frühen Morgen.... Für Kathrin tut es mir natürlich sehr leid. Ich denke mal das die Polizisten sich hier auf § 30 der STVO ( Umweltschutz ) berufen haben.
Hier steht: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten." Denke das die Wörtchen "unnötig und vermeidbar" hier eine Rolle spielen könnten. Wenn man das weiterspinnt könnten alle N Fahrer die mit offener Klappe durch die Gegend fahren, sich schon mal die 10 € auf die Seite legen. Glaube auch nicht das hier ein Widerspruch Sinn machen würde.
Ist aber nur meine persönliche Einschätzung.
Liebe Grüße
redskins ( Andy)