Also, ich will nicht zu freuen, aber es sieht danach aus, als wenn man mir einen Neuwagen anbieteten wird. Eine Zulassung als Mietwagen mit 0km. Könnte allerdings sein, dass ich ca. 750€ drauf zahlen muss. Dafür ist der aber nagelneu. Ich warte noch auf einen Anruf des Leiters aller Filialen.
Noch mal zur Rechtslage. Wie ich schon schrieb, gehört ein Exposé, egal ob es am Wagen hängt oder z.B. im Internet veröffentlicht wird, zum Kaufvertrag. Die Ausstattungsmerkmale oder die Beschaffenheitsbeschreibung müssen nicht im Kaufvertrag auftauchen.
In meinem Fall ist es das ISG, das nur im Expose auftaucht. Also ein Sachmangel. Im Rahmen der Gewährleistung muss man dem Verkäufer eine Frist einräumen. ISG kann man aber nicht nachrüsten, Hyundai bietet nichts dafür an. Also kann man vom Vertrag zurücktreten. Das wissen auch die Händler. Das Gespräch war freundlich, ich gehe davon aus, dass der Fehler keine Absicht war. Ich habe auch klar gemacht, dass ich die Kuh geräuschlos vom Eis holen möchte, auch wenn ich bereits einen Rechtsanwalt konsultiert habe.
Was die lange Standzeit bis zur ersten Zulassung angeht, ist die Frist von 12 Monaten nicht zementiert. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob es ein Neuwagen, Vorführwagen oder ein Gebrauchter ist. Auch die Laufleistung spielt eine Rolle.
So ist z.B eine lange Standzeit nicht mehr wichtig, wenn der PKW bereits 10 Jahre zugelassen ist.
Aus nachvollziehbaren Gründen gebe ich für meine Angaben keine Gewähr. Goggelt Details bitte selbst. Wie die Sache für mich ausgeht, hoffe ich morgen berichten zu können.