Beiträge von willi-billi

    " die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Maßstab ist ein dem Alter und der Fahrleistung entsprechender Erhaltungszustand "


    Genau darum geht´s, und genau darum sind Gerichtsprozesse anhängig ohne Ende.


    Die Ursprünge dieser Klagen liegen aber aber nicht in den obigen schwammigen Begriffen, die frei zu interpretieren sind, sondern in den Marktgegebenheiten hinsichtlich Restwert. Denn wenn die nicht nicht passen, begibt sich der Händler auf das Terrain der vom Gesetzgeber nicht klar vorgegebenen oder definierten Erhaltungszustände. Dort ist gar nichts geregelt. Nur schwammiges Blabla;
    siehe 538BGB.

    Du hast Dich doch rege an dieser Diskussion beteiligt. Da kann ja niemand ahnen, dass Dich das nicht auch interessiert.
    Wer nur lesen mag, was er zu lesen wünscht, der sollte sich nicht auf Diskussionen einlassen.
    Und aufregen scheinst nur Du dich.
    PS: Bei Privatleasing stimmt zumeist: "Da sind die Begierden größer als das Portemonnaie" :)

    Viel Spaß bei Deiner Rückgabe in vertragsgemäßen Zustand:
    Erstattung des Minderwerts
    Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der auf einer Abnutzung beruht, die über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht.
    Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die Feststellung einer vertragsgemäßen Abnutzung im Gegensatz zu einer nicht mehr vertragsgemäßen, und damit übermäßigen Abnutzung gibt. Diese Minderwertfeststellung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe können hier auch Sachverständige sehr unterschiedlicher Meinung sein. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt der Leasinggeber.
    Berechnung des Minderwerts
    Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass der Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung jeder einzelnen übermäßigen Beschädigung oder Abnutzungserscheinung anfallen würde. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden.
    Quelle:/www.adac.de

    Du hast die "Tücken" des Geschäfts gut dargestellt.
    Aber eine Sache stimmt nicht.
    Mit den Marktgegebenheiten hat man als Leasingnehmer sehr wohl was zu tun.
    Nicht unmittelbar, aber mittelbar. Gerade in Zeiten der negativen Marktentwicklung werden ja gerade vermehrt bei Gericht die Abwicklungen hinsichtlich etwaiger Mängel anhängig. Das zeigt doch deutlich, dass die Händler sich insbesondere zu "diesen" Zeiten
    ihren Restwert über Mängellisten reduzieren wollen.
    Und wenn das immer nur mit "Abprallen lassen" von vonstattengehen würde, wären nicht derartig hohe Prozentsätze der auslaufenden Leasingverträge bei Gericht anhängig.

    Macht euch doch erst mal mit den Begriffen Restwert-Leasing und km-Leasing vertraut.
    Ihr tut ja teilweise so, als ob man bei km-Leasing mit den Mängeln nichts zu tun hätte.
    Ist beim km-Leasing der Restwert im A.....-aus welchen Gründen auch immer- gehts über Mängellisten; und ist das Gutachten nicht entsprechend, wird geklagt.
    Der Handel ist doch nicht blöd!

    Natürlich interessiert auch bei km-Leasing der Restwert. Und zwar interessiert es den zur Rücknahme verpflichteten Händler.
    Der handelt dann bei km-Leasing analog Restwert-Leasing und es besteht die Gefahr, dass gewiefte Händler diese Verluste auf die Leasingnehmer abwälzen , indem sie das Auto bei der Rückgabe extrem kritisch unter die Lupe nehmen.
    Da ist der Ärger vorprogrammiert.
    Es kommt immer auf die jeweilige Marktsituation an, wie Händler damit umgehen. Ist der Markt angespannt, handelt er entsprechend. Und Du -als Leasing-Nehmer- kannst solche "Einbrüche" natürlich nicht 2 oder 3 Jahre vorausschauend einkalkulieren.
    Gerade um Restwerte bei Leasing, bzw. um etwaige Mängel wird vor Gericht gestritten in erheblichem Maß. Das sind nicht mal so hier und da Einzelfälle.

    Klar, aber darum geht es ja. Wie hoch ist der Restwert? Ist er (zumindest) aus heutiger Sicht nachvollziehbar?
    Jeder Euro Restwerterhöhung senkt die Leasingrate und umgekehrt.
    Und wie genau (kleinkariert) hinterher vermeintliche Mängel oder Schäden abgerechnet werden, weißt du auch nicht.
    Unwägbarkeiten gibt es sowohl beim Leasing, als auch beim finanzieren.
    Wie heisst es so schön, "wenn du aus der Kirche rauskommst, bist Du schlauer" :)

    Ich verstehe Dich.
    Mache doch einfach eine Gegenüberstellung Leasing/Finanzierung. Das ist doch simpel. Da siehst Du doch, wo man mehr verliert.
    Sicher, du hast beim Restwert einen "Wert", aber den muss auch der Gutachter, oder das Autohaus erst bestätigen.
    Beim Finanzieren hast du dagegen das Risiko der Selbstvermarktung und des Wertes.
    Es ist immer eine Frage der Gesamtkalkulation, und da bin ich mir ziemlich sicher, dass in der Regel für Privatleute das "Finanzieren" unter dem Strich günstiger ist.


    Allerdings verstehe ich auch, wenn du sagst, habe summe X zur Verfügung und die gebe ich aus und habe danach meine ruhe, auch wenn es unter dem Strich teurer ist

    Um als "Privatperson" etwas abgelten zu können, muss man ja wohl auch selbständig sein. Sonst geht da gar nichts. Nur "Firmenwagen" reicht da mal nicht.
    Und ob sich ein Privatleasing wirklich dauerhaft lohnt, hängt allerdings nicht ausschließlich von der steuerlichen Absetzbarkeit ab. Es sollten vielmehr immer die Gesamtkosten im Blick behalten, die sich aus Faktoren wie der Anzahlung, des Restwertes am Ende des Leasingzeitraums, der monatlicehen Belastung, sowie in positiver Hinsicht beispielsweise einer inbegriffene Kfz-Versicherung zusammensetzen.

    Da Du die 90.000 km in drei Jahren nicht erreichst, wirst Du nach Zeit, also alle 24 Monate zur Wartung müssen. Ich denke, dass ich in diesem Fall kein Wartungspaket abschließen würde. Selbst nach Deinen 3 Jahren und ca. 45.000 km dürften die Bremsen noch ok sein.

    Das Fahrzeug muss in der Regel bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden, damit vor Ort die Fahrzeugidentnummer mit dem Neuwagen verglichen werden kann.