Beiträge von Shrike

    Das ist doch geschenkt - meine Werkstatt hat für diese Einstellung satte € 36,50 (brutto!) berechnet. Inklusive Mehrwertsteuer sollte der Spaß damit € 43,44 kosten! Für einen simplen Mausklick - vielleicht lag's daran, dass ich einen EU-Import habe und die Werkstatt am Verkauf nichts verdienen konnte?


    Da ich eigentlich nur die Prüfung dieser Einstellung beauftragt hatte, war ich natürlich hocherfreut, diesen Posten auf der Rechnung zu finden - zumal der Werkstattmeister mir allen Ernstes erklärte, er habe erst einmal suchen müssen, wo (in welchem Menü oder so...) diese Einstellung zu finden sei. Und wo er sie dann einmal gefunden hatte, hat er sie eben gleich aktiviert.


    Naja - das Ende vom Lied: Wir verrechnen den Betrag beim nächsten Besuch...

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    Original von ix35-Fan
    Die Karten-Updates sind leider fahrzeugbezogen. Du musst eine Geräte ID vom KFZ-Navi verwenden, um online einen Aktivierungscode für die Installation zu bekommen. Laut meinem Freundlichen schreibt das System bei der Installation dann etwas auf den Stick zurück und sperrt es so für weitere Updates auf anderen Navis.


    Nun - also zumindest das Problem mit dem Schreiben auf den USB-Stick ließe sich ja mittels Sicherung vorab und deren Rückspielung nach erfolgtem Update theoretisch durchaus lösen ?!?


    Die eigentliche Lizenzierung wird aber sicher mit der Fahrzeug-ID verknüpft sein und damit ist eine mehrfache Nutzung wohl ausgeschlossen.

    Zitat

    Original von corcotti
    ...kann mir jemand beim (LG 9900 aka optimus speed) helfen? bzw. wie man von dort das Telefonbuch auf das Navi übetragen kann?


    Hallo - ich kann zwar keine Hilfe anbieten, aber -da ich das gleiche Telefon besitze- eventuell das Problem eingrenzen:


    Vor dem Update auf Android 2.3 war es auch mit dem P990 möglich, zumindest das Telefonbuch des Telefons zu nutzen - damit wurde z.B. der Name des Anrufenden auf dem Display angezeigt & man konnte natürlich auch über das Navidisplay direkt Einträge im Telefonbuch des Handys anwählen. Dies hat übrigens vor und nach dem Update fürs Navi funktioniert - nur der Zugriff auf die Anruflisten (letzte/verpasste Anrufe etc.) war nie möglich.


    Nach dem Update auf Android 2.3 ist leider kein Zugriff aufs Telefonbuch mehr möglich. Ich führe dies darauf zurück, dass die Autorisierungsanfrage des Navis an das Telefon, wenn man dieses per Bluetooth verbinden möchte, vom P990 nicht verstanden wird. Da somit keine Genehmigung für den Zugriff gewährt wird, funktionieren Telefonbuch & Co. eben nicht.


    Beim SonyEricsson meiner Frau hingegen hat's genau so funktioniert:
    1.) Anmeldung via Bluetooth
    2.) Autorisierungsanfrage des Navis (kam nach ein paar Minuten) bestätigen
    3.) Et voilá - die Verbindung steht, wie sie stehen soll...


    Scheint echt ein Problem von LG zu sein - aber so wie die sich Zeit mit Updates & Co. lassen, bin ich relativ skeptisch, das Problem in angemessener Zeit zu lösen und hoffe eher auf Android 4.0


    Aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp - dankbar wäre ich dafür!


    Habe mir das Update geladen und auf einen frisch formatierten USB-Stick (FAT32) gepackt. Nach dem Anstecken erkennt das Navi das Update automatisch und zeigt die alten & neuen Versionsnummern direkt an.


    Das eigentliche Update dauert dann ca. 1 Stunde (Motor muss laufen!) - et voilá:
    Erfolgreich installiert, neue (deutlich angenehmere) Sprachführung, Audio-Streaming via Bluetooth vom Handy & stabilere Verbindung zwischen Handy & Navi.


    Nur eine Hoffnung wurde nicht erfüllt:
    Bei meinem Handy (LG Optimus Speed P990) war & ist es leider nicht möglich, über das Navi auf die Anruferlisten (eingehende/ausgehende/verpasste) und Kurzwahllisten zuzugreifen - genauso wenig, wie ich die Sprachsteuerung bisher zur Mitarbeit überzeugen konnte...


    Handlet es sich hier evtl. um ein generelles Android-Problem (aktuell v2.2.2) und wäre hier mit einem Update evtl. besserung zu erhoffen?

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    Original von hieunda
    2. die Navi Lautstärke drehen wir nach der ersten Fahrtanweisung auf Null. Bei der zweiten Fahrtanweisung wird die Einstellung wieder verworfen und die Anweisung wird wieder laut gesprochen...


    Die Lautstärke des Navis kann während des Betriebs nicht komplett ausgeschaltet werden - selbst wenn man (wohlgemerkt während der Ansage) die Lautstärke auf Null dreht, kommt die nächste Ansage wieder.


    Die Lösung ist einfach:
    In den System-Optionen unter "Audio" kann die Ansage des Navis (ebenso wie der Tastenton) komplett ausgeschaltet werden, aktiviert sich allerdings nach dem nächsten Start des Wagens bzw. bei einer neuen Routenführung automatisch wieder.

    Mal noch ein Erfahrungsbericht von einem "Familienkutscher":


    Vorab - eins ist klar:
    Ein echter Kombi bietet mehr Stauraum im Kofferraum, das ist schlicht nicht zu toppen! Allerdings kam ein solcher aus optischen Erwägungen nicht in Frage... Wer allerdings im Kinderwagenalter mit großem Gepäck verreisen will, sollte das wirklich ausprobieren - selbst ein Mini-Kinderwagen + 2 Koffer dürfte eng werden, wenn man nicht auf die Rückbank ausweichen will/kann.


    Wir haben aber gerade den Umstand, dass Kinder bis 2 Jahre kostenlos mitfliegen/im Hotel wohnen eher für Flugreisen genutzt...



    Zum Thema Kind:


    Ca. ein Jahr sitzen die Babys ja optimalerweise auf dem Rücksitz in der Babyschale entgegen der Fahrtrichtung, so dass sowieso nur die Rücklehne zu sehen ist.


    Ab ca. 1-3 Jahre kommen die ersten echten "Sitze" ins Auto. Hier (ebenso wie bei der Babyschale) würde ich aus Sicherheitsgründen immer zu einem Isofix-Modell greifen. Die haben neben der starren Befestigung auch oft den Nebeneffekt, dass sie eine höhere Basis mitbringen. Mein Sohn (ca. 2,5 Jahre / eher klein für sein Alter) hat darin keine Probleme, aus dem Fenster zu sehen - auch wenn er sicher nicht die Bordsteinkante sehen kann. Dafür haben wir ihn mit dem Glasdach entschädigt! :D


    Beschwerden gab's noch keine und in den meisten Fällen rutscht er sogar noch etwas tiefer, da wir ihm den Sitz in die Liegeposition klappen.
    Einen Großteil längerer Fahrten verschläft er ohnehin...


    Und genau hier wird ein weiterer Vorteil des ix35 deutlich:
    Selbst wenn der Sitz so mit dem Fußende noch deutlich Richtung Beifahrersitz nach vorne kommt, ist vorne immer noch großzügig Platz, so dass Beifahrer & Kinde komfortabel reisen können. Auch Tritte von hinten gegen den Beifahrersitz finden damit kaum statt.


    Noch ein Wort zum Thema Sicherheit:
    Meines Erachtens bietet die hohe Bauform des ix35 gerade auch bei einem seitlichen Aufprall den Vorteil, dass eventuelle Verformungen ins Wageninnere hinein eben meist unterhalb des Kindersitzes stattfinden würden. Die seitlichen Airbags hinten halte ich für Kindersitze/Babyschalen sowieso für verzichtbar, da die Kindersitze ja gerade fest mit der Karosse verbunden sind, so dass sie sich im Fall eines Aufpralls nicht wesentlich in Richtung Tür bewegen sollten - ein Airbag würde also ins Leere verpuffen, zumal alle besseren Kindersitze sowieso einen seitlichen Schutz für den Kopf mitbringen. Auch deshalb würde Babys Kopf nie mit einem explodierenden Airbag in Berührung kommen - vielleicht auch besser so, da die Anatomie natürlich eine andere ist, als die eines Halbwüchsigen/Erwachsenen...



    Just my 2 cents...

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    Original von blaubarrsch
    nein, war kostenlos! Im Grunde gab es offiziel gar kein Update, er mußte erst das Steuergerät anschauen und konnte dann eins aufspielen! Unterm Strich gibt´s dann also doch ein Update!


    Mein ix35 (2.0l Benziner Automatik NL-Modell i-Catcher) wurde ziemlich genau einen Monat nach deinem zugelassen. Auf Anfrage sagte mir die Werkstatt allerdings heute, dass -nach Anmeldung zur Hyundai-Garantie- KEIN Update vorgemerkt sei.


    Kannst du evtl. etwas genauer beschreiben, wie dieser "Blick ins Steuergerät" vor sich ging? Ich gehe mal davon aus, dass unsere beiden -vor einem Umweg über Holland für meinen- ziemlich zur gleichen Zeit aus der Fabrik gerollt sind...


    Danke!

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    Original von zipferlak
    So'n blöder Marder hat mir gestern Abend die Antenne zerbissen, da hilft wohl bloß Abschrauben...


    Das scheint echt ein Leckerbissen für die Viecher zu sein:
    Meine Antennenspitze war auch binnen einer Woche nach Abholung an- und zerkaut, mittlerweile ist die komplette Kunststoffumhüllung oberhalb der eigentlichen Metallantenne weggebissen. Werde wohl auch auf einen Kurzstabantenne aus Metall zurück greifen!


    Zudem hat mir der Marder auch einen Besuch unter der Motorhaube abgestattet und den Schlauch zur Scheibenwaschanlagen zerbissen, mit dem Ergebnis, das die Reinigungsflüssigkeit direkt auf den rechten Vorderreifen gepumpt wurde...


    Habe den Wagen gerade in der Werkstatt und bin schon auf die Rechnung gespannt!

    Zitat

    Original von Christian Q 101
    jetzt habe ich ein HTC Desire HD Handy, aber jetzt habe ich das Problem das beim Telefonbuch im IX erst der Nachname - dann der Vorname angezeigt wird, und für mich ist das alles sehr umständlich, früher war es genau anders rum, und das war so wie ich es im Handy abgespeichert habe, auch jetzt im HTC Handy!


    Gleiches Problem bei meinem LG P990 (aka "Optimus Speed" - läuft auch unter Android 2.2):


    Im Telefon selbst kann ich einstellen, wie die Kontakte angezeigt werden ("Vorname Nachname" oder "Nachname, Vorname"), im großen Navi des ix35 wird jedoch ausschließlich "Nachname, Vorname" angezeigt. Eine Option dies zu ändern gibt's nicht. :unentschlossen:


    Zudem habe ich -trotzdem das Gerät topaktuell ist und alle gängigen BT-Profile unterstützt- keinen Zugriff auf die Listen (Eingehende, Letzte, Verpasste Anrufe etc.).


    Funktioniert das beim Desire HD (oder vergleichbaren Android-Geräten)?

    1. Sony Ericsson W595
    2. Telefonieren ohne Probleme: Ja
    3. Telefonbuch wird synchronisiert: Ja
    4. - noch nicht probiert -


    1. Nokia 6303i Classic
    2. Telefonieren ohne Probleme: Ja
    3. Telefonbuch wird synchronisiert: Ja
    4. - noch nicht probiert -


    1. Nokia 6300
    2. Telefonieren ohne Probleme: Ja
    3. Telefonbuch wird synchronisiert: NEIN
    4. - noch nicht probiert -

    Zitat

    Original von VB90
    Was mir in dem Zusammenhang grad noch einfällt:
    Was steht eigentlich auf dem Papier? Wie nennt sich das?
    Ist das was ihr unterschreibt schon ein Kaufvertrag, oder eine (verbindliche) Bestellung?
    Ich hab noch keinen Wagen auf Werksbestellung gekauft, hatte sowas noch nicht in der Hand.
    Eine Bestellung würde ja "nur" bedeuten, das der Händler gewillt (und verpflichtet ) ist einen Wagen zu beschaffen und das der Kunde sich verpflichtet, diesen dann auch zum vereinbarten Preis zu kaufen. Wäre also in Juristen-Deutsch wohl lediglich eine Willens- oder Absichtserklärung. Von beiden Seiten. Für beide Seiten mit Auflagen bei Nichterfüllung.


    Nun, damit kommst du der juristischen Definition eines (Kauf-)Vertrages schon ziemlich nahe, denn ein solcher basiert eben auf zwei gleichgerichteten Willenserklärungen - (Kauf-)Angebot & dessen Annahme!


    Grundsätzlich spielt es keine Rolle, was genau über der "verbindlichen Bestellung" steht - der Inhalt zählt! Für das Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrages ist ja nicht einmal die Schriftform erforderlich - im Grunde reicht sogar das so genannte "konkludente Handeln".


    Ein Beispiel:
    Du gehts in einen Supermarkt und siehst dein Lieblingswaschmittel zu Preis X im Regal stehen (= Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes seitens des Supermarktes - im Juristendeutsch: "invitatio ad offerendum"). Nimmst du die Packung mit und packst sie auf das Laufband der Kasse, gibst du durch dein Handeln (= "konkludent") ein Kaufangebot zu Preis X an den Supermarkt (stellvertretend die Kassiererin) ab. Zieht diese das Waschmittel nun über den Scanner und verkauft es dir damit zu dem Preis X, nimmt sie dein Kaufangebot an (ebenfalls konkludent). Mit Angebot & Annahme ist damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.


    Analog beim Autohändler:

    • Showroom mit Preisliste
    • Kaufinteresse / (schriftliche) Bestellung des Kunden
    • Annahme / (schriftliche) Bestätigung der Bestellung durch den Händler

    Im Falle eines Autokaufs wählt man aus Gründen der Nachweisbarkeit in der Regel wohl die Schriftform - der Aufwand steht hier aber auch in einem anderen Verhältnis zum Wert als bei einer Packung Kaugummis...


    Im Grunde stellt also die "Bestellbestätigung" incl. des Liefertermins die schriftliche Annahme deines Kaufangebotes dar - und somit ist (unabhängig davon, wie das Papierchen genau überschrieben ist!) ein für beide Parteien verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Mit allen Konsequenzen - wie Verpflichtung zur pünktlichen Lieferung zum genannten Termin & Verpflichtung zur Abnahme des bestellten Fahrzeugs und natürlich dessen pünktlicher Bezahlung.


    Sollte einer der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen (können) - nun dann: siehe oben! ;)

    Zitat

    Original von VB90
    Aber ich glaube, du wirst Probleme bekommen, dem Händler - auch wenn nur "leichte" nötig ist - Fahrlässigkeit nachzuweisen.
    Meines Erachtens spielt hier eher "höhere Gewalt" eine Rolle, da der Händler ja (zumindest wenn alles mit rechten dingen zugeht) nicht bewusst die Lieferung verzögert.
    Ich denke, den Händlern ist im allgemeinen nichts lieber als einen Kunden schnell zufrieden zu stellen und die Sache abhaken zu können.


    Das sehe ich -als juristisch interessierter Laie- ganz entschieden anders!
    Die leichte Fahrlässigkeit gilt mMn nur als Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit - in diesem Falle wäre der Verzugsschaden eben NICHT auf die 5% des Kaufpreises begrenzt!


    Grundsätzlich gilt: "Pacta sunt servanda!" - geschlossene Verträge sind von BEIDEN Partnern verbindlich einzuhalten. Mit allen Konsequenzen im Falle der Nichterfüllung - für Händler wie Kunden! Es wird schließlich hierzulande niemand gezwungen, Verträge miteinander zu schließen...


    Deine Interpretation wäre in der Praxis auch völlig sinnfrei - jeder Händler würde sich darauf berufen können, dass sein Lieferant ihn nicht beliefert hätte:


    In diesem Falle würde ich morgen auch 1.000 ix35 in Wunschausstattung verkaufen - natürlich SOFORT lieferbar, allerdings zu geringfügig höheren Preisen als die Konkurrenz! :D
    Konsequenzen hätte ich ja keine zu befürchten - denn schließlich hat mich HMD ja nicht beliefert! ;)


    Aber genau das Lieferrisiko fält meines Erachtens in die Spähre des Händlers - und mit seiner Marge ist dieses bereits abgegolten. Wenn nicht, hat er sich verkalkuliert und hat den Schaden eben zu tragen.
    Eventuell kann er sich ja bei HMD schadlos halten - keine Ahnung, wie da die Verträge aussehen!

    Zitat

    Original von Grenne
    Ich MUß meinen jetzigen Wagen in der KW 16 an meinen 'Alt'händler (nicht Hyundai) zurückgeben, da mein Finanzierungsvertrag dort ausgelaufen ist.


    Also stehe ich ab KW 16 OHNE Auto da (und das mit 2 kleinen Kindern....). Unser Händler weiß das auch....


    Angebot von ihm war jetzt Leihwagen (z.B. Astra :-(( ) für 300 Euro im Monat (zahlbar durch mich). Das stelle ich mir irgendwie anders vor.


    Ich kenne deine Situation gut - war in der gleichen Lage...
    Zur Lektüre rund um das Thema Verzug/Mahnung/Verzugssachden sei dieser Thread empfohlen.


    Dort findest du auch den Link zu einer Seite, auf der der Werdegang des Mahnens nachzulesen ist, denn dem Schreiben auf das du verlinkst, muss eine erste Fristsetzung voraus gehen!


    Grundsätzlich ist von entscheidender Bedeutung, wann dein (unverbindlicher?) Liefertermin genau ist/war, dann 6 Wochen Überziehung musst du gemäß Rechtsprechung tolerieren, solange es sich um einen (üblicherweise) "unverbindlichen" Liefertermin handelt.
    Anfang Februar wäre von heute aus betrachtet OK, Ende Februar wohl noch nicht.


    Wenn du also z.B. zur KW16 dringend Ersatz brauchst, sollte besagtes erstes Schreiben incl. Aufforderung zur Lieferung mit Fristsetzung bis 15.04. (Ende KW15) bis Ende dieser Woche (KW13) dein Händler nachweisbar (!) erhalten haben.


    Beim 1. Mahnschreiben habe ich mich an dieser Vorlage orientiert.


    Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, könntest du im Falle der Nichtlieferung jeglichen angemessenen finanziellen Mehraufwand dem Händler als Verzugsschaden in Rechnung stellen. So könntest du z.B. auf eigene Rechnung einen -dem ix35 vergleichbaren!- Mietwagen nehmen und den dadurch entstehenden "Schaden" dem Händler in Rechnung stellen.


    Dies solltest du auch dem Händler so sagen, eventuell stellt er dann doch lieber einen für dich kostenfreien Mietwagen selbst zur Verfügung, anstatt die Rechnung von Hertz & Co. zu zahlen...


    Nur müsstest du wohl in jedem Fall die laufenden Betriebskosten (evtl. incl. anteilig Versicherung/Steuer etc.) tragen - die fielen ja auch an, wenn du deinen ix35 bereits hättest. Das solltest du berücksichtigen in der Beurteilung des Händlervorschlages!


    Für Details solltest du dich aber notfalls mal an einen Rechtsanwalt wenden, denn die Frage, was genau der Schaden ist (Gesamtrechnung? Nur Verbrauchskosten? Nur Mehrkosten gegenüber dem fiktiven ix35-Besitz...???) sollte ein Fachmann beurteilen.


    Grundsätzlich kannst du natürlich nur einen nachweisbar eingetreteten Schaden einfordern - begrenzt eben auf max. 5% deines Kaufpreises. Die freiwillig angebotenen 500€ von HMD können da mal mehr, mal weniger sein - je nach Situation. Aber selbst wenn man diese pauschale "Kulanzleistung" bekommt (Kann ja durchaus finanziell attraktiver sein, als ein notfalls vor Gericht einzufordernder finanzieller Schaden...), würde ich wetten, dass man unterschreibt, von weiteren Forderungen eventueller Verzugsschäden abzusehen.
    Hier gilt: Vorsicht an der Bahnsteigkante!


    Wie auch immer du entscheidest - halte uns bitte auf dem Laufenden (evtl. im besagten Thread)!
    Könnte für den ein oder anderen ja ebenfalls von Bedeutung sein...

    Zitat

    Original von Nightbow
    mein ix35 ist ein eu auto mit tagfahrlicht ,auto anmachen licht ist auch an. kann mann das beim ix35 abschalten zb. sicherung , wenn ja wo?


    Die Einstellung ist in der Farzeugelektronik codiert und kann in deiner Werkstatt geändert werden - wie andere Sachen übrigens auch (automatische Verriegelung während der Fahrt, Coming Home Licht etc.).

    Zitat

    Original von kaltenns
    Teilledersitze - die passen für einen Vielfahrer wie mich leider gar nicht !
    Die Seitenflanken sind so stark erhöht, dass einem nach 1 Stunde Fahrt das Gesäss einschläft, zudem bewirken die extrem wulstigen Quernähte im Oberschenkelbereich Probleme.


    Um mal wieder sachlich zu werden:
    Ich habe die Volleder-Ausstattung, eventuell unterscheiden sich da die Sitze?


    Ich kann jedenfalls deine Probleme überhaupt nicht nachvollziehen - ganz im Gegenteil, ich finde die Sitzflanken im Vergleich zu meinem Alten (Megance CC) sogar eher zu flach. Der Seitenhalt ist deshalb jedenfalls spürbar geringer als gewöhnt - ein Fakt, der auch bereits in Tests nachzulesen war.


    Vielleicht liegt's ja wirklich an den unterschiedlichen Dimensionen der jeweiligen Hinterteile...? :denk:


    Störende Quernähte habe ich übrigens auch nicht feststellen können - in der Volleder-Variante, wie gesagt...

    Unser Preis für den
    ix35 2.0i CVVT i-CATCHER 2WD Automatik NL
    (Bezahlung Anfang März 2011) incl. Metallic-Lackierung:


    22.860 €


    Unser Alter wurde für einen fairen Preis angekauft,
    deutsche Bedienungsanleitung & passende Fußmatten waren inclusive.

    Zitat

    Original von Airness23
    Ergänzend bzw Rückfragen.
    Wenn die Rückfahrcam Abstandslinien enzeigt, woher kommen die Infos? Dann muss es ja in irgendeiner Form Abstandsmesser geben?
    Wüsste nicht wie die Kamera das machen soll.Hm, komisch das es dann keine Parksensoren gibt. Würdest du sagen, mit der Kamer brauche ich (und speziell meine Frau :-) keine Sensoren. Die lassen sich ja theoretisch nachrüsten.


    Ganz einfach: Die Linien werden einfach eingeblendet - völlig unabhängig vom Bild der Kamera oder irgend welchen Abstandsmessungen. Selbst bei einem Defekt der Kamera werden die Linien über das -in diesem Fall schwarze- Bild der Kamera gelegt.


    Ich habe mich sehr schnell an die Kamera gewöhnt und brauche keine Piepser hinten. Insbesondere im engen Stadtverkehr kommt es ohnehin gerade auf die letzten 30cm an, bei denen die Sensoren sowieso nur noch Daueralarm von sich geben würden. Hier ist die Kamera weit detailreicher und nützlicher.


    Meine Frau hingegen hätte gern (zusätzliche) Parkpiepser -wie in der deutschen Version-, da sie so eine akkustische Rückmeldung bekommt, auch wenn man nach außen oder in den Spiegel sieht. Insbesondere vorne hätte sie gern welche - ich behaupte hingegen, dass man nach kurzer Eingewöhnung für die Schnauze ein ganz gutes Gefühl bekommt.


    Zitat

    Original von Airness23
    Im Anhang habe ich mal ein Bild der Ledersitze, das mir "mein" Händler geschickt hat. Ist ein i-catcher von einem anderen Kunden.
    Wie beurteilst du das?
    Was kann ich machen, wenn es bei meinem auch so wäre. Der Händler bekommt den Wagen ja auch so von Hyundai geliefert.


    Hm - also die Sitze auf dem Foto sehen merkwürdig aus.
    Bin kein Experte, aber etwas derartiges würde ich eher nach einem heißen Sommer erwarten, in dem sich die Sitzbespannung unter Belastung etwas gedehnt hat. Meine Sitze sind jedenfalls tadellos.


    Sollte sich etwas derartiges im Betrieb ergeben, wird man nicht viel tun können. Bei einem Neuwagen würde ich dies aber als Mangel festhalten und die Nachbesserung (schlimmstenfalls: Austausch der Sitze!) verbindlich vereinbaren oder den Wagen so nicht abnehmen.


    Insbesondere letzteres dürfte den Händler motivieren, da er gegenüber seinem Lieferanten vermutlich in Vorleistung getreten ist...


    Was die Fotos/Unterschiede angeht:
    Ja, kleinere Unterschiede zwischen der DE- und der NL-Version gibt es sicher (so hat z.B. der i-Catcher einen automatisch abblendenden Rückspiegel, der auch etwas anders aussieht als das deutsche Modell) - hier muss ich aber passen, da ich noch nicht die deutsche und Exportversion zwecks Vergleich nebeneinander habe stehen sehen.


    Meinen i-Catcher habe ich von einem deutschen Importhändler - mit einem deutschen Kaufvertrag! Ist ein Ableger von Rahmen Automobile im Berliner Raum.