Hallo,
ich habe mal eine knifflige Frage zum Thema Fahrzeughalter / Fahrzeugbesitzer. Ich glaube zwar nicht, dass mir jemand helfen kann, aber vielleicht irre ich ja auch.
Zum Szenario:
Nehmen wir an, ich habe mit meiner Ehefrau bei einem Autohaus einen Neuwagen per Finanzierung angeschafft. Als alleiniger Kreditnehmer bin ich eingetragen. Als Fahrzeughalter steht jedoch die Ehefrau im Fahrzeugschein, da sich das bei der KfZ Versicherung positiv auswirkt (niedrigere Beiträge). Die Fahrzeugnutzung liegt wiederrum zu 97% bei mir, dem Kreditnehmer, meine Frau fährt den Wagen so gut wie gar nicht.
Soweit klar?
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Im Fall einer Trennung / Scheidung, darf ich dann, weil ich den Wagen ja bezahle, auch darüber verfügen, sprich, ihn wieder in Zahlung geben und mir dafür ein anderes Fahrzeug kaufen? Oder muss sie da zustimmen? Ist es vielleicht gar so, dass sie, da im Fahrzeugschein als Halter ausgewiesen, den Wagen behalten und darüber verfügen darf?
Im Grunde ist ja die Bank bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer, denn dort liegt der Brief. Aber was hat das für Auswirkungen auf den Fall?
Bin mal gespannt...
Danke und Gruß
Colt Sievers