Also die gesamte Story ist folgende:
Ich habe den Hyundai bei dem besagten Händler gekauft. Nun nach 3 Monaten ist mir das mit dem Tagfahrlicht aufgefallen: Ich also hin zu Hyundai, ab auf die Bühne. Hyundai meinte dann bezüglich des TFL, dass die LED Einheit defekt ist. Obwohl der Fehler wandert...?! Naja sei mal dahin gestellt. Ich habe denen dann noch gesagt, dass beim Starten und Abstellen des Motors ein leises Klappern aus dem Motorraum kommt. Die den also hoch gehoben, 2. Mann mit den Händen an die Antriebwellen und gestartet. Diagnose: Zweimassenschwungrad defekt.
Ich habe anschließend einen Kostenvoranschlag bekommen und im Anschluss gleich den Händler angerufen. Dieser hat gleich gesagt, das Schwungrad ist Teil der Kupplung und damit ein Verschließteil und nicht Teil der Gewährleistung. Er meinte dann er gibt mir zu den Reparaturkosten aus Kulanz 500€ dazu... Zu Kosten von 3000€ mit dem Tagfahrlicht.
Ich hab das nicht auf mir sitzen lassen und mit meinem Anwalt geredet. Dieser meinte klar, dass er dafür aufkommen muss. Nach einiger Recherche gab es aber ein Problem. Und zwar, dass es vor einiger Zeit wohl einen Richterspruch beim Amtsgericht gab, wo genau dieses Problem war. Da hat der Richter zugunsten des Händlers entschieden, dass das Schwungrad ein Verschleißteil ist und somit kein Teil der Gewährleistung ist. Nun prüft der Anwalt im Moment, wie hoch die Chancen sind, dass der Händler die Kosten übernimmt.
Beim Hinweis, dass ich einen Anwalt eingeschaltet habe, blieb er ruhig und sagte mir das ändere nichts, da die Schwungmasse ein Verschleißteil ist. Darum mal abwarten was der Anwalt sagt. Wenns hoffnungslos ist werd ich mir den Stress nicht antun mit einer Klage
Das war es im Groben.