Zitat
War ja nur eine Ordnungswidrigkeit, allerdings wurde die Karre eingezogen.
In der Schweiz gilt (und galt zu dem Zeitpunkt, als das Vorgefallen ist) die sogenannte "Via Secura" ab 21km/h ist man nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeit, sondern im Bereich Straftat.
Der von dir erwähnte Fall hat KEINE Kleinigkeiten begannen. Der Tunnel, um welches es sich handelt ist der Gotthard-Strassentunnel mit 17km gegenseitigem Verkehr. Dort hat er über 10 Fahrzeuge mit mehr als der doppelten der erlaubten Geschwindigkeit überholt. Zudem überholte er mit Tempo 270km/h (bei erlaubten 120km/h) über die Pannenspur rechts.
Das perfide: Da das Verfahren erst eröffnet werden muss, konnte er sich nach Italien "absetzen". Dem Taxi-Fahrer, welcher ihn über die Grenze fuhr, hat er die Zeche von 360 Euro geprellt.
Der Stuttgarter Christian R. posiert in der Zwischenzeit genüsslich mit seinem VW Golf und findet sein Fahrverhalten auch noch in Ordnung.
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Das Urteil finde ich absolut in Ordnung, und hoffe, dass die Typen an der Berufungsinstanz abblitzen.
Solche Leute gehören nicht mehr auf die Strasse, sondern in den Knast.