Beiträge von Kurson

    Hallo Paul :bang:


    Das Du Probleme mit Deinem Fahrzeug hast ist sicher ärgerlich und in Deinem Fall würde ich mich auch nicht gerade wohl fühlen.

    Aber wieDu schon selbst erwähnst, "gesetzlich zustehende Gewährleistungen und mit dem Kaufpreis erworbene Garantieansprüche"
    In Deutschland sind es zwei Jahre "gesetzliche" Gewährleistung bei importierten Fahrzeugen, und diese zwei Jahre können sogar vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden.


    Und das nächste Missverständniss.
    - der Käufer hat nur ein Recht, nämlich zu bezahlen -


    Den Kaufpreis hat doch nicht Dein Händler vor Ort bekommen? Berichtige mich wenn ich falsch liege.
    Service kostet nun mal Geld.
    Und Dein Händler wird, so leid es mir für Dich tut, sein Geld erst einmal in seine eigenen Kunden investieren als in andere. Daher kommt auch sicherlich die ablehnende Haltung von HMD.
    Umsonst ist nicht mal der Tot denn der kostet das Leben.

    Und Dein Händler will sich jetzt keinen Fuß rausreißen nur um von Dir nacher verklagt zu werden. Sorry, aber das kann ich vollkommen verstehen.


    ckm hat es in seinem Beitrag sehr gut beschrieben: Die einen machen es auf Kulanz , die anderen nicht.


    Warum soll außerdem jeder der hier nicht Deine Meinung vertritt ein Hyundai Mitarbeiter sein?
    Hast Du etwa ein Problem mit Hyundai - Mitarbeitern?


    Ach ja , den Volker hätte ich fast vergessen. :D
    Hast Du ein Problem wenn einer seine Meinung sagt? ;(
    Wenn ja, dann tut es mir nicht leid. 8)
    Und wenn du mich zitierst, dann mach es vollständig und nicht nur zur Hälfte. Ansonsten lass es einfach.


    Viele Grüße
    Norbert

    Hallo erst mal alle zusammen :bang:


    ich lese hier schon eine ganze Weile mit ohne mich angemeldet zu haben. Manchmal macht es auch echt spass :freu:


    Aber wenn ich diesen Beitrag lese frag ich mich ernsthaft ob das nicht ein schlechter Scherz ist.


    Bei solchen Aussagen wie " Die einzige Möglichkeit ist, ich lasse den Wagen hier reparieren. Dadurch kommt ein Vertrag mit dem hiesigen Händler zustande. Nun habe ich einen Rechtsanspruch gegen ihn und kann ihn nach 2 maligem Nachbessern verklagen. Das beinhaltet dann auch Kosten für einen Leihwagen."


    frag ich mich: Paul, in welcher Welt lebst Du eigentlich??? 8o
    Wenn Du mit dem einen Händler nicht zufrieden bist, dann geh doch zu einem anderen.
    Erwarte aber nicht, dass du bei Deinem auftreten (dein Auftreten schließe ich aus Deinen Aussagen) auch einen freundlichen Händler oder einen freundlichen Werkstattmeister antriffst. :mad:
    Ich hätte Dir wahrscheinlich gezeigt wo der Maurer das Loch für die Türe gelassen hat.


    Wende Dich doch einfach an denjenigen wo Du Deinen Wagen gekauft hast. Upps ;) der ist ja gar nicht in Deutschland ansässig.


    Was regst Du Dich denn überhaubt auf. Ich weiss zwar nicht was Du beruflich machst und ich will es auch gar nicht wissen.
    Aber setz Dich doch einmal hin und stell Dir vor es kommt jemand zu Dir und möchte dass Du für Ihn kostenlos arbeitest. Dann auch noch kostenlos Dein Arbeitsgerät oder was auch immer verlangt - und zu guter letzt sich auch noch über Dich beschwert.


    Übrigens, diesen ganzen Vorgang nennst Du "Service", der Dir in Deutschland zustehen soll obwohl Du für dein Fahrzeug noch keinen Cent bei Deiner ansässigen Werkstatt hast liegen lassen.


    Vielleicht kommst Du ja selber drauf. Wenn nicht, dann verkauf deinen Wagen, kauf Dir einen EU-Golf oder EU-Astra und werde mit 2 Jahren Gewährleistung glücklich. :freu:


    Allen anderen aus diesem Beitrag, die wirklich gute Argumente vorgebracht haben, sollen sich nicht auf den Schlipps getreten fühlen.
    Aber dies musste ich jetzt einfach mal loswerden.
    Einen schönen Feiertag wünsche ich allen. :blume:
    Kurson