Beiträge von MI-LK

    Hallo i20comfort,


    meine Frau hat sich vor 1,5 Monaten ebenfalls einen i20 als EU-Wagen aus Frankreich gekauft. Direkt beim Kauf wurde darauf hingewiesen, dass ihre Daten und das deutsche Kennzeichen im Kaufvertrag stehen mussten, weil diese Daten an den französischen Händler übermittelt werden mussten (bis dato stand ich im Kaufvertrag, weil ich mich um die Abwicklung gekümmert hatte). Uns wurde weiter mitgeteilt, dass der französische Händler in Frankreich eine Garantieanmeldung durchführt.
    In das Serviceheft (das lag beim Kauf in Deutschland gar nicht vor!) wurden von ihm die Personalien meiner Frau und das Kennzeichen nebst Garantiebeginn eingetragen, gestempelt und unterzeichnet. In das Garantieheft wurde dann noch ein Strichcodeaufkleber für die Registrierung eingeklebt. Nachdem das geschehen war, wurde das Garantieheft an den deutschen Verkäufer geschickt, dieser leitete es an uns weiter. Das hat (wie vorhergesagt) insgesamt vier Wochen gedauert. Mit diesem Serviceheft haben wir dann eine deutsche Garantienameldung beim örtlichen Hyundai-Händler durchgeführt.


    Ich würde also davon ausgehen, dass dein Händler (Verkäufer) sich darum kümmern muss, dass der französische Händler dir das Serviceheft besorgt. Der muss es schließlich haben oder sich meiner Meinung nach darum kümmern. Hat denn dein Händler (Verkäufer) die relevanten Daten an den französischen Händler übermittelt?


    Das Serviceheft ist aber nicht etwa evtl. auf dem Postweg "verloren" gegangen?


    Gruß