Garantieablauftermin wurde verpennt... spielt aber auch keine Rolle, da der Fehler in der Garantie Hyundai gemeldet worden ist.
Ebenso ist es falsch, das man mit einer gelängten Steuerkette nicht ein Jahr fahren kann.
Laut Gutachten mit dem ich telefoniert habe, spielt Zeit keine Rolle, sondern Grad der Längung. Das ganze ist kein plötzlicher, sondern ein schleichender Prozess.
Zudem passt das Schadens-/Fehlerbild von 2018/2019 zu dem jetzigen Schaden.
Das ganze sieht mein Anwalt genauso. Hyundai bleibt in der Garantiepflicht. Ob jetzt 6, 12 oder 20 Wochen über die Garantiezeit..spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Alleine die erste Aussage von Hyundai..es sei kein Problem mit der Steuerkette beim I20 bekannt..... bei Werkstattbesuch hies es dann, man kenne das Problem mit der Steuerkette--- aber nicht bei 42000 KM Laufleistung!! Das sei schon ein Unding!!
Da stellt sich mir doch die Frage, welche Ketten werden jetzt verbaut? Der gleiche Schrott wie bei Erstausrüstung??
Die Werkstatt hat bei Hyundai einen Kulanzantrag gestellt..den warten wir erst einmal ab und entscheiden dann, ob wir die juristische Kelle raus holen