Servus Oliver,
ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut und da steht:
Neupreisentschädigung bei Ersterwerb für PKW zur Eigenverwendung, wenn die Reperaturkosten 80% des Neupreises erreichen oder übersteigen, des gilt bei mir über einen Zeitraum von 24 Monaten. Vielleicht hilft Dir des weiter.
Alles gute und einen schönen Feierabend
Gruß Tom