Beiträge von Darkydark

    Moin!
    Alles nicht neu...
    Sofern man den LPG-Wagen regelmäßig gem. Wartungsplan wartet, wird es bekanntermaßen schon recht teuer und frisst somit einen großen Teil der geringeren Kraftstoffkosten wieder auf (+ Anschaffung)...

    Fluchtzwerg schrieb ja auch "Bremen Nord"...; aber das kann der Franke auch nicht wissen, dass das was anderes ist als "Bremen"... :whistling:
    Aber jacky: Kannst Du die Mac-Oil-Niederlassung in der Stresemannstr. 13 empfehlen??
    Ein Kumpel wohnt da quasi um die Ecke; und ggfs. würde ich die mal mit dem einen oder anderen Fahrzeug ansteuern wollen...

    Apropos Kulanz:
    Die hat mein Bruder bei seinem E-Kombi (S212 aus dem Jahre 2015 oder 2016; müsste ich lügen; einer der letzten aus der Baureihe) gewährt bekommen, obwohl der Vorbesitzer lediglich 2 Inspektionen hat durchführen lassen und die letzte bereits ca. 90tkm her war.
    Beim Vorfall (2 Nockenwellensensoren waren schrott) vor ca. 1 Monat hatte der Wagen gute 170tkm auf dem Tacho; mein Bruder hatte vorher gar nichts gemacht, nicht mal einen Ölwechsel o.Ä.. Er hatte sich schon mit den Kosten für die Reparatur abgefunden (ca. 1,5t-2t€); da fragte er aus der Hüfte: Geht das evtl. auch auf Kulanz? (Die Formulierung meines Bruders war m.E. nicht mal clever gestellt) Die überraschende Antwort: Jep, bekommen wir hin...
    So viel zum Thema Kulanz....

    Nein Torsten!
    Hier hat der deutsche BGH nur festgestellt, dass auch hier bei Gebrauchtwagen der gleiche Grundsatz gilt wie bei Neuwagen!! (Also analog anzuwenden ist!)
    Siehe mein vorheriger Beitrag!!
    Wie gesagt, die EU-Kommission hat dies bereits 2002 normiert. Dieses hat Sie sogar 2010 (KFZ-GVO 461/2010) erneuert!
    "Mängelbeseitigungsansprüche des Endkunden dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, wo der Kunde sein Fahrzeug warten oder reparieren lässt. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ebenso wie für vertragliche Garantien."
    Andernfalls (so sagt die EU-Kommission) würden die Hersteller Ihre Garantiebedingungen dazu missbrauchen, regelmäßige Wartungen/Inspektionen ausschließlich Ihren eigenen Vertragswerkstätten vorzubehalten; der freie Markt (+ Wettbewerb) würde dadurch verzerrt!


    Es ist wirklich nicht sooo schwer zu verstehen.... :winke:

    Sorry, aber da muss ich intervenieren...!
    Jaaa, eine Garantie stellt eine freiwillige Leistung des Garantiegebers (Herstellers) dar...; diese "erkauft" sich der Kunde aber...; don`t forget.
    Jaaa, der Garantiegeber kann verpflichtende Vorgaben hinsichtlich des Intervalles, des Umfanges der Wartungen/Inspektionen machen...; diese sind auch einzuhalten, wenn man das Recht auf Garantie erhalten möchte...


    Der Garantiegeber kann NICHT vorgeben, dass diese Wartungen/Inspektionen bei einer Vertragswerkstatt zu machen sind!! Na klar, er kann es so formulieren; nur ist diese Formulierung nichtig!! (Siehe z.B.: BGH-Urteil vom 25.07.2013 - VIII ZR 206/12)


    Ferner hat bereits 2002(!!) die EU-Kommission die bis dato gängige Praxis der Hersteller (Fesselung des Kunden durch diese Bindungsmaßnahme an das herstellereigene Servicenetz!) für verboten erklärt!! Nachzulesen in: GVO 1400/2012.
    Ausnahmen können im Bereich Leasing vorkommen (hier kann der LG als Eigentümer ggfs. entscheiden, wo der LN die Inspektionen zu machen hat) und wenn man als Kunde eine "Inspektions-Flatrate" kauft...!

    Fastback N-Line:
    Punkt 1:
    Jaa, die Garantie ist per se freiwillig...!
    ABER: Sobald Du einen Kaufvertrag mit Hyundai/Händler abschließt, werden die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers Bestandteil des Kaufvertrages...!
    Sie sind ab diesen Zeitpunkt dann auch nicht mehr änderbar etc.; zukünftig könnte(!!) Hyundai natürlich sagen: Nada Garantie; aber das zählt natürlich nur für künftige Kaufverträge...


    Punkt 2: Hyundai hatte genau das vor nicht mal allzu langer Zeit versucht, in Ihren Garantiebedingungen durch zudrücken...
    Erfolglos (wie für alle anderen Hersteller natürlich!)!! Der Endverbraucher würde hier zu stark benachteiligt...
    Es gab oder gibt sogar einen Hinweis auf der Hyundai-HP dazu, dass die Inspektionen "natürlich" auch bei anderen Werken (gem. Herstellervorgaben) gemacht werden können...
    (Letzteres hat Hyundai aber nicht gaaanz freiwillig gemacht.... :whistling: )

    @TE
    Jmd. zu finden, bei dem die Lenkung stolze 3 Sekunden eingefroren sein soll, wird schwierig... Es gibt aber sowohl beim i20 als auch beim i30 ein eigenes Thema, das diesem hier "ähnelt"...


    Und zwar bleibt da die Lenkung (zumeist bei längeren Geradeausfahrten auf der BAB) ein wenig "eingefroren"; d.h., man muss etwas mehr Widerstand aufbringen, als man in diesem Moment erwarten würde... Ist mir auch schon ein paar Mal passiert!

    Moin!
    Genau deswegen ist es auch nicht soo schlimm, wenn der BC einen an diesen anstehenden Termin "frühzeitig" erinnert...
    Man bekommt nämlich z.T. erst einen Termin in 2 Monaten oder so; je nach Auslastung der Werke... :whistling: