Um noch ein bisschen erwirrung hier reinzubringen mal die Geschichte unserer Eintragung:
Wir haben beim neukauf des i30 gleich beim EU-Händler 8x18 Borbet ET40 mit 225/40 18 montieren lassen. Lt. der Felgen-ABE wären zig Karroserieanpassungen fällig. Es schleift nix und Laufflächenabdeckung ist mehr als bei meinem Auto, und die bekam ich locker eingetragen. Also frohen mutes dem KÜS-Mann vom EU-Händler das Fahrzeug zum Eintragen vorgeführt: der recht junge Prüfer hat ewig die ABE gelesen, kurz aufs Auto geschaut und dann gesagt er kann es nicht Eintragen, da müssen die Kotflügel gezogen werden, so stehts in der ABE. Das wars, keine Eintragung. Unsere Argumente das alles Freigängig ist und die Laufflächen nicht freistehen lies er nicht gelten.
Ich konnte und wollte mich damit nicht abfinden, also neuer Versuch in meiner Stammwerkstatt, der Prüfer vom TÜV hat auch die ABE aufmerksam gelesen, sein Kommentar: für was denn die ganzen Karroseriearbeiten, wir verschränken das Fahrzeug mal, Ergebnis: voll Eingefedert noch Platz, die Laufflächenabdeckung ist ausreichend. Fazit Rad-/Reifenkombination ohne Probleme eingetragen.
Fazit: lasst Euch nicht von Ängstlichen Prüfern abschrecken, zur Not nen zweiten Versuch wagen