ZitatAlles anzeigenOriginal von Vodka-Redbull
wenn dann erweckt es nur den Anschein, dass er mit dem Auto fahren darf. Nur weil er den Fahrzeugschein hat, heißt das noch lange nicht dass er damit auch fahren darf!
Bei Polizeikontrollen wird im übrigen sowieso immer eine Diebstahlabfrage gemacht, wenn der Fahrer nicht die Person ist die im Fahrzeugschein steht. An der Grenze natürlich leider nicht!
Des weiteren habe ich dadurch, dass ich den Schein im Fahrzeug lasse nicht den Diebstahl gefördert, so als wenn ich das Auto nicht abschließe. Das wäre höchstens fahrlässiges handeln.
Außerdem hat mein Auto eine Diebstahlwarnanlage und eine Wegfahrsperre, ob das Auto dann noch geklaut wird?
nun ja, is eh alles theoriekram. wenn es erst einmal "den anschein erweckt", ist zumindest der erste schritt schon mal getan, das dem dieb geglaubt wird.
aber ok, ich will hier niemanden belehren oder den oberschlaumeier spielen. ob nun deine diebstahlwarnanlage und wegfahrsperre einen diebstahl verhindern oder nicht... wer weiß das schon ..., ob da nun noch der schein im wagen liegt ... jedem seine eigene sache... eine beurteilung was grob fahrlässig ist ... dazu fehlt mir der rechtliche hintergrund, mögen andere das einschätzen.
ich jedenfalls schleppe mich nicht an meinen papieren tot und sehe eigentlich keinen hinderungsgrund, diese bei mir zu tragen. erfahrungen muss halt jeder selbst machen, in diesem sinne, dir viel glück und hoffentlich keinen schadensfall/diebstahl.