Hallo,
ich fahre auch ein EU Modell, weil zum Zeitpunkt meines Kaufes bei den deutschen Händlern unter einem Jahr wartezeit kein Wagen zu bekommen war und ich nach dem totalschaden meines Kfz dringend ein neues brauchte!!!
zu der Thematik hier habe ich dies hiergegoogelt:
Es gibt folgende Möglichkeiten
I. bei Fahrzeugen aus dem europäischen Handelsraum:
Bei serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer erfolgt die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt). In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt werden kann.
So wie ich dies verstehe besagt es, daß alle im EU Raum vertriebenen Kfz mit dieser EG Typgenehmigung und COC in jedem anderen EU Land zugelassen werden müssen.
Gruß Thomas