Pardon, High Line war natürlich das Gegensstück.
Nun, habe das Wichtigste aus den Threadverlauf herauskopiert, hier nun für andere die nach einer entsprechenden Antwort suchen:
Zitate aus dem Schreiben des Ministeriums an
den BRV: "[...] Die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der
Verordnung (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, [font='"']mit
Rädern ohne[/font] TPMS-Sensoren ist [font='"']nicht
zulässig[/font]. Eine solche
Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der
Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar. [...] Ein nicht
funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als 'geringer Mangel' eingestuft,
jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen. [...]"
Die Polizei kann über die FIN auf die Fahrzeugdaten zugreifen. Ich habe meine IX35
testweise abfragen lassen. Definitiv keine Aussage zu TPMS und somit keine
Kontrolle für die Polizei möglich.
PS:
Die Verordnung 661/2009 Auszugsweise Kurzfassung.... ;... müssen die
Autohersteller ihre ab November 2012 eingeführten Modelle zwingend mit einem
Reifendruckkontrollsystem - auch Tire Pressure Monitoring System (TPMS) genannt
- ausrüsten, das den Fahrer bei zu wenig Luft in der Pneus warnt. Ab 2014
müssen alle Neuwagen bereits ab Werk über diese Technik verfügen.
Da der IX35 vor 2014 erschienen ist benötigt er nicht zwangsweise bei den Winterrreifen die Sensoren. Erst ab 2014 ist es
bei Neuwagen Pflicht – dabei geht es um Autos die 2014 auf den Markt gekommen
sind, nicht die ab 2014 zugelassen werden. Das Modell IX35 war vor 2014 auf dem
Markt also trifft die Regelung nicht auf dieses Auto zu. Autos wie der neue
I10, oder I20 die sind davon betroffen.
Aber: Fahrzeugmodelle, die ab 11/2012 ihre Typzulassung bekommen, müssen mit TPMS ausgestattet sein. Vorher gab es auch
schon Fahrzeuge die das System haben. Wenn das Fahrzeug (ob gesetzlich verpflichtet oder "freiwillig") damit
ausgestattet ist muss es auch funktionieren, sprich die Winterreifen brauchen
auch Sensoren.
Ab 11/2014 gilt die TPMS-Pflicht dann für alle Neuzulassungen.
Der TÜV wird einen nicht nur darauf hinweisen,
es kann sogar sein, dass du wiedervorstellig werden musst. Andernfalls gibts
dann spätestens beim nächsten Mal Tüv auf den Deckel.
Neufahrzeuge und ab November 2014 Neuzulassungen Ja...... egal, Sommerreifen sind mit TPMS und in 3 Jahren werde ich mit Sommerreifen beim TÜV vorstellig, ich hab Winterräder für beide Autos
von meinem Händler und der hat mir erklärt das der i10 die Sensoren haben muss,
der ix35 nicht. Ich bin auch davon ausgegangen das ich die zwingend brauche, Händler meinte Nein,
ich hab dann noch kurz meinen Versicherungsmenschen kontaktiert aber von
Seitens der Versicherung gabs auch keine Einwände und somit haben meine
Winterräder keine Sensoren.
Also ich hatte bei der Dekra nachgefragt.
Entscheidend ist das Datum der Typzulassung des Fahrzeugs in der EU bzw. Deutschland,
Stichtag irgendwas Ende 2012 und das Datum der Zulassung des Fahrzeuges ab
November 2014. D.h. bei Typzulassung vor Ende 2012 (und Zulassung des Fahrzeuges vor Nov. 2014)
kann man auch mit Warnlampe wegen fehlender Sensoren durch den TÜV kommen, ich
hab das explizit so gefragt und das wurde mir so auch bestätigt.
Genauso bleibt auch der Versicherungsschutz erhalten.