Danke für die Info, hätte ich auch drauf kommen können, ist nur eben falsch.
Das Teil wird - wie der Montageanleitung zu entnehmen ist - tatsächlich zusätzlich zum vorhandenen Unterboden befestigt. Das Teil schützt offenbar nur die tatsächlich relevanten Teile, der Werksunterboden macht darüber hinaus noch ein paar Löcher zu, vermutlich zugunsten der Aerodynamik.
Ich habs noch nicht montiert, aber ich war überrascht von der Verarbeitung und der "Massivität" von dem Ding. Wenn da mal was durchgeht hab ich es mit dem Ixi jedenfalls maßlos übertrieben. Dem E-Bay Angebot nicht zu entnehmen war übrigens das Fabrikat: AutoRanger und RIVAL steht auf dem Aufkleber bzw. der Montageanleitung, dazu findet man bei Google auch ein wenig mehr, scheinen ganz ordentliche Sachen zu machen. Für 79 Eier wohl absolut in Ordnung, vielerorts findet man das gleiche Teil auch für 150.
Zu der rechtlichen Einordnung:
Ich habe zunächst meherere Polizisten die mit der Sachbearbeitung im Verkehrsbereich betraut sind befragt. Da gab es zwei Meinungen. Die offenbar am meisten vertretene ist: Was die Silhuette des Fahrzeugs nicht verändert bedarf keiner ABE und keiner Einzelabnahme. Die andere war: Alles was eingebaut wird muss abgenommen werden.
Dann hab ich mir den Gesetzestext zur Brust genommen. Ich bin kein kompletter juristischer Laie, dennoch kennzeichne ich das hier eindeutig als nicht zitierfähige Laieneinschätzung. Um es ganz kurz zu machen:
§19 StVZO regelt, wann die Betriebserlaubnis wegen Umbauten am Fahrzeug erlischt. Und zwar wenn:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Punkt 1 ist unproblematisch. Punkt 3 in meinen Augen auch. Punkt 2 ist leider derart weit auslegbar, dass da alles oder nichts drunterfallen kann. Ich erkenne jedoch keine Gefahr, die ich erwarten würde. Erwarten benötigt in meinen Augen eine gewisse Wahrscheinlichkeit dass ein Schaden eintritt. Nicht darunter zähle ich die abstraktesten Konstruktionen wie sie nur in Prüfungen für Jurastudenten vorkommen können (Bei der Fahrt über die Autobahn wird ein Flugzeugtriebwerk überfahren welches sich im Unterfahrschutz verkantet, diesen abreißt und den gerade übholenden Motorradfahrer enthauptet).
Trotzdem habe ich eine große amtlich anerkannte Prüforganisation mit drei Buchstaben angerufen und nachgefragt. Die Dame hat mich kaum ausreden lassen und gesagt alles, was ich am Fahrzeug verbaue, muss eingetragen werden. Auf die Nachfrage ob das auch für z.B. Radioantennen gilt wusste sie keine Antwort. Ohne die Kompetenz der Dame in Frage stellen zu wollen hab ich eine andere, ebenfalls amtlich anerkannte Prüforganisation, diesmal mit vier Buchstaben, angerufen. Ich hatte offenbar nen Werkstattmeister, der war sehr entspannt und war der Ansicht, alles unterm Auto was nicht herausragt sei kein Thema. Er sprach auch die Fahrzeugumrisse an, weshalb z.B. ein Frontschutzbügel oder ein Heckspoiler durchaus relevant sind, ein Unterfahrschutz allerdings nicht.
Fazit:
Im Grunde bin ich so schlau wie vorher. Anhand dieser Infos habe ich jedoch für mich eine Entscheidung getroffen. Ich denke aber, die sollte jeder selber fällen. Im Zweifel tut es bestimmt nicht weh, das Auto mal beim Prüfer vorzustellen.
Gruß,
toffifee