Werkstätten dürfen nach Unfällen künftig allgemein über die rechtlichen Hintergründe oder die Abrechnung aufklären und sich den Reparaturanspruch gegen den Versicherer abtreten lassen. So sieht es das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vor, dass Mitte 2007 in Kraft treten soll. Der Bundesrat hat die Befugnis der so genannten Unfalldienstleister zugleich aber nochmals beschnitten. Rechtsrat dürfen Werkstätten demnach nur erteilen, wenn das für die Kfz-Instandsetzung "notwendig" ist. Nicht zulässig dagegen ist die rechtliche Beurteilung der Schuldfrage. Juristisch im sicheren Fahrwasser bewegen sich Autofahrer bei solchen Anwälten, die im Verkehrs- und Versicherungsrecht versiert sind. Der ACE beispielsweise gibt seinen Mitgliedern unter anderem kostenlose Rechtsauskünfte, die grundsätzlich von eigenen Vertrauensanwälten erteilt werden.
quelle: ace-online.de