Beiträge von Gibgummi

    Da fällt mir noch was auf, was oben untergeht.


    Der Wagen hatte be Besichtigung und Kauf KEINEN TÜV.?!


    Dann hast dahin gekauft und es wurde T0V gemacht, danach hast Du ihn übernommen.


    Münsterland Du mit frischem TÜV fest, dass die Handbremse .....und die hinteren Bremscheiben ungleichmäßig abgenutzt sind und die Scheibenwischerblätter mangelhaft sind..


    Sind die Mängel im Tüvbericht vermerkt?


    Falls nicht, hast Du noch ein Druckmittel für die Mängelbehebung.


    Zudem würde in Erwägung ziehen, den Wagen zurückzugeben...der Laden ist absolut unseriös, wenn es so ist, wie Du schreibst...

    Hallo,


    bin zwar kein Tucspn Experte, aber hatte schon einige Autos. Wurde der Wagen vom Händler verkauft als Verkäufer oder steht da der Vorbesitzer drin? (bei letzterem kannst Du die unten genannte Gewährleistung knicken)


    Hast Du eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen? Woher kommst Du? Evtl. kann ein Forumsmitglied Dir am Fahrzeug noch ein paar Punkte suchen, die evtl. auch fehlerhaft sind.


    Folgende Mängel kann man sicher auch ohne Probefahrt checken:
    Handbremse (kann man im Stand mal betätigen)
    Optik der Scheibenbremse hinten
    Scheibenwischer kann ich auch im Stand testen
    der Riss ist auch im Stand sichtbar...


    Generell hat's Du einen Gebrauchtwagen gekauft, der auch "gebraucht wurde" und keine Neuteile verbaut haben muss.


    Da in den ersten 12 Monaten nach Kauf ( unabhängig vom Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie ) die gesetzliche Gewährleistungpficht greift , würde ich die Mängel schriftlich sofort zu Papier bringen und auch deutlich erwähnen, dass Dir eine Probefahrt nicht ermöglich wurde, da der TÜV abgelaufen sei ( haben die keine roten Kennzeichen für Probefahrten??? ). Dann führst Du die Mängel auf und bittest um Beseitigung der Punkte bis in 14 Tagen ( lege ein Datum in 2 Wochen fest ) im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. ( lass Dir nix von GARANTIE erzählen, das ist Gewährleistung )


    Evtl ist es mal sinnvoll den Händler hierzu erwähnen, ist ja schon Verarschung, was man mit Dir da abgezogen hat, aber Du warst auch empfänglich für so eine Behandlung. :flöt:


    Zum Thema Gewährleistung: in den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel durch Dich bzw. erst nach Übergabe an Dich entstanden ist, was NIE gelingt; In den weiteren 6 Monaten musst DU beweisen, dass der Fehler schon vor Übergabe bestand, was auch für Dich schwer sein dürfte...das läuft dann über die Gebrauchtwagengarantie in der Regel.


    Viel Erfolg.


    Schriftliche Forderungen immer per Einschreiben MIT Rückschein ( der IST Dein Beweis, dass es angekommen ist!!!!!) versenden. Vergiss NIE den Rückschein.


    Nimm jemanden zur Abgabe und zum Abholen des Autos mit, der sich das anschaut und mithört, was die sagen....