Beiträge von Bochum82

    Und daher müssten im Grunde viel mehr Leute eine Klage beim Gericht einreichen. Aus Kullanz werden die Hersteller nichts machen.
    Aber da diesen beschwerlichen Weg verständlicherweise kaum jemand geht, werden die Hersteller mit ihrem Betrug durchkommen.
    Die wissen ganz genau, dass es am Ende vielleicht nur eine handvoll Käufer gibt die mehr tun als sich ständig zu beschweren. Und deshalb werden sie sich immer nur herausreden. Das ist der lukrativere Weg :grrr:

    Ich war anscheinend der einzige der wegen der Minderleistung beim i30 Turbo geklagt hat. Das ganze zieht sich bald 2 Jahre hin, da der vom Gericht bestellte Gutachter nicht aus dem Quark kommt. Er braucht nun schon wieder fast ein halbes Jahr um ein Ergänzungsgutachten zu machen. Ich glaube das kann sich alles noch weitere Jahre hinziehen. Ich hoffe, dass andere nun endlich auch mal gegen Hyundai klagen, damit dass alles mal publik wird.

    Vor allem erinnere ich mich noch all zu gut wie Hyundai Motors damals argumentierte, dass es durch Reibung usw ganz normal sei, dass die Fahrzeuge bis zu 20 Prozent weniger Leistung haben würden als angegeben. Somit wäre ein Messergebnis auf einem Leistungsprüfstand bis zu 20 Prozent Abweichung normal.
    Merkwürdigerweise habe ich bei Facebook mittlerweile mehrere Prüfergebnisse von den N-Modellen gesehen, bei denen die 275 PS ziemlich genau gemessen wurden. :grrr:

    Der Gutachter war vor langer Zeit auf einem Prüfstand beim Tüv. Dort wurden drei Messungen gemacht. Im Mittel kam eine Leistung von 172 PS dabei heraus.
    Dann behauptete der Gutachter, dass der Prüfstand eine Messgenauigkeit von +/- 5 Prozent aufweist und es somit sein könnte, dass die Leistung des Fahrzeugs noch innerhalb der zulässigen Abweichung von 5 Prozent von der Herstellerangabe liegt.
    Da auf den Messblättern angegeben wurde mit welchem Prüfstand die Messung durchgeführt wurde, habe ich mich beim Hersteller kundig gemacht. Dieser gibt eine Genauigkeit von +/- 2 Prozent an. Somit wäre die gemessene Leistung definitiv zu wenig. Nun warte ich schon wieder seit 3 Monaten auf eine Reaktion des Gutachters dazu.

    Bei mir sind die hinteren Bremsbeläge nach 25000 km schon fast am Ende. Der Meister aus unserer Hyundai Werkstatt hat es sich heute angesehen und meinte, dass sie nach maximal 2000 bis 3000 km erneuert werden müssen. Sollten die Bremsbeläge nicht normalerweise etwas länger halten?
    Achso...und 200 € kostet der Spaß dann bei Hyundai inklusive Einbau.

    Über dieses Urteil wurde hier schon ausgiebig gesprochen. Nur so einfach ist das mit einer Rückgabe des Autos nicht. Ich bin jetzt schon seit etwa einem Jahr zugange das zu klären. Hyundai stellt sich seit Anfang an quer. Sie behaupten, dass eine Messung auf einem Leistungsprüfstand nicht korrekt sei, und dass man von dem Messergebnis bis zu 20 Prozent abziehen müsste...
    Und so ein Gerichtsverfahren zieht sich so unglaublich lange hin. Davon hat man gar keine Vorstellung.

    Vielleicht solltest Du den Wagen erstmal eine Zeit lang fahren bevor Du Dir ein Urteil bildest. Eine Probefahrt wird dafür wohl nicht wirklich ausreichen.
    Ich habe ansonsten mittlerweile die Vermutung, dass Hyundai bei den letzten Turbo Fahrzeugen die Software der Motorsteuerung angepasst hat. Ich kann mir ansonsten nicht erklären warum die Autos der User hier, die sich den Turbo erst in den letzten Monaten angeschafft haben, auf dem Prüfstand die angegebene Leistung erreichen.

    Bei dem i20 meiner Frau musste vor ein paar Wochen etwas repariert werden. Da wir mit unserem Hyundai Händler in Bochum nicht so sehr zufrieden sind, sind wir dann testweise mal zu einem anderen in einer anderen Stadt gefahren. Im Verkaufsraum stand ein i30 Turbo. Ich habe dem Mitarbeiter aus der Werkstatt im Gespräch mitgeteilt, dass ich mit dem Turbo eigentlich sehr zufrieden bin, nur dass die Leistung halt leider nicht stimmt. Der Mitarbeiter hat dann gesagt, dass er von der Problematik wisse. Das Auto habe anscheinend nur um die 160 PS. Desweiteren sagte er noch, dass sie in diesem Hyundai Autohaus bereits einen verkauften Turbo zurücknehmen mussten, nachdem der Kunde nach ein paar Wochen damit auf einem Leistungsprüfstand war und dort gemessen wurde, dass die Leistung viel zu gering war.
    Dieses Gespräch fand ich äußerst interessant.

    Drummer
    Ich habe ja vor geraumer Zeit Klage beim Gericht eingereicht. Das Ganze zieht sich allerdings ohne Ende hin. Anfang des Jahres hat das Gericht einen Gutachter bestellt, der sich bis heute nicht bei mir gemeldet hat. Aber vielleicht wird das dieses Jahr ja noch was ;)

    So etwas habe ich schon befürchtet.
    Ich habe das Gutachten zu den Stahlfelgen gefunden.
    Erstmal gilt dieses generell für den i20 mit unserem Baujahr und unserer Motorisierung. Dann steht bei einem Unterpunkt aber folgendes: Die Verwendung des 15 Zoll Serienrades dieses Fahrzeugtyps gem. WVTA ist nicht zulässig für die
    Versionen: M51MZ1, M51MY1, M61MZ1, M61MY1.
    Da in unseren Papieren die Version M61MZ1 angegeben ist, ist das Gutachten also hinfällig...
    Ich werde dann morgen mal zum TÜV fahren und erfragen, ob wir die Räder trotzdem eingetragen bekommen.
    Ich bin vorhin mal eine Runde um den Block gefahren und konnte nichts negatives beim Einschlagen der Räder feststellen. Auch hat die Bremsanlage viel Platz. Ich hoffe einfach mal, dass der TÜV Prüfer das auch so sieht :rolleyes:

    Hallo!


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe für den Wagen von meiner Frau Winterkompletträder im Internet bestellt.
    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen i20 GB-HME 1,4 mit 100 PS, Baujahr: 2015
    Bei diversen Konfiguratoren wurden mit diese Räder vorgeschlagen: Stahlfelge LK 4x100,00x54,00 Wahlbereifung: Continental WinterConatct TS 860 185/65 R15 88T
    Bei einem Onlinehändler habe ich dann diese Kombination gekauft. Bei der Montage der Räder beim Reifenhändler machte man uns dann darauf aufmerksam, dass in den Papieren und in der COC Bescheinigung nur die Serienbereifung 195/55R16 87H 6,0Jx16/ET50 angegeben ist.


    Nun meine Frage: Falls es für die Bestellten Räder keine ABE geben sollte, in der unser Fahrzeug aufgeführt ist, kann man sich diese dann ohne weiteres beim TÜV per Einzelabnahme eintragen lassen? Passen tun die Räder im übrigen problemlos.


    Es wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte, der sich damit auskennt! :)

    Die normale Hauptuntersuchung wird kein Problem werden. Allerdings ist mit der Kennfeldoptimierung die Straßenzulassung für Dein Fahrzeug erloschen :D
    Wenn Du diese wieder erlangen möchtest, dann musst Du eine Einzelabnahme beim Tüv durchführen lassen. Diese würde preislich aber wohl locker im vierstelligen Bereich liegen.