Na super die haben meinen Namen im Text falsch geschrieben
Zusammenlegung - Langzeiterfahrungen
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hi
Wollt mal fragen obs was neues gibt hattest ja erwähnt das die erste verhandlung mitt januar angesetzt war
Kann im gegensatz zu anderen hier deine Probleme gut verstehen da ich auch schonmal so ein Montags Auto hatte und froh war als ich es nach 4 Jahren endlich los war, leider mit einem riesigem fianziellen verlust, und nun super zufrieden mit meinem I30cw
Wünsch dir viel glück bei deiner verhandlunggruß
Stephan -
Das Landgericht hatte wenige Tage vorher den Termin wegen Erkrangung des Richters abgesagt. Ein neuer Termin ist bis jetzt leider noch nicht bekannt gegeben.
Die Gegenseite hat nun einen männlichen Rechtsanwalt, der auf das fehlende ESP nicht reagiert hat, jedoch jetzt sogar abstreitet, dass der letzte Reparaturversuch bei der Firma Bleuel ein Nachbesserungsversuch war. Laut ihm war das Auto lediglich aus Servicegründen abgeholt worden.
Danke für die Glückwünsche.
Aus diesem Grunde schreibe ich eben hier. Es kann nicht sein, dass man als Kunde ein mängelhaftes Auto mit riesigem Verlust wieder verkauft. Die Durchsetzung der eigenen Rechte mag langwierig sein, aber ich denke auch, dass ein Verkäufer beim nächsten mal kulanter bei der Rücknahme sein wird, wenn er bereits einmal verurteilt wurde. Außerdem machen solche Urteile auch unter den Verkäufern die Runde. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, werde ich es natürlich auch hier veröffentlichen. -
@ I30cw fahrer
Warum registrierst Du Dich nicht ??????????????
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Hi
schreibe nie viel foren sondern bin eigentlich eher ein stiller mitlesser daher lohnt es sich nicht sich immer extra zu registirieen hab hier auch nur geschrieben weil mich intressiert wie die geschichte aus geht.
wie gesagt hatte selbst nen montags auto vor meinen i30cw an dem werend der Garantiezeit immer wieder sachen repariert wurde sich aber immer neue mängel zeigten nun nach der garantie von nur 2 Jahren war der Hersteller auch sehr unkulant so das ich mich nach 2 weiteren jahren wo ich nur ärger mit diesem fahrzeug hatte mich dazu entschieden hab das Auto abzugeben und mir einen neuen gekauft habe von dem ich absolut begeistert bin und würde jeden der mich fragt auch hyundai empfehlengruß
Stephan -
Zitat
Original von Flip
Na super die haben meinen Namen im Text falsch geschriebenDu warst in der Zeitung?
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Florian Laskas (eigentlich Lakas) aus Waldfischbach
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Die Gegenseite hatte jetzt mal auf das fehlende ESP reagiert.
Tenor, im Kaufvertrag steht nichts von ESP, somit ist es auch kein Mangel, wenn es nicht vorhanden ist. Das Fahrzeug ist zur vorrausgesetzten Verwendung vollständig geeignet und ein Mangel im Sinne des § 434 ABs. 1 BGB liegt nicht vor.
Der Fachanwalt für Leasingrecht hat das entsprechende Urteil überhaupt nicht verstanden und reitet seinen Mandanten immer tiefer rein.
In dem Urteil steht ja nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe (5 O 97/10 vom 30.07.2010)
hätte der Beklagte bei Vertragsschluß auf das Fehlen dieser Ausstattung
hinweisen müssen, das Unterlassen des Hinweises ist weiterer Rücktrittsgrund.Somit hätte im Kaufvertrag schriftlich stehen müssen, dass das ESP nicht vorhanden ist. Und der Anwalt der Gegenseite gibt den Kaufvertrag als Beweis an, weil da eben nichts von ESP steht, sei doch alles in Ordnung.
Wir haben nochmals beantragt ohne vorher zu verhandeln einen Sachverständigen zu beauftragen.
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Zitat
Original von paulpielage
Die Gegenseite hatte jetzt mal auf das fehlende ESP reagiert.Tenor, im Kaufvertrag steht nichts von ESP, somit ist es auch kein Mangel, wenn es nicht vorhanden ist. Das Fahrzeug ist zur vorrausgesetzten Verwendung vollständig geeignet und ein Mangel im Sinne des § 434 ABs. 1 BGB liegt nicht vor.
Der Fachanwalt für Leasingrecht hat das entsprechende Urteil überhaupt nicht verstanden und reitet seinen Mandanten immer tiefer rein.
In dem Urteil steht ja nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe (5 O 97/10 vom 30.07.2010)
hätte der Beklagte bei Vertragsschluß auf das Fehlen dieser Ausstattung
hinweisen müssen, das Unterlassen des Hinweises ist weiterer Rücktrittsgrund.Somit hätte im Kaufvertrag schriftlich stehen müssen, dass das ESP nicht vorhanden ist. Und der Anwalt der Gegenseite gibt den Kaufvertrag als Beweis an, weil da eben nichts von ESP steht, sei doch alles in Ordnung.
Wir haben nochmals beantragt ohne vorher zu verhandeln einen Sachverständigen zu beauftragen.
......so einfach ist das nicht. Zum beeseren Verständnis markiere ich die Punkte, die für Deinen Fall klritisch werden könnten:
"Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30.07.2010 (Az. 5 O 97/10) entschieden, dass der Käufer eines Re-Importfahrzeuges (Kompaktklasse oder höherwertig) vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn er vor Abschluss des Vertrages nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Wagen nicht mit dem in Deutschland bei diesem Modell üblichen ESP ausgestattet ist. Im vorliegenden Fall handelte es sich bei dem Fahrzeug um einen Re-Import aus Russland ohne ESP. Vertraglich wurde nicht ausdrücklich zugesichert, dass der Wagen mit ESP ausgestattet ist, allerdings war der Name der Ausstattungslinie angegeben. Fahrzeuge dieser Ausstattungslinie verfügen in Deutschland durchweg über ESP. Dass der Verkäufer vor Vertragsschluss auf das fehlende ESP hingewiesen hat, konnte nicht nachgewiesen werden. Der Käufer sah das nicht vorhandene ESP als Mangel an und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, welche vom Verkäufer abgelehnt wurde. Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausstattung von Fahrzeugen ab der Kompaktklasse mit ESP in Deutschland derart selbstverständlich, dass ein Käufer ohne besonderen Hinweis nicht damit rechnen muss, bei einem Re-Importfahrzeug ist dies nicht der Fall. Das gilt insbesondere dann, wenn der Wagen einer besonderen Ausstattungslinie angehört, die auch in Deutschland vertrieben wird. Der Kunde muss hier nicht damit rechnen, dass innerhalb ein- und derselben Ausstattungslinie je nach dem Land des Vertriebes unterschieden wird. Der Rücktritt vom Kaufvertrag wurde hier anerkannt. "
Es ist also in der Hauptsache folgender Tatbestand juristisch zu werten: "Das gilt insbesondere dann, wenn der Wagen einer besonderen Ausstattungslinie angehört, die auch in Deutschland vertrieben wird". Steht in deinem Kaufvertrag nichts von einer Aussattungslinie oder der Satz."Kann von der deutschen Ausstattung abweichen", könntest Du auf dem falschen Dampfer sein. Der Anwalt der Gegenseite ist sich aber wohl ziemlich sicher.........
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Im Vertrag steht i30 1,4l 5-Türig Comfort Bl.
Diese Austattungslinie hat in Deutschland serienmäßig ESP.
Selbst die Basisiversion hat ESP serienmäßig.Dieser Anwalt ist sich sehr sicher.
Er schreibt ja auch die Reparatur bei Bleuel war keine Nachbesserung, sondern lediglich eine Serviceaktion.
Warum hat sein Mandant dann schriftlich angefragt, wann er das Auto zur "Nachbessserung" abholen kann?
Oder, dass sein Mandant von Reparaturen hier in Essen nichts weiß, obwohl sein Mandant schriftlich mitgeteilt hat, er könne mich auch noch ein weiteres Mal in eine andere Werkstatt beauftragen. -
Zitat
Original von paulpielage
Im Vertrag steht i30 1,4l 5-Türig Comfort Bl.Diese Austattungslinie hat in Deutschland serienmäßig ESP.
Selbst die Basisiversion hat ESP serienmäßig.
...wenn dann im Vertrag nicht steht "Aussattung kann von Deutschen Modellen abweichen..." hat der Händler keine guten Karten......
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So, dass Gericht ist nun unserem Antrag gefolgt und hat einen sogenannten Beweisbeschluß verfaßt. Damit wird nun ein Gutachter vom Gericht beauftragt, sobald von uns ein Kostenvorschuß von 1.000 Euro eingegangen ist.
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Vielleicht einigt man sich ja auch, ob es hier um eine Mandantin
Zitatoder einen Mandanten
Zitatgeht. Vielleicht war's ja auch ne Sammelklage...
Zweifel sind angebracht ->
ZitatOriginal von Jostor
ckm: ich muss dir zustimmen. Habe das Schreiben mal genauer gelesen. So viele Ausdrucks- und Grammatikfehler hab ich in noch keinem anwaltlichen Schreiben gesehen.
Anwälte schreiben üblicherweise: "ich vertrete blabla..., die mir vorliegende Vollmacht wird anwaltlich versichert."
"Anliegend" fügt man auch nichts bei. Wenn etwas beigefügt wird, findet man in der Fußzeile den Anhang "Anlage".
Merkwürdig finde ich in dem Schreiben, dass der Anwalt nicht die angesprochenen Personen (Autohausmitarbeiter, Geschäftsführer etc. ) namentlich benennt und konkrete Daten wie telefonische Fehleravis nicht aufführt (... mit Telefonat vom xx.yy.zz mit Ihrem Herrn Bla...).
Eigenartig ist, dass dieser Jurist keinerlei Ansprüche auf Basis geltender Rechtssprechung, aus Vertragsklauseln oder Gesetzestexten stellt.
Wasserabdrücken führte zu nichts... Hm, üblicherweise spricht der Jurist dann im Juristendeutsch von "erfolglos". Dieser Anwalt macht sich nicht mal die Wortschöpfungen der Fachsprache zu nutze.
"Zu seinem Erstaunen musste meine Mandantin..."??? Der Anwalt weiss ja nicht mal, wer sein Mandant ist, oder wie ist das zu verstehen?
Und was zum Henker sind kaufrechtliche gewährleistungsansprüche...? Es gibt in D kein Kaufrecht. es gibt gesetzliche Gewährleistungsansprüche aus dem BGB. Und selbst hier tauchen keinerlei Paragraphen und Hinweise auf Erläuterungen auf.
Ein Anwalt, der den Konjunktiv bemüht, scheint sich seiner Sache nicht sehr sicher zu sein. Ein sicherer Anwalt "wird seiner Mandantin raten", er "müsste nicht empfehlen".
Auch wenn das Pauls Zweitschrift ist, aber wieso hat der Anwalt das Schreiben nicht unterzeichnet?
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Dem ist nichts hnzuzufügen.
Bin mal gespannt wie der Streit ausgeht, bei dem Anschreiben!! -
Zitat
Original von realmaster
Zweifel sind angebracht ->
Na, streuste wieder Fakegerüchte.
Die Klägerin ist meine Frau, weil der Wagen auf sie angemeldet ist.
Ich habe jedoch als bevollmächtigter Ehemann die Gespräche und den Schriftverkehr mit dem Verkäufer geführt.
Der Anwalt vertritt natürlich uns beide.Hatte ich aber alles schon mal geschrieben, wenn du also wieder Zweifel streuen willst, laß dir was besseres einfallen.
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ja ja, zu Hause hat Paul nix zu melden, die Chefin hat ihn voll unter dem Pantoffel
Wer am Ende gewinnt ist doch eh klar, die fetten Anwälte sacken die Kröten ein, der Händler und Paul stehen da wie geschorene Schafe.
und wieso kommt die rumänische Karre jetz auf einmal aus Rusland ? schau mal besser ob noch ein Zettel von Lada am Motor hängt
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Zitat
Original von paulpielage
Na, streuste wieder Fakegerüchte.Ich verbitte mir solche Äußerungen oder belege sie. Da ich ja neuerdings Post von der Administration hier bekomme, rechne damit, dass ich mich angemessen verteidige. Meinst du der Mann hat nichts besseres zu tun?
ZitatOriginal von paulpielage
...Die Klägerin ist meine Frau, weil der Wagen auf sie angemeldet ist.
Ich habe jedoch als bevollmächtigter Ehemann die Gespräche und den Schriftverkehr mit dem Verkäufer geführt.
Der Anwalt vertritt natürlich uns beide.Der Anwalt vertritt wohl eher den, auf den die Rechtsschutzversicherung läuft, die du ja lt. Forum hier in Anspruch genommen hast, wobei, ein Anwalt der seine Geschäftspost nicht unterzeichnet...
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Zitat
Original von realmaster
Der Anwalt vertritt wohl eher den, auf den die Rechtsschutzversicherung läuft, die du ja lt. Forum hier in Anspruch genommen hast...Meinst Du, da passt deswegen irgendetwas nicht?
Ich kenne natürlich nicht die Rechtsschutzversicherung, die hier betroffen ist, aber ich kenne meine.
Sie läuft auf mich, meine Frau ist ohne Mehrkosten mitversichert.
Das ist meines Wissens bei den meisten Verträgen so üblich - und erklärt doch den Punkt, daß Pauls Frau Klägerin ist, aber Paul die auf ihn laufende Versicherung für den Vorgang in Anspruch nimmt.
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Lass es mit Logik kommst du bei realmaster nicht weiter.
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Bevor es sich wieder hockschaukelt, wartet erst einmal ab wie die Wandlung verläuft.
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