Hallo Barki,
ich bin mir bei dem Thema Eintragung ja eben auch nicht so sicher. Die Antwort von Brock war hier sehr direkt:
"Ich zitiere einmal aus der ABE, was Ihre Anfrage glasklar beantwortet:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
Es gibt auch keine Auflagen im Gutachten und im Konfigurator bei Brock steht auch für den Reifen ABE-Freigabe.
Ich selbst bin aber wirklich absoluter Laie.