Ich weiss nicht, ob deine Vorgehensweise zu übervorsichtig ist. Wenn ich mir ein Auto kaufe, egal ob EU-Neuwagen bzw Neuwagen beim Hyundaihändler, ist es kein Unfallwagen.
Die Definition Unfall ist klar geregelt.
ZitatDer Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382) hat den Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB.
Das auf dem Transport Mängel entstehen können, ist nicht zu verhindern. Soweit ich weiss unterlaufen alle nach Deutschland aus Übersee importierten Fahrzeuge in Bremerhafen einer Quialitätsprüfung nach Vorgaben des jeweiligem Herstellers. Falls Mängel (kein Unfall) festgestellt werden, werden sie beseitigt. (Es kam letztens ein Bericht bei kabel eins über sowas).
Wenn ich deinen Worten folge, müsste ich mir mein Auto selbst bauen, um zu wissen das kein "Unfall" während der Produktion und Transport eingetreten ist.