Beiträge von Ruegen1

    Update: Fahrzeug steht seit Mitte Juli bei Hyundai....vermutlich Fehler beim Einbau des PDC hat das Auto durcheinander gebracht. Hyundai wechselte schon ein BCM und einen sicherungskasten...nächster Schritt ist der Austausch der ganzen tachoeinheit. Wenn das nicht hinhaut, muss wohl ein Techniker vom hyundaiwerk eingeflogen werden. Die verursachende Werkstatt schaltet auf stur und das ganze liegt jetzt beim Anwalt....nicht schlecht, so n neues Auto :-)

    Hallo,


    Habe beim Santa Fe DM als Neuwagen ein PDC von Waeco (9008) und eine AHK sowie passenden E-Satz von Westfalia nachrüsten lassen.
    Das ganze von einer Fachwerkstatt für ne gute Stange Geld.
    Nun die erste Fahrt mit Wohnanhänger, Tempomat geht nicht mehr, mehr oder weniger Anzeigen im Display leuchten bunt, die Blinker werden nicht mehr angezeigt etc.
    Von außen scheint der Wagen sonst aber normal zu funktionieren, Blinker leuchten vernünftig, Licht geht etc....


    Was kann da schiefgelaufen sein? Hab Montag wieder Termin dort und bin schon mal gespannt, was da bei rumkommt... :denk:

    Moin, ist es möglich, die AHK beim Hyundai Santa Fe (2016) selbst nachzurüsten?
    Habens mal bei i40 gemacht und mussten alle Abdeckungen etc. entfernen und bis zum Sicherungskasten Kabel verlegen.
    Ist dies bei Santa evtl. vorgerüstet?


    Danke für Infos

    Ich lass heute die Scheiben von der Werkstatt abholen und lass da mal jemand anderen darüber schauen.
    Ich habe bereits mit einem Sachverständigen vom ADAC gesprochen und der meinte auch, 30000 für eine Bremsscheibe ist ein NoGo.
    Entweder mindere Qualität oder aber auch, durch die Blume, die Werkstatt will Geld verdienen....


    Mal schauen, wie es weitergeht.
    Da ich mir auch keiner Schuld bewusst bin, habe ich zeitgleich mal die Rechtschutz angefragt, die würden, wenns keine normale Einigung mit Hyundai gibt, übernehmen....
    Diese Mühe würde ich mir auch nicht machen, wenn ich auch fahre wie eine S.....


    Btw: Ausm Nachbarort hat jemand seinen i40 grad abgegeben, bei 30000 Scheiben runter und danach ungelogen alle 3000 km, alles auf Garantie, das ganze 4 mal, nu hat er das Auto verkauft und fährt zufrieden nen Ford....
    Er meint, er war die letzten 4 Monate alle 3 Wochen in der Werkstatt, und keiner hats hinbekommen...

    tempo-maat
    Das heißt? Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit und zwei kleinen Kindern in den Urlaub. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine.... Die Zeiten, in denen ich auf Material fahre, sind etwa 20 Jahre vorbei...

    Gestern mit meinem 1,7 CRDi in der Werkstatt gewesen und musste Scheiben und Steine wechseln, weil ich wohl an der Verschleissgrenze war. 520 Euro für knapp 32000 km.
    Ich fand das ziemlich hart und fragte, ob das normal sei. Antwort: ja, schweres Auto , viel Verschleiß...
    Ich freu mich schon drauf, ab dieser Saison öfter mal nen Wohnanhänger mitzunehmen, dann darf ich sicher öfter was mit Bremsen zahlen ...,


    :mauer:

    nein, hier oben an der Küste kostet alles 4000€ mehr X(
    hab ihn von Köln kommen lassen, und der Händler hatte mir angeboten, die Anmeldung zu machen...Und ich war nett und hab erwidert, dass mach ich hier oben....
    Nu muss ich mal zurückrudern und ihn bitten, sein Angebot nochmal aufleben zu lassen....

    Hi, meine Frage steht ja schon in der Überschrift...
    Habe im Januar einen i40 erworben als belgische Tageszulassung und wollte den vor der Inspektion nun bei Hyundai Deutschland anmelden...Der gute Herr will dafür 150€ sehen, weil er ja auch Arbeit damit hat, meint er...


    Ist das üblich?? Eigentlich wollte ich ja Kunde bei ihm werden / bleiben, aber das find ich bisschen daneben..... :(

    Ok, ich tipp mal fix ab.....


    Anschreiben an meine Person und worum es ging, dann zum Eingemachten:



    "Der Widerspruch ist zulässig und begründet.


    Gründe:
    Aus den ausländischen Papieren geht kein eindeutiger Eintrag hervor, dass das Fahrzeug ein selbstfahrmietfahrzeug , Mietwagen etc war.
    Es bleibt nur der haltereintrag, von dem die Zulassungsstelle ausgegangen ist. Es gibt keine Nachweispflicht des Antragstellers darüber, dass sein Fahrzeug im Vorleben ein oder kein Selbstfahrmietfahrzeug war.


    Gem. Paragraph 7 Abs. 1 FZV hat eine Untersuchung vor Zulassung eines importfahrzeuges aus einem EU - Mitgliedsstaat nur dann stattzufinden, wenn die Untersuchung bei einem deutschen Fahrzeug fällig gewesen wäre.
    Paragraph 7 Abs. 1 Satz 1 FZV erklärt den Abschnitt 2 der Anlage 8 StVZO m.E. die regelfrist, als auch die Sonderpreis für vermietfahrzeuge.


    Ich kann aber nicht auf dem tatsächlichen Standpunkt stellen, dass ein Fahrzeug, von dem ich vermute, es wäre in Belgien ein Selbstfahrer - vermietfahrzeug gewesen, den gleichen Intervallen der Untersuchung unterliegt, wie ein Selbstfahrer - vermietfahrzeug in Deutschland.


    Deshalb teile ich ihnen mit, dass nach Prüfung ihres Widerspruchs Abhilfe geschaffen wird."



    Und dann steht da noch, ich soll zur Zulassungsstelle fahren, um den neuen TÜV bis 11/16 eintragen zu lassen.....



    MfG

    So, heute ist der Bescheid gekommen und ich darf mir nun meine restlichen Monate HU eintragen lassen....also hab ich nun bis 11/16.....
    Begründung des Amtes:
    Es gibt keine Nachweispflicht des Halters, was das Auto vor der Anmeldung in Deutschland getan hat.
    Hier ist das Amt gefordert, mir die mietwageneigenschaft nachzuweisen.
    Allein die Tatsache, dass der Halter eine Auto - Vermietung war, ist kein ausreichender Grund, die HU zu kürzen....
    Es gelten allein die Eintragungen in den Papieren, steht da nix drin vom Mietwagen, ist es auch keiner...


    Hoffe, ich konnte Erleuchtung bringen ;-)

    Wenn der Vorbesitzer eine Autovermietung war, bekommst du nur 1 Jahr TÜV!


    ok, aber nur, weil der Vorbesitzer eine Autovermietung war, heisst es doch nicht automatisch, dass dieses Auto ein Mietwagen war. Das versteh ich an der ganzen Sache nicht. Ich glaube auch kaum, dass alle auf Sixt undEuropcar zugelassene Fahrzeuge Mietwagen im Sinne eines Mietwagens sind :(
    Bei den östereichischen Importen gibts extra ein Feld in den Papieren, wo "Mietwagen" eingetragen ist, im belgischen fehlt so ein Eintrag^^

    Hallo Ihr,


    seit Ende Januar bin ich nun auch ein Besitzer eines i40 CW.
    Das gute Stück habe ich mit 2km auf der Uhr als belgische Tageszulkassung erworben, es ist ein gut ausgestatteter 1,7 CRDi für unter 20k.
    Der Vorbesitzer war eine Autovermietung.
    In den Papieren wird jedoch keine Mietwageneigenschaft erwähnt.
    Trotz allem hält meine Zulassungsstelle daran fest, nur ein Jahr HU zu vergeben.
    Ich habe das Fahrzeug bereits zugelassen, um überhaupt fahren zu können, jedoch gleich danach schriftlich Widerspruch eingelegt....
    Hatte jemand von Euch auch mal so ein Problem, wenn ja, wie ist es ausgegangen??


    Vielen Dank für Eure Antworten.....