Beiträge von i 30

    Der Werkstattleiter vom ortsansässigen Hyundaihändler meinte gestern zu mir, dass der i30 alle 15000 km oder alle 12 Monate zur Wartung müsste.


    Ich habe aber sicherheitshalber Hyundai Deutschland auch noch einmal angeschrieben und dann sollte ich ja ne verlässliche Aussage bekommen können. :cheesy:

    Zitat

    Original von Reni
    Ich warte nun schon 6 lange Wochen...
    Oh man ich hoffe ich krieg ihn bald...


    Woran liegts denn oder war die lange Lieferzeit vorher klar?

    Ich habe mal zu diesem Thema den ADAC angeschrieben und eine sehr zügige und umfangreiche Antwort bekommen: :super:


    "Sehr geehrter Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale - Abteilung Verbraucherschutz - übermittelt wurde.


    Wenn Sie ein EU-Fahrzeug erworben haben, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Importeur kann als Vermittler oder als Verkäufer im eigenen Namen auftreten. Wie der Importeur einzustufen ist, sehen Sie im Kaufvertrag. Dort muss der Vertragspartner genannt werden, bzw. Sie sehen, ob der Importeur nur als Vermittler oder Verkäufer unterschrieben hat.


    1. Importeur als Vermittler:
    Wenn Sie diese Variante wählen, dann tritt der Importeur als Kontaktpartner in Deutschland nur als Vermittler auf, der Kaufvertrag wird direkt mit dem ausländischen Händler geschlossen. Dies hat Konsequenzen für die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung sowie für die Garantieleistungen.


    Nach der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) sind die Hersteller verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Käufer unabhängig vom Ort des Verkäufers sein Fahrzeug innerhalb der EU kostenlos nachbessern kann.


    Bei der Herstellergarantie gilt der Garantie-Umfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, wobei die Garantieleistungen zwar je nach Hersteller unterschiedlich, innerhalb der Gemeinschaft jedoch nahezu gleich sind (ca. 2 bis 3 Jahre). Wichtig ist, dass bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der Wagen von dem ausländischen Vertragshändler erstmals zugelassen oder an den Importeur übergeben wird, die Garantie beginnt - also nicht erst mit der Übergabe an den Käufer in Deutschland! Lassen Sie sich daher die Garantieunterlagen (Serviceheft und Garantiekarte) abgestempelt übergeben und überprüfen Sie genau, wann Ihre Garantie beginnt.


    Von dieser Herstellergarantie, die regelmäßig nur kostenlose Nachbesserung eines Mangels beinhaltet, ist die Sachmängelhaftung des ausländischen Händlers als Verkäufer zu unterscheiden, die sich nach dem jeweiligen nationalen Kaufrecht richtet. Hier sorgt die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, die in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden musste, für die einheitliche Behandlung der Verbraucher. D.h. europaweit - also auch in Deutschland - gilt mindestens eine zweijährige Sachmängelhaftung. Ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung besteht hier nur gegenüber dem tatsächlichen Verkäufer.


    Aus dem Vermittlungsvertrag selbst lassen sich lediglich Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler ableiten, wenn das Ergebnis der Vermittlung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und den Vermittler diesbezüglich ein Verschulden trifft. Sinnvoll ist es deshalb, sich Zusicherungen des Vermittlers schriftlich im Vertrag festhalten zu lassen (z.B. hinsichtlich Liefertermin, Abgasnorm des Fahrzeugs, Zulassungsfähigkeit entsprechend der deutschen Straßenverkehrsordnung, Ausstattung und Zubehör etc.), um bei Abweichung Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.


    2. Importeur als Verkäufer:
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Kontaktpartner in Deutschland nicht als Vermittler, sondern direkt als Verkäufer (Zwischenhändler) auftritt und nicht lediglich ein Vermittlungs- sondern ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Herstellergarantie beginnt auch hier bereits an dem Tag, an dem der Importeur als Zwischenhändler das Fahrzeug vom ausländischen Vertragshändler erhalten hat. Und: Der Käufer kann hier ebenso das Fahrzeug bei jedem Vertragshändler innerhalb der EU nachbessern lassen, aber zusätzlich hat er die Möglichkeit seine Sachmängelansprüche (Rücktritt und Minderung s.o.) in Deutschland beim deutschen Vertragspartner geltend zu machen."

    @ ceed: Habs jetzt auch im Netz gefunden, dass die Garantie schon bei Übergabe des KFZ vom Ursprungsändler an meinem beginnt.


    @ Rapunzel: Tatsächlich habe ich vorhin in meiner englischen Bedienungsanleitung gelesen, dass mein i30 alle 20000 km zur Wartung muss.

    Nun habe ich mein Altfahrzeug beim Händler zur Weitergabe an den Verwerter abgegeben und es war schon etwas Wehmut dabei. :rolleyes:


    Nun weiß ich, dass mein Hyundai für den bulgarischen Markt vorgesehen war und das erklärt auch den Stempel mit den kyrillischen Schriftzeichen in meinem Serviceheft.


    Komisch ist nur, dass die Garantie schon ab 15.08. läuft, obwohl ich den Wagen erst am 04.09. übernommen und bezahlt habe. Ferner meinte der Händler, dass die Wartungssintervalle doch bei 15000 km liegen würden, obwohl ich auf der Hyundaiseite und in der deutschen Bedienungsanleitung gelesen hatte, dass die 1. bei 15000 km und die weiteren alle 20000 km sein sollen. :denk:


    Da ich am Montag die Seitenschutzleisten beim örtlichen Händler abholen kann, werde ich diesen auch noch einmal dazu interviewen.

    Dank SuFu bringe ich diesen Thread wieder hoch. :D


    Bei der Fahrzeugübergabe vor gut 3 Wochen haben wir alle Flüssigkeitsstände überprüft und gestern war der Kühlflüssigkeitsstand knapp über L. :watt:
    Hab dann erst einmal mit destilliertem Wasser aufgefüllt und jetzt nach 260 km ist noch alles unverändert.... :flöt:

    Bei meinem Almera und 100 NX war es auch manchmal so, dass ich erst wieder in den 1. schalten musste und danach problemlos in den Rückwärtsgang schalten konnte.

    Zitat

    Original von Rapunzel
    Keine Erfahrung aber eine Frage:
    Wieso bei 55.000 Km so eine Krumme Zahl, wie kommst Du darauf?? ?(


    Beim Ölwechselintervall würde die Zahl passen. In meinem Handbuch habe ich aber nichts über die Inspektionen gefunden, die ich auf der Hyundaiseite gefunden habe:


    "Langzeitperiode: Selten zur Wartung in die Werkstatt


    Darüber hinaus hat Hyundai beim i30 die Wartungsintervalle gestreckt: Während bei den Dieselmodellen grundsätzlich alle 20.000 Kilometer oder einmal im Jahr ein Ölwechsel sowie alle 40.000 oder alle zwei Jahre eine Inspektion erforderlich sind, müssen die Benziner alle 35.000 Kilometer oder alle 24 Monate zum großen Service. Die Ölwechselintervalle belaufen sich bei den Ottomotoren ebenfalls auf 20.000 Kilometer oder einmal pro Jahr - mit einer Ausnahme: Der erste Ölwechsel findet bereits nach 15.000 Kilometern statt."


    http://www.hyundai-presseloung…11/-/pressetext-lang.html

    Zitat

    Original von Jostor
    Frechheit, diese Zeitangabe.
    ich hab die Seitenleisten geschenkt bekommen und hab sie bei der Inspektion montieren lassen. Ich war dabei, das Prozedere hat maximal 30 Minuten gedauert, um alle 4 Türen zu reinigen, zu entfetten, die Ideal-Linien zu markieren und die Leisten zu fixieren. Der Kleber ist ja bereits auf den Leisten vorbereitet. Wenn der Tag schön warm und trocken ist, dann bindet der Spaß auch schnell ab. Habe allerdings die Empfehlung bekommen, die erste Wochen nicht durch die Waschstraße.


    Also 2 Stunden Montage ist definitiv zu lang.


    Ja, das sehe ich auch so. Ein Bekannter von mir hat eine kleine Werkstatt und den werde ich mal befragen, was er mir denn dafür berechnen würde.


    Leider hatte sich der ortsansässige Händler, bei dem ich die Leisten etc. bestellt hatte, während meines Urlaubs noch nicht gemeldet, so dass ich vorhin mal dort anrief um zu erfahren, ob denn die Sachen schon angekommen sind. Leider sind sie noch nicht da.


    Ferner habe ich heute das Service- und Garantieheft per Post bekommen, da es vor meinem Urlaub noch nicht bei der Autoauslieferung dabei war.

    Das es engischsprachig sein würde, habe ich mir schon gedacht, aber dass ein Stempel mit kyrillischen Schriftzeichen die Fahrzeugregistrierung und die "Pre-Delivery Inspection" ziert, verwundert mich ein wenig. Ferner fehlt fehlt bei der PDI auch der Kilometerstand und das Datum der Kontrolle.
    Am Freitag werde ich dem Händler mein Altfahrzeug zur Verschrottung übergeben und ihn mal dabei ein paar Löcher in den Bauch fragen. :denk:

    Zitat

    Original von Buddha
    Oder wollen die wirklich 2 Std. für die Anbringung der Leisten in Anspruch nehmen?!?


    So ist es. :todlach:


    Säubern, anbringen, Kleber trocknen lassen und wieder reinigen...Wahnsinn, alsob die den Kleber trocken pusten müssten... :denk:

    Zitat

    Original von Stefan501
    na dann Herzlichen Glückwunsch zum Neuen und vorallem viel Spaß :winke:


    Danke Stefan, Spaß macht es allemal.... :D



    Vorhin habe ich das gute Stück angemeldet und war erst einmal sprachlos, da die gute Frau vom Amt von mir eine Bescheinigung vom Händler wollte, dass die Fahrgestellnummer aus der "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" tatsächlich auch zu meinem Fahrzeug passt. :cheesy:


    Ich habe ihr dann den Kaufvertrag und die Rechnung gezeigt in der die Fahrgestellnummer auch noch einmal stand, aber sie meinte, dass das nicht reichen würde. Immerhin bot sie an mit zum Fahrzeug zu gehen und die Fahrgestellnummer zu überprüfen. Aber irgendwie spinnen die Behörden doch langsam immer mehr.... :denk:


    Danach fuhr ich zu einem Händler um noch Fußmatten, Seitenschutz- und Stoßfängerschutzleisten zu kaufen. Die Leisten wurden bestellt und ich habe mal gefragt, was sie für die Anbringung nehmen würden. =) 120-150€....die sind doch nicht ganz frisch, oder?? :watt:

    Zitat

    Original von i 30
    Hm, kann man Kurzzeitkennzeichen auch außerhalb des Wohnortes, also bei einem anderen Straßenverkehrsamt in einem anderen Bundesland beantragen? :denk:


    Nun beantworte ich meine eigene Frage... :D


    Laut Auskunft der Sachbearbeiterin wäre das kein Problem.


    Dafür gabs das kurzweilige Problem, dass seit September unsere Stadt nun auch die Fahrgestellnummer und die Herstellernummer zur Beantragung verlangt. So musste ich mich wieder schön hinten anstellen und erst einmal mit dem Händler telefonisch die Daten austauschen. X(


    Egal, letztlich hat alles geklappt.

    Seit gestern habe ich nun meinen i30. ;)


    Es ist ein EU-Fahrzeug, dass nach Angaben des Händlers für den tschechischen Markt bestimmt war und in Ostrava-Hrabova hergestellt wurde.


    Es ist eine i30 "Lightversion" ohne ESP(war mir schon vorher bekannt), mit Notrad, elekt. Fensterhebern nur vorn, Klimaanlage, Radio/CD, elekt. Außenspiegeln, die Wagenfarbe ist "stoneblack-mica". usw.


    Mittlerweile habe ich schon 330 km runtergespult und der Wagen fährt sich gut.


    Später mehr... ;)