Beiträge von Roger i40

    @cmk, stimmt, habe meine Frau auch reichlich gelobt für das Foto.


    Ich habe kürzlich von Händlern gelesen, die z.B. bei mobile.de ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Exposé Irrtümer enthalten kann und nicht zum Kaufvertrag gehört. Sehr fragliche Praxis.


    Ich denke, dass ein Exposé, das im Verkaufsraum direkt vor dem Pkw steht oder an der Scheibe angebracht ist, eben doch eine verbindliche Aussage des Händlers zur Ausstattung des PKW ist. Das ist eindeutige Rechtsprechung. Sich da mit "Irrtümer " abzusichern, halte ich für wirkungslos.

    So, der Fall ist so gut wie erledigt, das Urteil gegen den Händler ist rechtskräftig, er erklärte Rechtsmittelverzicht. Habe den i40 dem Händler mängelfrei übergeben. Den Brief habe ich einbehalten, den bekommt er nächste Woche gegen Erstattung des Kaufpreises in Bar, gute 25t €, ausgehändigt. Mich hat der "Spaß" ca. 450€ gekostet. Dafür habe ich das Auto 14 Monate und ca. 12000 km gefahren. Die 450€ ergeben sich aus der Nutzungsentschädigung, die ich zahlen muss und den Verzugszinsen, die der Händler zahlen muss. Wie der Händler sagte, habe er mit Aktion 10.000€ verbrannt.


    Meine Beweggründe die Sache durchzuziehen, waren sicherlich auch eine Sache des Prinzips. Ich lasse mich nur ungern über den Tisch ziehen. Außerdem war ich vor der Klage bereit, eine Einigung zu erzielen, man lenkte aber nicht ein. Schließlich rief mich der Händler nach dem Urteil an und bot mir 2500€ dafür, wenn ich den i40 behalten würde. Netter Versuch...


    Klaus B
    Ja es ging um die SSA, die im Exposé angepriesen war und im i40 innen an der Scheibe angebracht war. Glücklicherweise hatte meine Frau dieses Exposé bei der Probefahrt fotografiert und machte vor dem Landgericht die entsprechende Aussage dazu.


    Darkydark
    Deine Einschätzung ist richtig.


    Nachtrag: Geld habe ich jetzt auch bekommen.

    Über das System kann man sicherlich unterschiedlicher Auffassung sein. Meine zu zahlende Nutzungsentschädigung beläuft sich auf etwas über 1000€. Ist OK so. Die wird vom zurück zu zahlenden Kaufpreis von knapp 26000€ abgezogen. Dafür stehen mir aber Zinsen zu. Sobald ich das Urteil in den Händen habe, werde ich Details kund tun.

    Lange hat es gedauert!


    Nach 14 Monaten nun das Urteil, der Hyundaihändler hat verloren und muss mir den Kaufpreis erstatten. OK, die Rechtskraft des Urteils kommt erst in 4 Wochen. Details des Urteils kenne ich noch nicht. Tatsache ist aber, dass das am Auto angebrachte Exposé oder auch Beschaffenheitsbeschreibung genannt, zum Kaufvertrag gehört. Somit hatte der i40 einen Mangel.


    Gruss in die Runde

    Ich habe es bei meinem "Neuen" kürzlich zweimal erlebt, als ich zu Hause an der Strasse parkte und nicht wie üblich in der Garage, dass bei meiner Rückkehr die Heckklappe offen stand. Der Wagen war verschlossen.


    Mit dem linken Knie an den Schalter bin ich nicht gekommen. Hat jemand auch diese Erfahrung gemacht?

    Ich glaube mich in meinem Eingangspost nicht ganz klar ausgedrückt zu haben. Deshalb mal zur Verdeutlichung. In dem Exposé, das von innen an der Frontscheibe klebte, war ganz klar Start-Stopautomatik und "blue" aufgeführt. Und das Exposé gehört nach eindeutiger Rechtslage zum Kaufvertrag. Die Beschaffenheitsmerkmale müssen im Kaufvertrag nicht nochmal extra aufgeführt werden. Es liegt also eindeutig ein Sachmangel vor.

    Ich würde es mal damit versuchen die Batterie für eine Stunde abzuklemmen oder auch länger. Vielleicht kommt das einem Reset der Prozessoren gleich. Und bei angeklemmter Batterie mal einige Knöppe drücken, um auch letzten Restströme abzuziehen. Ich gebe aber keine Garantie für irgendwas.

    Gregor i40


    Hast Du mal den Link von Ceed aufgerufen? Da findest Du einen weiteren Link, mit dem Du den Produktionstag Deines i40 feststellen kannst. Oder Google mal nach vindecoderz.com und gib da Deine Fahrgestellnummer ein. Meiner ist EZ Mai 2017, tatsächlich aber 03.02.2016 produziert. Deshalb hat er auch kein ISG. Aondroid Auto hat er aber.

    Also, ich will nicht zu freuen, aber es sieht danach aus, als wenn man mir einen Neuwagen anbieteten wird. Eine Zulassung als Mietwagen mit 0km. Könnte allerdings sein, dass ich ca. 750€ drauf zahlen muss. Dafür ist der aber nagelneu. Ich warte noch auf einen Anruf des Leiters aller Filialen.


    Noch mal zur Rechtslage. Wie ich schon schrieb, gehört ein Exposé, egal ob es am Wagen hängt oder z.B. im Internet veröffentlicht wird, zum Kaufvertrag. Die Ausstattungsmerkmale oder die Beschaffenheitsbeschreibung müssen nicht im Kaufvertrag auftauchen.


    In meinem Fall ist es das ISG, das nur im Expose auftaucht. Also ein Sachmangel. Im Rahmen der Gewährleistung muss man dem Verkäufer eine Frist einräumen. ISG kann man aber nicht nachrüsten, Hyundai bietet nichts dafür an. Also kann man vom Vertrag zurücktreten. Das wissen auch die Händler. Das Gespräch war freundlich, ich gehe davon aus, dass der Fehler keine Absicht war. Ich habe auch klar gemacht, dass ich die Kuh geräuschlos vom Eis holen möchte, auch wenn ich bereits einen Rechtsanwalt konsultiert habe.


    Was die lange Standzeit bis zur ersten Zulassung angeht, ist die Frist von 12 Monaten nicht zementiert. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob es ein Neuwagen, Vorführwagen oder ein Gebrauchter ist. Auch die Laufleistung spielt eine Rolle.


    So ist z.B eine lange Standzeit nicht mehr wichtig, wenn der PKW bereits 10 Jahre zugelassen ist.


    Aus nachvollziehbaren Gründen gebe ich für meine Angaben keine Gewähr. Goggelt Details bitte selbst. Wie die Sache für mich ausgeht, hoffe ich morgen berichten zu können.

    Sag ich doch, mit dem Vorführwagen habe ich einen Gebrauchten gekauft, das war mir vorher schon klar.


    Googelt doch mal nach Fehler in der Beschaffenheitsbeschreibung beim Autokauf. Da gibt genug Beispiele, das der Verkäufer für diesen Sachmangel haftet.


    Wenns hart auf hart kommt, muss ein Richter die Lösung ausurteilen. Ich werde den Wagen auf keinen Fall zurück geben. Der Preis war zu gut. Für einen gleichwertigen Ersatz müsste ich deutlich mehr zahlen.


    Vielleicht gehts über Wertminderung oder man baut mir als Ausgleich eine AHK ein, was weiss ich, Ende der Woche werde ich schlauer sein.

    Hallo Martin, ja, ich bin sehr zufrieden, ein tolles Auto.


    Mittlerweile habe ich die seit Jahren einschlägige Rechtsprechung recherchieren können, dass ein Verkäufer sehr wohl an sein Exposé gebunden ist. Er muss sich sogar davon überzeugen, dass die Punkte in seinem Exposé dem angepriesenen PKW entsprechen. Es muss eben nicht alles im Kaufvertrag stehen. Andernfalls ist das ein Sachmangel.


    Nach dem Stand der Dinge und der noch ausstehenden RA-Beratung möchte ich auf eine Nachrüstung bestehen. Man kann über ISG denken wie man will. Ich halte in diesem Fall den Wiederverkaufswert für geschmälert.


    Hoffe auf eine gütliche Einigung im persönlichen Gespräch. Bin kein Fan vom Messerwetzen vor Gericht.


    Wie ich aus verschiedenen Quellen gelesen habe zählt zu ISG eine andere Batterie, Leichtlaufreifen, adaptive Lichtmaschine (was immer das sein mag) und der Schalter am Armaturenbrett. Ich denke, dass eine Nachrüstung möglich sein müsste. Wenn man ISG ab Werk mit bestellt, kostet es 400€ Aufpreis. Denke das sind die Hyundaimotoren zunächst ohne ISG.


    Außerdem habe ich festgestellt, dass mein i40 bereits im Februar 2016 produziert, aber als Vorführwagen Mai 2017 angemeldet wurde. Also stand der wohl geraume Zeit auf Halde. Autos, die länger als 12 Monate auf Halde standen, dürfen, soviel ich weiss, nicht mehr als Neuwagen verkauft werden.


    Aber ich habe den eh als Gebrauchtwagen gekauft. Also ist dieser lange Zeitraum keine Baustelle für mich.