Guten Morgen.
Jeder in Deutschland kann erstmal tun und lassen was er möchte, solange man sich dabei an die Gesetze hält.
Ich zitiere jetzt hier aus meinem Lieblingsbuch von Roland Schurig ( STVO Kommentar 16. Auflage )
Der § 30 Abs 1 erfasst nur unnötigen Fahrzeuglärm, der bei sachgerechter Nutzung das für den Verkehr notwendige Maß übersteigt und andere ( abstrakt ) beeinträchtigen kann......So sah es auch das OLG Köln VRS 56,471
Es geht im Großteil darum, keine unbeteiligten Personen zu stören. Hier ist es Aufgabe der Polizei und Ordnungskräfte, gegen unnötige Lärmeinwirkung einzuschreiten ( Huppertz DAR 2017, 110 )
Ich könnte jetzt auch noch Urteile zitieren vom OLG Köln, OLG Düsseldorf, OLG Koblenz, OLG Braunschweig oder auch vom BGH Karlsruhe.....das wird mir aber zu viel. Alle Kläger sind hinten runtergefallen.......
Die Gerichte befassen sich ja auch nicht erst seit heute mit diesen Themen sondern schon seit den 70er Jahren. Und in den meißten Fällen wurde zu Gunsten des Gestörten geurteilt......
Nur weil unsere Karre mit 109 dB eingetragen und abgenommen wurde, heißt das noch lange nicht, das wir damit machen können was wir wollen.
Wenn der Polizist behauptet, das Auto sei zu laut, dann ist das erstmal so und es gibt 2 Möglichkeiten....
1.) Die besagten 10 € zu bezahlen und die Sache ist erledigt oder
2.) Ein Fass aufzumachen, evtl. sogar noch mit Phonemessung Gutachter usw und dagegen zu klagen. ( Bei Möglichkeit 2 könnte es unter Umständen auch noch zur Beschlagnahmung oder Stilllegung des Fahrzeugs kommen )
Das Beispiel Tim Wiese wurde ja bereits genannt.
Jeder sollte das für sich selbst entscheiden.
Klar können wir mit offener Klappe durch die Stadt fahren...solange es niemanden stört.
So wie einige glauben das Recht auf eine offene Klappe zu haben, glaubt ein anderer, ein Recht auf Ruhe zu haben..... Am Ende entscheidet das der Richter was nötig und was unnötig ist!
In unserem Fall hier glaube ich auch, das die Polizistin einfach nur der Kathrin etwas beweisen wollte.