Ich bin ebenfalls auf der Suche nach Winterreifen. Bin bisher immer davon ausgegangen das es Felgen mit ABE gibt und Felgen mit Teilgutachten.
Ausserdem war ich immer der Meinung:
ABE=Fahrzeug explizit erwähnt=keine Eintragung notwenig
Teilgutachten=Baurat und Eintragung
Jetzt habe ich aber ABEs gesehen wo unter Auflagen und Hinweisen drin steht das man trotz ABE diese vorführen und Eintragen muss. Ich bin völlig verwirrt gerade.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Rauf und losfahren oder dann doch noch vorstellen und Eintragen?