Beiträge von RUDEN

    Das ist mir schon verständlich und meine Garantie läuft auch nur 3 Jahre!


    Aber eine Feststellbremse zerlegt sich doch nicht bei seltener Nutzung und Km-Stand von 36.500, oder?


    Das ist dann wohl der kleine Unterschied eines Koreaners zu den völlig überteuerten deutschen Marken-SUV's ;-)

    Hallo zusammen,


    ich hatte meinen Santa Fe, Erstzul. 07/2011, zum letzten Service im Garantiezeitraum gebracht. Laufleistung in 3 Jahren 36.500 km. U.a. hatte die Feststellbremse in Vorwärtsbewegung nicht mehr gut gehalten.


    Mir wurde von der Vertagswerkstatt mitgeteilt, dass für die Feststellbremse nur 2 Jahre Gewährleistung von Hyundai gegeben wird. Das ärgert mich in sofern, dass die Feststellbremse schon seit längerem nicht richtig zieht und ich somit wenigstens mit einer Kulanzvereinbarung hätte rechnen können.


    Ich hatte den Wagen mit 8 Monaten Vorbesitz des Ersthalter erworben. Er war in einen sehr guten Zustand und hatte nur 9.000 km auf dem Tacho. Seither hatte nur ich den Wagen gefahren und im recht flachländlichen Berliner Raum die Feststellbremse auch recht selten genutzt.


    In Demonage der Bremsanlage soll sich der Bremsbelag von den Backen gelöst haben und ich soll die gesamte Reparatur, für mich innerhalb Gewährleistungszeitraum, noch selbst bezahlen.


    Weis einer von Euch, ob Bremsen, Kupplung udgl. nur eine eingeschränkte Gewährleistung von Hyundai ausgewiesen bekommen?


    Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus.
    Ruden