Beiträge von Moderni

    ....das wird so dann auch nicht klappen.....weil das Auto ja nun in Deutschland zur Garantie gemeldet ist......

    Hast Du Dir das selber ausgedacht oder hat Dir jemand geholfen? Garantieansprüche darfst Du nachwievor in in der ganzen EU haben. Wer hat das mit der Garantieanmeldung überhaupt begonnen? Was ist das überhaupt?

    Wenn sich HMD bezüglich der 5 Jahres Garantie querstellt und dir für ein Importfahrzeug nur 3 Jahre Garantie gewährt, würde ich an deiner Stelle versuchen über deinen Händler/Importeur eine (möglichst kostenlose) Anschlußgarantie für die fehlenden 2 Jahre zu bekommen. Diese ist zwar meist weniger umfangreich als die eigentliche Hyundaigarantie, aber zumindest sind die wichtigsten Baugruppen wie Motor, Getriebe und Differential abgedeckt!

    Was hat denn der deutsche Verkäufer/Vermittler von EU-Wagen damit zu tun? Er muss nur 2 Jahre lang mit Gewährleistung (falls vermittlungsvertrag gar nicht) für Mängel gerade stehen. Die Werksgarantie ist eine Leistung von HMDänemark.

    Hat von euch auch schon jemand so ein Problem gehabt??? Über Infos und Ratschläge wär ich dankbar !

    Hallo in die Runde!


    Ich fahre einen EU-Kia, der wahrscheinlich durch einen EU-Hyundai abgelöst wird. Deswegen bin ich hier und lese mit.


    Ich hatte schon eine Garantiereparatur und war mit meinem Kia bei diversen Werkstätten in Deutschland. Was hier und in anderen Foren geschrieben wird, bringt mich zum Staunen... :rolleyes:


    In einem Serviceheft MUSS doch ausdrücklich und detailliert stehen, wann die Garantie für das Fahrzeug abläuft. Dort stehen auch die Garantiebedingungen und Ausschlüsse sowie der allgemeine Wartungsplan/-nachweis. Das ist dann AUSSCHLAGGEBEND für das Auto und dessen Besitzer.
    Das Auto muss nirgendwo "zur Garantie angemeldet" werden und, solange das Auto nicht beschädigt wird und die Wartungsvorgaben eingehalten werden, verliert der Besitzer keine Rechte, die aus dem Kaufvertrag (Garantie ist fester Bestandteil des Vertrages) hervorgehen.
    Bei der Auslieferung, in dem Fall in Dänemark, wird eine Null-Inspektion gemacht, das Serviceheft ausgefüllt und die Fahrgestellnummer in das Hyundai-Garantiesystem (Servicesystem) eingetragen. Das Auto kann überall in der EU gewartet und auf Garantie repariert werden.
    Die Garantie gilt in der EU in der Länge, die da angegeben wurde. Die Wartungsintervalle aus dem Wartungsheft gilt auch, und zwar als Garantiebedingung. Ist bei 1.000km ein Ölwechsel in Östrerreich vorgeschrieben, muss ein Import aus Österreich in die Werkstatt bereits bei 1.000km. Ist die Wartungsintervalle 2 Jahre statt 1 Jahr wie in Deutschland, hat der Besitzer einen Vorteil und muss seltener in die Werkstatt als die deutschen Ausführungen.
    Der Garantiegeber bleibt auf jeden Fall Hyundai Motor Dänemark. Dass eine eventuelle Garantiereparatur von Hyundai Motor Deutschland auf Anfrage einer Werkstatt freigegeben wird und dann noch vielleicht mit Dänemark abgerechnet wird, ändert für den Besitzer nichts.


    In Deinem Fall würde ich die Aussagen des Händlers (den würde ich boykottieren) und der Frau von HMD, und das Ganze einfach vergessen. Wenn Du das schneller vergessen willst, kontaktiere einen Händler in Dänemark und frag einfach, wie lange Dein Auto noch Werksgarantie hat, weil Du es kaufen willst.
    Soll ab dem 4. Jahr eine Garantiereparatur notwendig sein, die in Deutschland abgelehnt werden soll, muss erst dann Dein Garantiegeber, Hyundai Motor Denämark eingeschaltet werden. Diskussionen mit HMD bringen Dir nichts. Soll man Dir in Dänemark nicht helfen (wollen), wird dadurch der Kaufvertrag verletzt. Dann hast Du die dänischen Motorpresse und/oder eine Anwaltskanzlei zur Hilfe zu nehemen, und das wirkt oft Wunder, wie das Leben schon mehrmals gezeigt hat. :]