Da es aus der EU ist hast du keine Probleme, du musst nur ganz normal zu HU und zur AU. Musst nur schauen, ob die Scheinwerfer Blenden in Deutschland eingetragen werden müssen.
Zulassung
- Gebrauchtfahrzeuge die eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung haben
und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor
der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle zur Haupt- und
Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen
eine HU fällig gewesen wäre, also wenn mehr als drei Jahre seit der ersten
Inbetriebnahme vergangen.
Die "EWG-Übereinstimmungbescheinigung", ist eine in
allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit 1997 für alle
Neuwagen die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt und für alle seitdem
auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. Populärere Bezeichnungen sind
CoC (Certificate of Conformity) oder EU-Zertifikat. Sollte die CoC nicht
auffindbar sein, müsste sie beim Hersteller angefordert werden.
- Wenn noch keine drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen
sind, aber Daten bezüglich der Abgasnorm unvollständig sind, was nicht sein
sollte, aber vorkommt, ist es sinnvoll, das Fahrzeug beim TÜV vorzuführen
und die Daten nachtragen zu lassen. In beiden Fällen bekommen Sie eine
Plakette, die nur bis zum Termin der ersten Haupt- und Abgasuntersuchung
gültig ist. HU und AU kosten zusammen ca. 75 EUR für Benziner oder 78 EUR
für Dieselfahrzeuge.
Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:
- Personalausweis oder Pass
- Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") des
Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
- Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle oder COC
- Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister des
Kraftfahrt-Bundesamtes