Garantiefall und Leihfahrzeug

  • Verstehe ich nicht. Es geht doch darum mobil zu bleiben und von A nach B zu kommen. ?(

  • ......die meisten Händler geben einen kostenlosen Leihwagen heraus, insofern als der defekte Wagen auch bei ihnen gekauft wurde.
    Sollte der Kauf anderweitig bei Hyundai-Händlern, oder gar als EU-Fahrzeug geordert worden sein, tut er dies i.d.R. nicht.
    Was auch völlig nachvollziehbar ist.

  • Oder du hast so eine Kanalje, die ewig nur auf die "Kosten" schielt, dabei aber übersieht, dass man mit wiederkehrender Regelmäßigkeit Wartungen und Garantiearbeiten bei denen hat machen lassen. Und das nicht nur mit einem Wagen, sondern mit mehreren.


    Zwischenzeitlich wurden meine "Leihwagen" als "Probefahrten" deklariert. Mit dem richtigen Menschen am Annahmetresen geht das auch. Dann bekommt man nicht mehr nur den 10 mit Sozialausstattung, sondern den vollgestopften i30cw.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Bei meinem letzten 1 wöchigen Werkstattaufenhalt wegen Marderschaden hab ich kostenlos nen Leihwagen bekommen.
    Ging nicht über die Versicherung aber denke mal über die Mobilitätsgarantie.

    Ich bin keine Signatur........
    ich putz hier nur.

  • Mir ist es sogar schon passiert, das wir mit einem 9 Sitzer Firmenbus eine Garantiefall hatten und nur weil wir im Havarie Fall mit 4 Personen waren uns nur ein Pkw zugestanden hat, laut Hotline eines grossen Deutschen Herstellers

  • Da kann ich mich in Wien absolut nicht beschweren:
    Bei der um sechs Monate verzögerten Auslieferung meines I10 wurde mir erst einen Leihwagen angeboten, was in Wien Dank ParkPickerl so lange aber nicht möglich ist.
    Als Alternative wurde mir bei Bedarf die kostenlose Benutzung der CarSharing Flotte des Importeurs (DriveNow) angeboten.
    Und jetzt, 5000 km später mit Motorschaden bekam ichohne überhaupt fragen zu müssen einen total schnuckeligen uralten Mazda 323 der im Vergleich zu meinem neuen Hyundai abgeht wie eine Rakete.


    Zum ParkPickerl in Wien:
    Laut Polizei wird mit einer datierten Bestätigung der Werkstatt hinter der Windschutzscheibe, dass das eigene Auto mit gültigem BezirksParkPickerl zur Reparatur ist, das Abstellen in Kurzparkzonen von den "Überwachungsorganen" eine Woche lang "üblicherweise toleriert".
    Allerdings sei das eine rechtliche Grauzone, Rechtsanspruch bestehe nicht.
    Bis jetzt hat es jedenfalls geklappt und ich habe noch kein Knöllchen kassiert.

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