Mit der "Nichterkennbarkeit" der Person auf dem Foto würde ich vorsichtig sein. Es gibt Experten die anhand nur der Augen das Gesicht identifizieren können. Ist auch schon vor Gericht bei Motorradfahrern angewandt wurde die Unterm Helm ne Sturmhaube auf hatten. Der Experte konnte einwandfrei den Nachweis führen das der Beschuldigte der Fahrer war.
Ob du einen Anwalt einschalten willst musst du wissen. Ich war auch schon in solch ähnlicher Situation. Mit 100 km/h bei Nacht in eine Ortschaft reingefahren - hatte das Ortseingangsschild nicht gesehen. Hatte dann auf dem Anhörungsbogen meine Stellungnahme geschrieben mit der Bitte das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Die Behörde hat das anstandslos gemacht. War dann halt ne Strafe von 460,-€ und 2 Punkte aber kein Fahrverbot.