Beiträge von Performence

    Ist nicht nötig. Zunmindest die Katana sind 8J ET 45. Ich habe 8,5J ET 40 ohne Änderungen eingetragen bekommen.

    Aber warum muss man laut dem Felgen und Reifen Gutachten z.B. die Karosserie 5 mm aufweiten? Hier mal das was für meinen zählt:


    Hyundai i30 N, Performance, PDE, e11*2007/46*3807*.. 235/35R19 K1c K2c K3f K5d K6i K6j K8h


    Auflagen für die Reifen
    - K2b
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
    - K8h
    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
    - T88
    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


    A01 A12 A14 A18 A58 B65 Flh V19 S07


    Auflagen für die Räder
    - 0A1
    Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
    - A01
    Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
    - A02
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
    - A04
    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten
    - A05
    Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
    - A08
    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
    - A09
    Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
    - A12
    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
    - A14
    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
    - A18
    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
    - A58
    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
    - B65
    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an Achse 1.
    - Flh
    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
    - V19
    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 215/35R19 245/30R19, 255/30R19 Nr. 2 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 3 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 4 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 5 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 6 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 7 235/45R19 255/40R19 Nr. 8 235/50R19 255/45R19 Nr. 9 235/55R19 255/50R19, 285/45R19, 295/45R19 Nr. 10 245/30R19 305/25R19 Nr. 11 245/35R19 275/30R19, 285/30R19 Nr. 12 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 13 245/45R19 275/40R19 Nr. 14 245/50R19 275/45R19 Nr. 15 255/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 16 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 17 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 18 255/45R19 285/40R19 Nr. 19 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 20 255/55R19 275/50R19 Nr. 21 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 22 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 23 265/40R19 295/35R19 Nr. 24 265/45R19 295/40R19 Nr. 25 265/50R19 295/45R19 Nr. 26 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
    - S07
    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden.


    So sieht das aus und wenn da was von aufbiegen, auftrennen usw. steht, ist das nicht was ich für ein neues Auto möchte.

    Hallo,


    es geht um 19 Zoll. Ich bin seit Tagen am lesen und Vergleichen aber bei den "schönen" Felgen muss immer was massiv am Auto gemacht werden. Zudem weigert sich mein Händler sowas zu tun es sei denn ich stimme dem Garantieverfall zu was ja nicht Sinn und Zweck ist.


    Zudem muss ich auch neue Sensoren haben (330€) was ich für Originale Felgen aber auch bräuchte. Man Informierte mich das es z.B. beim umbiegen oder aufbiegen zu Lackschäden kommen kann was nicht in meinem Sinne wäre. Der Wagen 7 Monate alt.


    Zudem werde ich aus den ganzen Gutachten Abkürzungen nicht so recht schlau.

    Hallo Freunde,


    ich würde meinen N Fastback Performance gern mit neuen Sommerfelgen ausstatten, aber die meisten ziehen Veränderungen am Wagen nach sich. Da muss aufgebogen und umgebogen sowie aufgetrennt werden. Das ist ein Neufahrzeug und wegen der Hersteller-Garantie kann ich nicht alles machen. Zudem möchte ich auch kein Dinge tun, die z.B. die Sicherheit gefährden könnten.


    Ich hatte die GMP Katana im Blick, aber deren Voraussetzungen beinhalten o.g. Dinge... ebenso die Felge TEC Evo. Und die Auswahl an Original Felgen des Herstellers ist dürftig. Die Hyper hat jeder, weswegen ich diese nicht möchte.


    Hat jemand eine Idee und Tipps ?
    THX