Beiträge von Hyundai001

    Wenn man sich die Geschäftsberichte von HMD und der Europamutter durchliest, stößt man darauf, dass für Garantieleistungen keine Rückstellungen gebildet werden, da diese vom Hersteller gezahlt werden. Als Hersteller werden die drei Unternehmen genannt, die die Werke in CZ, Türkei und Südkorea betreiben. Es bleiben unterm Strich nicht mal Kosten bei HMD hängen. Die fragwürdige Regelung hat einzig das protektionistische Ansinnen, die Umsätze im eigenen Markt zu sichern.

    Hallo zusammen,


    irgendwo auf den vorderen Seiten ist es schon einmal angeklungen, aber wurde m.E. nicht hinreichend gewürdigt: Ein in CZ von einem autorisierten Hyundai-Händler erstmals verkauftes Fahrzeug unterliegt den tschechischen Hyundai-Garantiebedingungen. Aber was genau steht denn in diesen Garantiebedingungen? Derselbe Summs wie bei HMD? Falls das nicht der Fall ist, erübrigt sich die Diskussion eigentlich, da HMD überhaupt keine rechtliche Handhabe hätte, die in Tschechien zugesicherte Garantie einzudampfen. Das führt allerdings zur nächsten Frage: Was genau beinhaltet denn eine EU-weite Garantie? Kann ich die Garantiebedingungen des Heimatmarktes (hier: CZ) EU-weit geltend machen? Oder aber (nur) die Garantiebedingungen des jeweiligen Aufenthaltslandes (also evt. gar keine)?


    Beste Grüße


    Hyundai001

    Benomega
    Kann ich dir nicht beantworten. Zumindest ist der Partikelfilter direkt darunter aufgeführt.


    Ich habe heute eine Antwort vom Kundenservice zum Fastback bekommen: "Das Fahrzeug wird mit der Motorisierung 6d-Temp-Norm ausgestattet und debütiert voraussichtlich im Sommer auf dem deutschen Markt. Nähere Einzelheiten (Ausstattung, Preise, Bestellstart) geben wir im Vorfeld des Verkaufsstarts bekannt. Die Broschüren erscheinen ebenfalls kurz vor den Verkaufsstart." :mauer:

    Wer redet von 6c im Zusammenhang mit OPF und WLTP?...

    Von Euro 6c nach WLTP redet jeder, der sich mit den Mindestanforderungen für Neuzulassungen ab 01.09. auskennt, da, wie bereits geschrieben, WLTP ab 01.09.18 vorgeschrieben ist, nicht aber RDE und damit auch nicht 6d-Temp.


    Und im Gegensatz zum Kona ist der i30 auch im Hyundai-Konfi noch nicht umgestellt.

    Mein Gott außer dir redet doch niemand über den tatsächlich Verbrauch....


    Ja dein letzter Satz ist auch nicht richtig, was ist mit Lagerwagen die auf Halde produziert worden sind? Außerdem gehen Autos die im Juli produziert worden sind nicht gleich raus, der Juli ist lang und eine Produktionsumstellung erfolgt meistens in einer KW.

    Ich wusste nicht, dass das hier eine rein akademische Diskussion ist. Aber es ist gut, dass du mittlerweile erkannt hast, dass zumindest meine Beiträge Praxisrelevanz beinhalten. Allerdings scheinst du den Unterschied zwischen "nach OPF-Umstellung produziert" und "vor OPF-Umstellung produziert" nicht verinnerlicht zu haben. Anders ist dein letzter Absatz nicht interpretierbar.


    Übrigens bedingt nicht WLTP den RDE-Zyklus. Letzterer ist bei Euro 6c nämlich, im Gegensatz zu WLTP, nicht vorgeschrieben. Vielmehr bedingt Euro 6d-Temp RDE.


    Aber gut. Zurück zum Thema: Ab wann kann man den i30 Fastback mit Euro 6d-Temp bestellen? Bei meinauto.de ist immer noch Bestellstopp.

    Ich hatte oben doch deutlich geschrieben, dass mit dem neuen Zyklus eine neue Besteuerungsgrundlage gewählt wurde. Der Zyklus ändert aber nun einmal absolut überhaupt nichts am tatsächlichen Verbrauch des Autos. Während man real 50 % mehr als NEFZ verbraucht hat, sind es mit WLTP eben nur noch 30 % und mit RDE 20 % mehr (fiktive Werte eines identischen Autos). So what?


    Im übrigen ist es logisch, dass jedes Auto unabhängig vom Bestellzeitpunkt einen OPF haben wird, wenn es nach Produktionsumstellung im Juli produziert wird. Somit dürften die ersten OPF-ler noch im Juli ausgeliefert werden.

    Meine Güte. Es ist doch für den realen Verbrauch, den du persönlich mit deinem eigenen Auto an der Tankstelle misst, komplett egal, nach welchem Zyklus der Wagen typgeprüft wurde. Die Schlussfolgerung lautet: Neuerer Motor bei identischem Einsatz ---> geringerer Verbrauch --> geringerer CO2-Ausstoß. Warum wohl kann man nicht einfach die bisherigen 6b-Fahrzeuge durch die 6d-Temp-Prüfung jagen? Eben!

    Mein Satz ergibt durchaus Sinn. Die popelige Steuererhöhung, die einzig aus einer geänderten Steuerbemessungsgrundlage (anderes Messverfahren - eine Messung erhöht keinen Verbrauch) resultiert, machst du mit deinem persönlichen Realverbrauch mit dem moderneren Motor durch die Ersparnis an der Zapfsäule wett. Vom geringeren Wertverlust ganz zu schweigen.